Rechtsprechung
   VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3366
VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236 (https://dejure.org/2013,3366)
VG München, Entscheidung vom 07.01.2013 - M 1 S 12.6236 (https://dejure.org/2013,3366)
VG München, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - M 1 S 12.6236 (https://dejure.org/2013,3366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 15.04.2008 - M 1 S 08.1330

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; medizinisch-psychologisches

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Als Tatsache führten hier der gelegentliche Cannabiskonsum des Antragstellers und die Kraftfahrzeugfahrt am 12. Mai 2012 mit einer festgestellten THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml im Blut sowie die von der Polizei aufgefundenen drogentypischen Utensilien zu der Berechtigung der Behörde, das Gutachten anzufordern (so bei einem THC-Wert von 2.0 ng/ml BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 11 CS 10.2873 - juris; von 1, 1 ng/ml BayVGH, B.v. 18.12.2006 - 1 ZB 05.1069 - juris und VG München, B.v. 15.4.2008 - M 1 S 08.1330 - juris; von 1, 9 ng/ml VG Augsburg, B.v. 4.9.2006 - Au 3 S 06.950 - juris Rn. 44).

    Die Einschränkung "unter 1, 0 ng/ml" erfolgt daher letztlich zugunsten des Antragstellers und ist deswegen im Ergebnis wohl nicht zu beanstanden (VG München, B.v. 15.4.2008 - M 1 S 08.1330 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Erst ab einem Wert von über 2, 0 ng/ml ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass ein Kraftfahrzeugführer zwischen einem Drogenkonsum, der die Verkehrssicherheit konkret gefährdet, und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen kann (BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 19; B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1711 - juris Rn. 45; strenger dagegen VGH BW, B.v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135: fehlendes Trennungsvermögen bereits ab 1, 0 ng/mg THC).

    Um sie zu klären, ist der Fahrerlaubnisinhaber zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV aufzufordern, mit dem ermittelt werden kann, ob er künftig zwischen der Einnahme von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr trennen wird (BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1711 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Erst ab einem Wert von über 2, 0 ng/ml ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass ein Kraftfahrzeugführer zwischen einem Drogenkonsum, der die Verkehrssicherheit konkret gefährdet, und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen kann (BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 19; B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1711 - juris Rn. 45; strenger dagegen VGH BW, B.v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135: fehlendes Trennungsvermögen bereits ab 1, 0 ng/mg THC).

    Denn auch dann, wenn die Blutentnahme im gegebenen Fall nicht ohne vorgängige Einschaltung eines Richters hätte durchgeführt werden dürfen, zöge das wegen Verschiedenheit der Zielsetzungen der straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften einerseits und des Fahrerlaubnisrechts andererseits sowie der Unterschiedlichkeit der Rechtskreise, die bei Bejahung eines Verwertungsverbots betroffen wären, nicht die Unverwertbarkeit des auf diese Weise gewonnenen Untersuchungsergebnisses im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 21 und 24).

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 11 CS 10.2873

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration von 2,0

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Als Tatsache führten hier der gelegentliche Cannabiskonsum des Antragstellers und die Kraftfahrzeugfahrt am 12. Mai 2012 mit einer festgestellten THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml im Blut sowie die von der Polizei aufgefundenen drogentypischen Utensilien zu der Berechtigung der Behörde, das Gutachten anzufordern (so bei einem THC-Wert von 2.0 ng/ml BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 11 CS 10.2873 - juris; von 1, 1 ng/ml BayVGH, B.v. 18.12.2006 - 1 ZB 05.1069 - juris und VG München, B.v. 15.4.2008 - M 1 S 08.1330 - juris; von 1, 9 ng/ml VG Augsburg, B.v. 4.9.2006 - Au 3 S 06.950 - juris Rn. 44).

    Von einem gelegentlichen Konsum von Cannabis, der von seiner Häufigkeit hinter dem regelmäßigen Konsum im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV zurückbleibt, aber über einmaliges Probierverhalten hinausgeht, ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme der Droge auszugehen (BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 11 CS 10.2873 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262

    Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Die Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens dient nicht zum Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung, sondern zur Klärung der Frage, ob der Antragsteller seine Fahreignung verloren hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2009 - 11 CS 09.262 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Dieser Schluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - BayVBl 2006, 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Erst ab einem Wert von über 2, 0 ng/ml ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass ein Kraftfahrzeugführer zwischen einem Drogenkonsum, der die Verkehrssicherheit konkret gefährdet, und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen kann (BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 19; B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1711 - juris Rn. 45; strenger dagegen VGH BW, B.v. 27.3.2006 - 10 S 2519/05 - NJW 2006, 2135: fehlendes Trennungsvermögen bereits ab 1, 0 ng/mg THC).
  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 11 CS 03.2433

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Führen eines

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Zusätzlich zu den eigenen Angaben des Antragstellers belegt daher auch der festgestellte Wert für THC-COOH von 10, 2 ng/ml einen wiederholten und damit gelegentlichen Konsum von Cannabis (vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.10.2003 - 11 CS 03.2433 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VG München, 07.01.2013 - M 1 S 12.6236
    Nach Auslegung des gestellten Antrags (§ 122 Abs. 1, § 88 VwGO) ist davon auszugehen, dass der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die in Nr. 1 des Bescheids vom 12. November 2012 verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis begehrt, sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der in Nr. 2 des Bescheids enthaltenen Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins und der in Nr. 3 verfügten Zwangsgeldandrohung, welche beide gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 12) bzw. Art. 21a VwZVG bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind.
  • VG Bremen, 15.06.2016 - 5 V 705/16

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Konsum multipler Substanzen

    Das Zwangsgeld kann damit nicht mehr fällig werden (vgl. VG München, B. v. 07.01.2013 - m 1 S 12.6236 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht