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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21   

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VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21 (https://dejure.org/2021,11916)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2021 - 1 S 1228/21 (https://dejure.org/2021,11916)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 1 S 1228/21 (https://dejure.org/2021,11916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Corona-Pandemie; Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Fahrschulausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Coronavirus; Maskenpflicht; Schule; Unterricht

  • rechtsportal.de

    Durchführung der theoretischen Fahrschulausbildung ausschließlich i.R.e. Online-Angebots als Betriebsbeschränkung; Untersagung des Präsenzunterrichts in der Fahrschulausbildung als infektionsschutzrechtliche Maßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Beschränkung der theoretischen Fahrschulausbildung auf Online-Angebote voraussichtlich rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkung der theoretischen Fahrschulausbildung auf Online-Angebote voraussichtlich ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Weder hat der dafür gemäß § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG begründungspflichtige Antragsgegner im vorliegenden Eilrechtsverfahren dargelegt noch ist sonst erkennbar, dass die Verordnungsregelung derzeit den sich aus § 28a Abs. 3 IfSG ergebenden Anforderungen (vgl. zu diesen Senat, Beschl. v. 05.02.2021 - 1 S 321/21 - juris) entspricht.

    Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).

    Bei alldem ist der Verordnungsgeber, wenn er bereits landesweite Regelungen getroffen hat, - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Dass die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass und gegebenenfalls die Aufrechterhaltung einer konkreten grundrechtseinschränkenden Regelung erfüllt sind, hat der Antragsgegner umso mehr zu begründen (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls darzulegen (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O., zu § 28a Abs. 2 IfSG), wenn er damit gestützt auf Satz 10 landesspezifische Maßnahmen ergriffen hat, die nicht Teil der bundesweit abgestimmten Strategie sind (vgl. Senat, Beschl. v. 18.02.2012, a.a.O.; zu einer landesspezifischen und  -weiten nächtlichen Ausgangbeschränkung Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.).

    Denn der Schwellenwert von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist zurzeit bundesweit (vgl. zum Begriff "landesweit" Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.) überschritten.

    Bei diesem Sachstand oblag es dem Antragsgegner zu begründen (§ 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und darzulegen, aufgrund welcher auf Baden-Württemberg bezogenen Besonderheiten er mit der angefochtenen Regelung den Rahmen der bundesweiten Abstimmung verlassen hat und welche landesspezifischen Gründe seines Erachtens gerade der Erlass von undifferenzierten, landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich machen (vgl. zu § 28a Abs. 2 IfSG Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.), um das in § 28 Abs. 3 Satz 9 IfSG genannte Ziel einer effektiven Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Die Besetzungsregelung in § 4 AGVwGO ist auf Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht anwendbar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.12.2008 - GRS 1/08 - ESVGH 59, 154).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Mit den Regelungen des § 28a Abs. 3 IfSG hat der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren soll (vgl. Senat, Beschl. v. 05.02.2021, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2021 - 1 S 680/21

    Corona-Verordnung: Eilanträge zum Teil erfolgreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    (aa) In § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 3 IfSG besteht eine Rechtsgrundlage, die Betriebsbeschränkungen (auch) für Fahrschulen am Maßstab des einfachen Gesetzesrechts aus dem Infektionsschutzgesetz gemessen grundsätzlich tragen kann (st. Rspr., vgl. zu Betriebsschließungen etwa Senat, Beschl. v. 12.03.2021 - 1 S 680/21 - und v. 18.01.2021 - 1 S 69/21 - juris).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381; Beschl. v. 16.09.2015 - 4 VR 2/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2016 - 5 S 437/16 -, juris m.w.N.; Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381; Beschl. v. 16.09.2015 - 4 VR 2/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2016 - 5 S 437/16 -, juris m.w.N.; Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381; Beschl. v. 16.09.2015 - 4 VR 2/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2016 - 5 S 437/16 -, juris m.w.N.; Beschl. v. 13.03.2017 - 6 S 309/17 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Dabei ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern (vgl. ausf. zum Ganzen Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris; Beschl. v. 23.04.2020 - 1 S 1003/20 - je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Bei alldem ist der Verordnungsgeber, wenn er bereits landesweite Regelungen getroffen hat, - wie stets - auch von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob diese und die dadurch bewirkten konkreten Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt oder aufzuheben sind (stRspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, v. 18.05.2020 - 1 S 1386/20 -, m.w.N., und v. 05.02.2021, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 1 S 1228/21
    Dabei darf der Verordnungsgeber im Falle einer bundesweiten Überschreitung des Wertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen bei der Entscheidung, ob er bundesweit abgestimmte Maßnahmen durch landesweit einheitliche oder regional differenzierende Regelungen umsetzt, die Wertung des Bundesgesetzgebers berücksichtigen, dass "mögliche infektiologische Wechselwirkungen und Verstärkungen zwischen einzelnen Regionen" (BT-Drs. 19/23944, a.a.O.) möglichst ausgeschlossen werden sollen (s. näher dazu Senat, Beschl. v. 18.02.2021 - 1 S 398/21 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - 1 S 1003/20

    Eilantrag eines Spielhallenbetreibers gegen Corona-Verordnung abgelehnt

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

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