Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten Fußballfangruppe; Bedeutung der Dreimonatsgrenze; Wiederholung der Anordnung eines Aufenthaltsverbots; örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Aufenthaltsverbots
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 11 GG, § 1 Abs 1 S 1 PolG BW, § 3 PolG BW, § 27a Abs 2 PolG BW, § 68 Abs 1 PolG BW
Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten Fußballfangruppe; Bedeutung der Dreimonatsgrenze; Wiederholung der Anordnung eines Aufenthaltsverbots; örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Aufenthaltsverbots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Gruppe (hier: "Ultras" einer Fußballszene) als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltsverbot; Gefahrenprognose; Tatsachen; Fußballspiel; Heimspieltag; Ultra-Gruppe; Dreimonatsgrenze; Verhältnismäßigkeit; Meldeauflage; Auswärtsspieltag; Polizeibehörde; Örtliche Zuständigkeit
- rechtsportal.de
"Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Gruppe (hier: "Ultras" einer Fußballszene) als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig, Meldeauflagen nicht
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans aus der Ultra-Szene rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig, Meldeauflagen nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig - Zusätzlich erteilte Meldeauflagen nicht zulässig
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
- BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 873
- VBlBW 2017, 425
- DÖV 2017, 783 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286 jeweils m.w.N.).Allerdings können auch hierbei Indiztatsachen, d.h. indirekte Tatsachen, die für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien auf das Vorliegen einer anderen Tatsache schließen lassen, die Prognose künftiger Straftaten rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris;… Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F 462).
Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat bzw. des Beitrags zu ihrer Begehung zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46;… Belz/Mußmann u.a., Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. § 27a Rn. 10).
Auch die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gruppe kann grundsätzlich eine "Tatsache" darstellen, die für die Gefahrenprognose im Rahmen des § 27a Abs. 2 PolG a.F. zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47).
Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47 und Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris jeweils m.w.N.).
Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, VBlBW 2000, 474; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.01.2014 - 11 ME 313/13 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
Erlass eines Aufenthaltsverbots
Das Vorgehen der Beklagten in zwei dem Senat bekannten Parallelverfahren (1 S 1193/16 und 1 S 1194/16) bestätigt, dass die Beklagte bei ihren im Herbst 2014 ergriffenen polizeilichen Maßnahmen gegen die Ultra-Szene das Verhalten der in Betracht gezogenen Adressaten jeweils zusammenschauend zur Grundlage ihrer Gefahrenprognosen gemacht hat, ohne dabei die Beteiligung an Drittortauseinandersetzungen zum allein ausschlaggebenden Kriterium zu erheben. - VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17
Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und …
Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46).Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Kläger einer solchen Gruppierung angehörte oder mit dieser sympathisierte oder die Gewaltbereitschaft von jihadischen Anhängern - etwa den Gebrüdern D. - gefördert oder zumindest psychisch unterstützt hat (vgl. zu den Voraussetzungen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47).
Es kommt also darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage im Sinne des § 52 Absatz 3 Satz 1 SOG M-V a. F. vorlag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 45).
Dies hätte der Beklagte auch damit erreicht, dass sich der Kläger bei Polizeirevieren an jedem anderen Ort seiner Wahl im Bundesgebiet meldet mit Ausnahme von Polizeirevieren im Stadtgebiet des Beklagten beziehungsweise in einem gewissen Radius um das Stadtgebiet des Beklagten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 87).
- VG Frankfurt/Main, 25.05.2022 - 5 L 1307/22
Zur Rechtmäßigkeit einer Meldeauflage nach Blckadeaktionen
Tatbestandliche Grundvoraussetzung für die Anordnung der Meldeauflage ist damit, dass nach polizeilicher Einschätzung ex ante rechtsfehlerfrei auf Grundlage von Tatsachen die Prognose getroffen wurde, die betreffende Person werde im entsprechenden Zeitraum Straftaten begehen (vgl. VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 76).Dabei verkennt das Gericht nicht, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47 HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris Rn. 38;… BayVGH v. 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).
Ob aber die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe die Annahme rechtfertigt, dass die gruppenzugehörige Person in einem bestimmten Gebiet eine Straftat begehen wird, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Gruppe, den zu dieser Gruppe vorhandenen polizeilichen Erkenntnissen, der Position des Betroffenen in dieser Gruppe sowie von seinem Verhalten in der Vergangenheit (etwa VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15
Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von …
Welchen Inhalt und Umfang die Begründung eines Bescheides haben muss, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 4 C 31.13 -, NVwZ 2015, 531, 532 m.w.N.; zur Rechtsschutz- und Akzeptanzfunktion VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, VBlBW 2017, 425, 426). - VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18
Polizeirecht- und Ordnungsrecht, Gefahrenabwehrrecht
19 Für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen (Anschluss-)Sicherstellung bzw. des ihr zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier: nach Freigabe des Geldes durch die Staatsanwaltschaft) ist der maßgebliche Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der Sicherstellung bzw. der Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH…, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG…, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP…, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG Mainz…, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34; VG München…, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22); ohne dass es insoweit auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ankäme (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52;… VG Mainz, a.a.O.). - VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17
Polizei- und Ordnungsrecht, Gefahrenabwehrrecht
Auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 20. September 2017 kommt es insoweit nicht an (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52). - VGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 S 1890/22
Durch die Ordnungsbehörde durchgeführte Beisetzung; Ansprüche von Angehörigen …
Zuständig ist damit die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht oder in deren Dienstbezirk sich die Gefahrenquelle befindet (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senat, Beschl. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Ls. 4).Zuständig ist damit die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht oder in deren Dienstbezirk sich die Gefahrenquelle befindet (vgl. Senat, Beschl. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Ls. 4;… Schatz in: Möstl/Trunit, BeckOK, Polizeirecht Baden-Württemberg, 25. Aufl., § 113 Rn. 3; Faiß/Ruf, Bestattungsrecht Baden-Württemberg, § 31 BestattG, S. 96 bis 97 gehen zwar davon aus, dass die Ortspolizeibehörde örtlich zuständig ist, in deren Bereich der Todesfall eingetreten ist. Dies betrifft jedoch ersichtlich nur den Fall, in dem sich der Verstorbene fortwährend in der Sterbeortgemeinde befindet.).
- VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
Aufenthalts- und Betretensverbot für einen auswärtigen Fußballfan
Weiter ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 33 ff.; VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47; BayVGH…, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).Ob insoweit die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe die Annahme rechtfertigt, dass die gruppenzugehörige Person in einem bestimmten Gebiet eine Straftat begehen wird, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Gruppe, den zu dieser Gruppe vorhandenen polizeilichen Erkenntnissen, der Position des Betroffenen in dieser Gruppe sowie von seinem Verhalten in der Vergangenheit (etwa VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48).
- VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17 Zwar ist festzustellen, dass die Beklagte als Ortspolizeibehörde gemäß §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 Nr. 4, 62 Abs. 4 Satz 1, 66 Abs. 2 und 68 Abs. 1 PolG für dessen Erlass sachlich und örtlich zuständig gewesen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 36).
Es kommt also darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG gegeben war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 45).
- VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19
Polizei- und Ordnungsrecht
- VG Minden, 14.05.2018 - 11 K 730/17
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1693/16
Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig, …
- VG Stuttgart, 05.05.2022 - 4 K 3013/19
Feststellender Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlage; Ordnungsgemäße …
- VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 532/21
Anschluss-Sicherstellung nach mehreren Jahren; Ermessensfehler; Ergänzung von …