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   LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14   

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LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14 (https://dejure.org/2014,71380)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03.06.2014 - 1 S 127/14 (https://dejure.org/2014,71380)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 1 S 127/14 (https://dejure.org/2014,71380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 433 C 868/11
  • LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
    b)Für die Frage, ob eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, ist im Hinblick auf eine Preisänderungsklausel, die von einem Energieversorgungsunternehmen verwendet wird, nach der Rechtsprechung des BGH von wesentlicher Bedeutung, ob diese bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung den Anlass und den Modus der Änderung der Entgelte für die zu erbringenden Leistung so transparent darstellt, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen dieser Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 31.07.2013, Aktenzeichen VIII ZR 162/09, Rn. 38 f, 59 -zitiert nach juris).

    Jedoch kann eine in der Preisanpassungsklausel für sich gesehen liegende unangemessene Benachteiligung dadurch kompensiert werden, dass dem Vertragspartner ein Recht zur Lösung vom Vertrag eingeräumt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.07.2013, VIII ZR 162/09, Rn. 60 -zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.2011, 19 U 184/10 unter II. 1) b) dd), Palandt, BGB, 73. Aufl., § 307, Rn. 14).

    Anders als in dem vom BGH mit Urteil vom 31.07.2013 entschiedenen Fall, in dem unstreitig war, dass die Kunden des Versorgungsunternehmens keine Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter hatten und daher eine Kompensation durch das eingeräumte Kündigungsrecht verneint wurde (vgl. BGH, Urt. v. 31.07.2013, VIII ZR 162/09, Rn. 60 -zitiert nach juris), hatte der Kläger die Möglichkeit, seinen Strombedarf über andere Anbieter zu decken.

  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 19 U 184/10

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlende Gelegenheit zu

    Auszug aus LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
    Jedoch kann eine in der Preisanpassungsklausel für sich gesehen liegende unangemessene Benachteiligung dadurch kompensiert werden, dass dem Vertragspartner ein Recht zur Lösung vom Vertrag eingeräumt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.07.2013, VIII ZR 162/09, Rn. 60 -zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.2011, 19 U 184/10 unter II. 1) b) dd), Palandt, BGB, 73. Aufl., § 307, Rn. 14).

    Die Kammer teilt insoweit die Auffassung des OLG Hamm, wonach allein maßgeblich ist, dass der Kläger anderweitig Strom beziehen kann, weil es sich insoweit nicht um ein vom Wärmespeicherstrom verschiedenes Produkt handelt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.06.2011, 19 U 184/10 unter II. 1) b) ee)).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

    Auszug aus LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Kunde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führt, nicht mehr geltend machen, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Urt. vom 23.01.2013, Az.: VIII ZR 80/12, Rn. 23 -zitiert nach juris).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
    aa)Soweit der Kläger seine Rechtsauffassung, wonach ein Kündigungsrecht eine unangemessene Benachteiligung nicht kompensieren kann, auf eine Entscheidung des OLG Koblenz stützt (Urt. v. 21.02.2013, U 692/12 Kart., Rn. 82 -zitiert nach juris), verkennt der Kläger, dass das OLG Koblenz in den Entscheidungsgründen auf die Entscheidung BGH NJW-RR 2010, 1202, Rn. 18 ff Bezug nimmt, in der eine Kompensation durch die Einräumung eines Kündigungsrechts deswegen verneint wurde, weil in der streitgegenständlichen Preisänderungsklausel nicht vorgesehen war, dass der Kunde vorab über die beabsichtigte Preiserhöhung informiert wird und er sich somit vom Vertrag lösen kann, bevor die Preiserhöhung wirksam wird (BGH NJW-RR 2010, 1202, Rn. 21 -zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 21.02.2013 - U 692/12

    Energielieferungsvertrag mit Sonderkunden: Ergänzende Vertragsauslegung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 03.06.2014 - 1 S 127/14
    aa)Soweit der Kläger seine Rechtsauffassung, wonach ein Kündigungsrecht eine unangemessene Benachteiligung nicht kompensieren kann, auf eine Entscheidung des OLG Koblenz stützt (Urt. v. 21.02.2013, U 692/12 Kart., Rn. 82 -zitiert nach juris), verkennt der Kläger, dass das OLG Koblenz in den Entscheidungsgründen auf die Entscheidung BGH NJW-RR 2010, 1202, Rn. 18 ff Bezug nimmt, in der eine Kompensation durch die Einräumung eines Kündigungsrechts deswegen verneint wurde, weil in der streitgegenständlichen Preisänderungsklausel nicht vorgesehen war, dass der Kunde vorab über die beabsichtigte Preiserhöhung informiert wird und er sich somit vom Vertrag lösen kann, bevor die Preiserhöhung wirksam wird (BGH NJW-RR 2010, 1202, Rn. 21 -zitiert nach juris).
  • BGH, 21.09.2016 - VIII ZR 27/16

    Energielieferungsvertrag: Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung bei

    bb) Abgesehen von dem oben genannten nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht kommenden Ausnahmefall - der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher, soweit ersichtlich, nicht bejaht worden ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, aaO Rn. 34; vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, aaO mwN) - vermag die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts in einem Gaslieferungsvertrag indes eine durch eine Preisanpassungsklausel bewirkte unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht auszugleichen (aA OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 2011 - I-19 U 184/10, juris Rn. 32; LG Bielefeld, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 21 S 96/15, juris Rn. 43; LG Dortmund, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 S 127/14, nicht veröffentlicht; Grün/Ostendorf, aaO).
  • AG Essen, 15.01.2015 - 12 C 9/14

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel im Rahmen einer Gaslieferung durch ein

    Hierzu nimmt die Beklagte Bezug auf Urteile des AG Oldenburg, Urteil vom 04.04.2014 (3 C 3402/13), Bl.188 ff., sowie des AG Dortmund vom 24.02.2014 (433 C 868/11), sowie auf den dazugehörigen Hinweisbeschluss des LG Dortmund im Berufungsverfahren vom 03.06.2014, 1 S 127/14, Bl.204 ff. d.A.

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Landgericht Dortmund als Berufungsinstanz Verfahren 1 S 127/14 angeschlossen.

    Aus der systematischen Einordnung der Kompensation als Unterpunkt der Angemessenheit i.S.d. § 307 BGB folgt gleichzeitig, dass der Kunde, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft, die fehlende Kompensation als Voraussetzung seines Anspruchs darlegen und beweisen muss, denn nur dann benachteiligt ihn die Klausel unangemessen und ist unwirksam (so auch LG Dortmund, 1 S 127/14, Beschluss vom 03.06.2014, Seite 3 unter Hinweis auf Palandt, BGB, 73.Auflage, § 307, Rdnr.9).

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