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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16 (https://dejure.org/2017,17866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 (https://dejure.org/2017,17866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 (https://dejure.org/2017,17866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Gruppe (hier: "Ultras" einer Fußballszene) als ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 11 GG
    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten Fußballfangruppe; Bedeutung der Dreimonatsgrenze; Wiederholung der Anordnung eines Aufenthaltsverbots; örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Aufenthaltsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsverbot; Gefahrenprognose; Tatsachen; Fußballspiel; Heimspieltag; Ultra-Gruppe; Dreimonatsgrenze; Verhältnismäßigkeit; Meldeauflage; Auswärtsspieltag; Polizeibehörde; Örtliche Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    "Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Gruppe (hier: "Ultras" einer Fußballszene) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig, Meldeauflagen nicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans aus der Ultra-Szene rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig, Meldeauflagen nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig - Zusätzlich erteilte Meldeauflagen nicht zulässig

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aufenthaltsverbot für Hooligan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2017, 425
  • DÖV 2017, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat bzw. des Beitrags zu ihrer Begehung zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. Belz/Mußmann u.a., Polizeigesetz für Bad.-Württ., 8. Aufl. § 27a Rn. 10; s. auch BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39.06 - BVerwGE 129, 142 für Meldeauflagen).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist geklärt, dass polizeiliche Meldeauflagen wie die hier streitgegenständliche auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel erlassen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39.06 - BVerwGE 129, 142; Senat, Beschl. v. 13.07.2011 - 1 S 1335/11 -).

    Die Anwendung der Generalermächtigung als Grundlage für die umstrittene Meldeauflage ist insbesondere nicht deswegen ausgeschlossen, weil es der vorrangigen Schaffung einer speziellen Befugnisnorm bedurft hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 13.07.2011, a.a.O.).

    Die Meldeauflagen unterwarfen den Kläger einer weitaus wirkungsvolleren Kontrolle als die von ihm vorgeschlagene Alternative (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007, a.a.O., zu Meldeauflagen als Alternative zu einer Personalausweisbeschränkung nebst Kontrollen durch die Grenzkontrollbehörden bei einem Ausreiseversuch ins Ausland; im Ergebnis ebenso für Meldeauflagen zur Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; insoweit auch OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008, a.a.O.).

    Als ebenso wirksames, aber milderes Mittel kam im vorliegenden Fall jedoch in Betracht, dem Kläger eine Meldeauflage zu erteilen, die ihn nicht - wie geschehen - grundsätzlich an seinen Wohnort band, sondern es ihm ermöglicht hätte, sich auch an anderen Polizeidienststellen im Bundesgebiet mit Ausnahme des Austragungsorts des Auswärtsspiels zu melden (vgl. zu Meldeauflagen dieses Inhalts BVerwG, Urt. v. 25.07.2007, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286; ähnl. Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 m.w.N.; Ruder a.a.O. Rn. 655; Trurnit, VBlBW 2009, 205 ).

    Allerdings können auch hierbei Indiztatsachen, d.h. indirekte Tatsachen, die für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien auf das Vorliegen einer anderen Tatsache schließen lassen, die Prognose künftiger Straftaten rechtfertigen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F Rn. 462).

    Auch die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gruppe - etwa einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Fußballfangruppe - kann grundsätzlich eine "Tatsache" darstellen, die für die Gefahrenprognose im Rahmen des § 27a Abs. 2 PolG zu berücksichtigen ist (vgl. insoweit HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.).

    Eine solche Zugehörigkeit kann ein Aufenthaltsverbot gegenüber der Person jedenfalls dann rechtfertigen, wenn weitere (Indiz-)Tatsachen hinzutreten, etwa eigene Tatbeiträge dieser Person an vergangenen Gewalttätigkeiten, oder wenn sie bereits durch ihre Anwesenheit und Solidarisierung aus der Gruppe heraus begangene Straftaten unterstützt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.).

    Allein aus der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergibt sich zwar kein Anhaltspunkt für eine Gefahrenprognose, zumal die Schwelle zur Beschuldigteneigenschaft relativ niedrig ist (vgl. insoweit HessVGH, Beschl. v.01.02.2017, a.a.O.; Stephan/Deger, a.a.O., 7. Aufl., § 27a Rn. 11).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.04.2016 - 4 K 143/15 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die Meldeverpflichtungen in Nr. 1.2 der Bescheide der Beklagten vom 19.09.2014 und 06.10.2014 rechtswidrig waren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg vom 15.04.2016 - 4 K 143/15 - zu ändern, soweit die Klage abgewiesen wurde, und festzustellen, dass auch das Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Zeit vor dem 01.11.2014 sowie die Meldeverpflichtung unter Nr. 1.1 und Nr. 1.2 in den Bescheiden der Beklagten vom 19.09.2014 und vom 06.10.2014 rechtswidrig waren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg vom 15.04.2016 - 4 K 143/15 - zu ändern, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06

    Meldeauflage nach SOG ND für Problemfans anläßlich der Fußballweltmeisterschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen kann es für ein Aufenthaltsverbot, mit dem gewichtige Rechtsgüter Dritter, namentlich Leib oder Leben von Dritten, geschützt werden sollen, ausreichend sein, dass tatsachengestützte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Adressat zu diesem Umfeld gehört (im Ergebnis ebenso oder ähnlich VG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2017 - 1 K 6242/16 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.04.2016 - 17 K 3954/14 - juris allgemein zu "gewaltbereiten Anhängern eines Fußballvereins"; VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015 - 20 L 2023/15 - juris für "Ultra-Gruppen", VG Minden, Beschl. v. 02.10.2014 - 11 L 763/14 - juris; VG Aachen, Beschl. v. 26.04.2013 - 6 L 170/13 - juris für die "gewaltbereite Fußballszene"; VG Arnsberg, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 345/09 - juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 B 173/06 - juris; VG Hannover.

    Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; ähnlich VG Hannover, Beschl. v. 25.07.2016 - 10 B 3186/16 - für Adressaten, die, ohne strafrechtlich verurteilt worden zu sein, bereits mehrfach in Zusammenhang mit fußballbezogener Gewalt polizeilich in Erscheinung getreten sind; zu den Grenzen Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 : Anhänger einer Fußballmannschaft zu sein, genügt allein nicht).

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Der Landesgesetzgeber hat damit auf Anregungen reagiert, aufenthaltsverbietende Maßnahmen, die bis dahin auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG) erlassen worden waren, angesichts ihrer Eingriffsintensität als Standardmaßnahmen spezialgesetzlich zu regeln (vgl. LT-Drs. 14/3165, S. 66; Stephan/Deger, a.a.O., § 27a Rn. 1 m.w.N.; Trurnit, VBlBW 2009, 205; zuvor Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Denn andernfalls besteht kein hinreichender zeitlicher Bezug zu den Prognosetatsachen mehr und wäre der Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG nicht mehr gerechtfertigt (s. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 11 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsverboten LT-Drs. 14/3165, S. 67; zu Wohnungsverweisen Senat, Urt. v. 22.07.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Eine starre zeitliche Grenze besteht insoweit nicht (vgl. Senat, Urt.v. 07.12.2004 - 1 S 2218/02 - VBlBW 2005, 231 zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG).

    Nach der auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Meldeauflagen allein maßgeblichen ex ante-Sicht (vgl. zur Gefahrenprognose im Rahmen der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG Senat, Urt. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468 und v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231) traf die Beklagte rechtsfehlerfrei die Prognose, dass der Kläger - auch - bei Auswärtsbegegnungen des SC Freiburg zu Straftaten beitragen werde.

  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Wahrzunehmen ist eine polizeiliche Aufgabe nicht nur dort, wo sich die polizeilich zu schützenden Personen oder Sachen befinden (so aber wohl Stephan/Deger, a.a.O., § 68 Rn. 3; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 232), wo also der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht, sondern auch dort, wo sich die Gefahrenquelle befindet (Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 68 Rn. 4 m.w.N.; Ruder, a.a.O., Rn. 138; so auch ausdrücklich § 88 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2006 - 2 M 216/06 - juris; im Ergebnis bereits ebenso für im Ausland drohende Gefahren durch gewaltbereite Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 12/1/00 - VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06 - NordÖR 2009, 42 und OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris).

    Die Meldeauflagen unterwarfen den Kläger einer weitaus wirkungsvolleren Kontrolle als die von ihm vorgeschlagene Alternative (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007, a.a.O., zu Meldeauflagen als Alternative zu einer Personalausweisbeschränkung nebst Kontrollen durch die Grenzkontrollbehörden bei einem Ausreiseversuch ins Ausland; im Ergebnis ebenso für Meldeauflagen zur Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; insoweit auch OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

    Wahrzunehmen ist eine polizeiliche Aufgabe nicht nur dort, wo sich die polizeilich zu schützenden Personen oder Sachen befinden (so aber wohl Stephan/Deger, a.a.O., § 68 Rn. 3; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 232), wo also der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht, sondern auch dort, wo sich die Gefahrenquelle befindet (Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 68 Rn. 4 m.w.N.; Ruder, a.a.O., Rn. 138; so auch ausdrücklich § 88 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2006 - 2 M 216/06 - juris; im Ergebnis bereits ebenso für im Ausland drohende Gefahren durch gewaltbereite Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 12/1/00 - VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06 - NordÖR 2009, 42 und OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2015 - 11 LA 188/14

    Aufenthaltsverbot; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286; ähnl. Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 m.w.N.; Ruder a.a.O. Rn. 655; Trurnit, VBlBW 2009, 205 ).

    Soweit sich aus den Ermittlungsverfahren aber im jeweiligen Einzelfall ein Restverdacht ergibt, können die dem zugrundeliegenden Tatsachen auch als "Tatsachen" im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG als Grundlage einer Gefahrenprognose dienen (vgl. Senat, Beschl. v. 20.02.2011 - 1 S 2054/00 - NVwZ 2001, 1289 zu § 38 Abs. 1 PolG; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286 zu § 17 Abs. 4 NdsSOG).

  • VG Köln, 21.08.2015 - 20 L 2023/15
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16
    In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen kann es für ein Aufenthaltsverbot, mit dem gewichtige Rechtsgüter Dritter, namentlich Leib oder Leben von Dritten, geschützt werden sollen, ausreichend sein, dass tatsachengestützte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Adressat zu diesem Umfeld gehört (im Ergebnis ebenso oder ähnlich VG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2017 - 1 K 6242/16 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.04.2016 - 17 K 3954/14 - juris allgemein zu "gewaltbereiten Anhängern eines Fußballvereins"; VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015 - 20 L 2023/15 - juris für "Ultra-Gruppen", VG Minden, Beschl. v. 02.10.2014 - 11 L 763/14 - juris; VG Aachen, Beschl. v. 26.04.2013 - 6 L 170/13 - juris für die "gewaltbereite Fußballszene"; VG Arnsberg, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 345/09 - juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 B 173/06 - juris; VG Hannover.

    Denn die durch ein Aufenthaltsverbot abzuwehrende Gefahr besteht schon darin, dass er durch seine zum Ausdruck gebrachte Zugehörigkeit zu der durch Gewalttätigkeiten auffallenden Szene die Gewaltbereitschaft dieser Personen fördert und für diejenigen, die persönlich Gewalt anwenden, eine zumindest psychologische Stütze darstellt (vgl. VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015, a.a.O.), d.h. im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG zur Begehung von Straftaten beitragen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1160/16

    Feststellender Verwaltungsakt; Abgrenzung von einschränkender Inhaltsbestimmung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2006 - 2 M 216/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 1 B 7.04

    Polizeiliche Meldeauflage, Personalausweisbeschränkung, gewaltbereiter

  • VG Arnsberg, 01.07.2009 - 3 L 345/09

    "Rote Karte" für Siegener Hooligan

  • VG Hannover, 21.07.2011 - 10 B 2096/11

    Aufenthaltsverbot; Beihilfe; Fußball; Hooligan; Straftat; Ultra

  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 170/13

    Erlass einer Polizeiverfügung über die Erteilung eines

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13

    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • VG Minden, 02.10.2014 - 11 L 763/14

    Aufenthaltsverbot für Dresdner Fußballfan

  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2016 - 17 K 3954/14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse;

  • VG Hannover, 25.07.2016 - 10 B 3186/16

    Aufenthaltsverbot; Betretensverbot; Fußballbezogene Gewalt; Problemfan; Ultra;

  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 1 S 2054/00

    Löschung von Daten

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 11 ME 190/09

    Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286 jeweils m.w.N.).

    Allerdings können auch hierbei Indiztatsachen, d.h. indirekte Tatsachen, die für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien auf das Vorliegen einer anderen Tatsache schließen lassen, die Prognose künftiger Straftaten rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F 462).

    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat bzw. des Beitrags zu ihrer Begehung zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46; Belz/Mußmann u.a., Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. § 27a Rn. 10).

    Auch die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gruppe kann grundsätzlich eine "Tatsache" darstellen, die für die Gefahrenprognose im Rahmen des § 27a Abs. 2 PolG a.F. zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47).

    Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47 und Hessischer VGH, Beschluss vom 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris jeweils m.w.N.).

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 -, VBlBW 2000, 474; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.01.2014 - 11 ME 313/13 -, juris).

  • VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17

    Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und

    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 46).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Kläger einer solchen Gruppierung angehörte oder mit dieser sympathisierte oder die Gewaltbereitschaft von jihadischen Anhängern - etwa den Gebrüdern D. - gefördert oder zumindest psychisch unterstützt hat (vgl. zu den Voraussetzungen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47).

    Es kommt also darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage im Sinne des § 52 Absatz 3 Satz 1 SOG M-V a. F. vorlag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 45).

    Dies hätte der Beklagte auch damit erreicht, dass sich der Kläger bei Polizeirevieren an jedem anderen Ort seiner Wahl im Bundesgebiet meldet mit Ausnahme von Polizeirevieren im Stadtgebiet des Beklagten beziehungsweise in einem gewissen Radius um das Stadtgebiet des Beklagten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 87).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Das Vorgehen der Beklagten in zwei dem Senat bekannten Parallelverfahren (1 S 1193/16 und 1 S 1194/16) bestätigt, dass die Beklagte bei ihren im Herbst 2014 ergriffenen polizeilichen Maßnahmen gegen die Ultra-Szene das Verhalten der in Betracht gezogenen Adressaten jeweils zusammenschauend zur Grundlage ihrer Gefahrenprognosen gemacht hat, ohne dabei die Beteiligung an Drittortauseinandersetzungen zum allein ausschlaggebenden Kriterium zu erheben.
  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2022 - 5 L 1307/22

    Zur Rechtmäßigkeit einer Meldeauflage nach Blckadeaktionen

    Tatbestandliche Grundvoraussetzung für die Anordnung der Meldeauflage ist damit, dass nach polizeilicher Einschätzung ex ante rechtsfehlerfrei auf Grundlage von Tatsachen die Prognose getroffen wurde, die betreffende Person werde im entsprechenden Zeitraum Straftaten begehen (vgl. VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 76).

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47 HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris Rn. 38; BayVGH v. 09.06.2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).

    Ob aber die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe die Annahme rechtfertigt, dass die gruppenzugehörige Person in einem bestimmten Gebiet eine Straftat begehen wird, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Gruppe, den zu dieser Gruppe vorhandenen polizeilichen Erkenntnissen, der Position des Betroffenen in dieser Gruppe sowie von seinem Verhalten in der Vergangenheit (etwa VGH B-W, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48).

  • OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein sofort vollziehbares Aufenthaltsverbot eines

    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 32 m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 46).

    Insbesondere wenn Tatsachen aus der jüngeren Zeit vorliegen, können weiter zurückliegende Tatsachen für die Prognosestellung ergänzend zu berücksichtigen sein (vgl. insgesamt zum Vorstehenden VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 49 und 50; NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 34 und 36, jeweils m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2016 - 5 B 459/16, juris Rn. 9).

    Diese Nachteile stehen aber nicht außer Verhältnis zu dem mit dem Aufenthaltsverbot beabsichtigten Erfolg des Schutzes von Leib und Leben und damit von Rechtsgütern besonders hohen Ranges vor schwerwiegenden Gefahren und unter Umständen dauerhaften, irreversiblen Schäden (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 S 1890/22

    Durch die Ordnungsbehörde durchgeführte Beisetzung; Ansprüche von Angehörigen

    Zuständig ist damit die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht oder in deren Dienstbezirk sich die Gefahrenquelle befindet (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senat, Beschl. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Ls. 4).

    Zuständig ist damit die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht oder in deren Dienstbezirk sich die Gefahrenquelle befindet (vgl. Senat, Beschl. 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Ls. 4; Schatz in: Möstl/Trunit, BeckOK, Polizeirecht Baden-Württemberg, 25. Aufl., § 113 Rn. 3; Faiß/Ruf, Bestattungsrecht Baden-Württemberg, § 31 BestattG, S. 96 bis 97 gehen zwar davon aus, dass die Ortspolizeibehörde örtlich zuständig ist, in deren Bereich der Todesfall eingetreten ist. Dies betrifft jedoch ersichtlich nur den Fall, in dem sich der Verstorbene fortwährend in der Sterbeortgemeinde befindet.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung eines Bescheides haben muss, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 4 C 31.13 -, NVwZ 2015, 531, 532 m.w.N.; zur Rechtsschutz- und Akzeptanzfunktion VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, VBlBW 2017, 425, 426).
  • VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17
    Zwar ist festzustellen, dass die Beklagte als Ortspolizeibehörde gemäß §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 Nr. 4, 62 Abs. 4 Satz 1, 66 Abs. 2 und 68 Abs. 1 PolG für dessen Erlass sachlich und örtlich zuständig gewesen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 36).

    Es kommt also darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG gegeben war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 45).

  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    19 Für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen (Anschluss-)Sicherstellung bzw. des ihr zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier: nach Freigabe des Geldes durch die Staatsanwaltschaft) ist der maßgebliche Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der Sicherstellung bzw. der Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22); ohne dass es insoweit auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ankäme (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52; VG Mainz, a.a.O.).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

    Auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 20. September 2017 kommt es insoweit nicht an (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52).
  • VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für einen auswärtigen Fußballfan

  • VG Stuttgart, 05.05.2022 - 4 K 3013/19

    Erfolgreiche Klage eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes gegen Maßnahmen

  • VG Mainz, 04.05.2023 - 1 L 204/23

    Fan des FC Schalke 04 darf nicht zum Fußballspiel nach Mainz kommen

  • VG Minden, 14.05.2018 - 11 K 730/17
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1693/16

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig,

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 532/21

    Anschluss-Sicherstellung nach mehreren Jahren; Ermessensfehler; Ergänzung von

  • VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19

    Sicherstellung eines gefährlichen Hundes wegen mehrfacher Übergriffe gegen andere

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