Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren).
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermächtigung zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren; Bestehen einer konkreten Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TierSchG § 16a S. 1
Ermächtigung zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren; Bestehen einer konkreten Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein entkräftetes Pferd
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.06.2012 - 1 K 1728/12
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Papierfundstellen
- VBlBW 2013, 31
- DÖV 2012, 860
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Arnsberg, 20.11.2007 - 14 L 749/07
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Unter diesen Voraussetzungen kann auch die behördliche Anordnung gegenüber einem Tierhalter, dass er sein Tier tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse vorzulegen hat, auf der Grundlage des § 16a Satz 1 TierSchG erfolgen (vgl. - dies voraussetzend - VG Würzburg, Beschl. v. 06.11.2007 - W 5 S 07.1296 - juris; VG Arnsberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris; VG München, Beschl. v. 11.02.2009 - 18 K 08.5195 u.a. - juris). - VG München, 11.02.2009 - M 18 K 08.5195
Gewerbsmäßige Zucht/Haltung von Hunden der Rasse Barsoi
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Unter diesen Voraussetzungen kann auch die behördliche Anordnung gegenüber einem Tierhalter, dass er sein Tier tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse vorzulegen hat, auf der Grundlage des § 16a Satz 1 TierSchG erfolgen (vgl. - dies voraussetzend - VG Würzburg, Beschl. v. 06.11.2007 - W 5 S 07.1296 - juris; VG Arnsberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris; VG München, Beschl. v. 11.02.2009 - 18 K 08.5195 u.a. - juris). - VG Würzburg, 06.11.2007 - W 5 S 07.1296
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Unter diesen Voraussetzungen kann auch die behördliche Anordnung gegenüber einem Tierhalter, dass er sein Tier tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse vorzulegen hat, auf der Grundlage des § 16a Satz 1 TierSchG erfolgen (vgl. - dies voraussetzend - VG Würzburg, Beschl. v. 06.11.2007 - W 5 S 07.1296 - juris; VG Arnsberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris; VG München, Beschl. v. 11.02.2009 - 18 K 08.5195 u.a. - juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06
Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Ein darüber hinausgehendes, uneingeschränktes Recht der Selbstbegünstigung besteht nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.06.2006 - 6 S 517/06 - VBlBW 2006, 479; BayVGH, Beschl. v. 14.03.2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371, je m.w.N., zur Parallelvorschrift des § 17 Abs. 6 ArbZG). - VGH Bayern, 14.03.2008 - 22 CS 07.2968
Vorlage von Arbeitsnachweisen; Auskunftsverweigerungsrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Ein darüber hinausgehendes, uneingeschränktes Recht der Selbstbegünstigung besteht nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.06.2006 - 6 S 517/06 - VBlBW 2006, 479; BayVGH, Beschl. v. 14.03.2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371, je m.w.N., zur Parallelvorschrift des § 17 Abs. 6 ArbZG).
- VG Berlin, 15.02.2017 - 24 K 188.14
Tierschutzrechtliche Anordnung hinsichtlich der Hälterung von lebenden Hummern
Besteht noch keine Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem tierschutzrechtlichen Verstoß kommen wird, sondern nur eine mehr oder minder entfernte Möglichkeit, so ist nach § 16 Abs. 2 und 3 TierSchG vorzugehen, weil die behördliche Überwachung noch keine konkrete Gefahr voraussetzt (…vgl. Hirt, a.a.O., § 16 a Rn. 2; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012, - 1 S 1281/12 -, juris). - BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
Die konkrete Gefahr von Verstößen gegen die Pflegeverpflichtung aus § 2 Nr. 1 TierSchG berechtigt die Tierschutzbehörde nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG, Tierhalter zu verpflichten, ihr Tier tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse vorzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 5 m.w.N.). - VG Mainz, 13.06.2016 - 1 L 187/16
Witterungsschutz auch für robuste Schafe erforderlich
Bezüglich zukünftiger Verstöße ermächtigt die Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG zwar nicht zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrenerforschungsmaßnahmen, sondern erfordert das Vorliegen einer konkreten Gefahr, worauf der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 2012 (1 S 1281/12 , juris, Rn. 4) zutreffend hinweist.
- OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18
Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR; …
Die Behörde hat somit im Rahmen einer Gefahrenprognose zu ermitteln, ob in absehbarer Zeit mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass es zu tierschutzwidrigen Zuständen kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16 a, Rn. 2).Ist eine entsprechende Gefahr zu bejahen, so ist die Behörde zum Erlass von "notwendigen Anordnungen" ermächtigt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 5).
In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (…BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3;… insges. zum Gefahrenabwehrrecht: BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - 1 C 31/72 - juris, Rn. 38;… Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 31, jeweils m.w.N.).
- VG Schleswig, 20.02.2020 - 1 B 2/20
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine …
Eine solche ergibt sich mangels einer auf Tatbestandseite erforderlichen drohenden Gefahr "künftiger Verstöße" nicht aus § 16a Abs. 1 TierSchG (vgl. zur erforderlichen Gefahrendichte VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).Zwar setzten die Befugnisse nach § 16 Abs. 2 TierSchG eine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts nicht voraus (VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401
Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem …
Sie setzt nach ihrem Wortlaut und Sinn und Zweck nicht erst ein, sobald konkrete Verdachtsmomente eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vorliegen, die eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinn begründen, vielmehr genügt es, dass das Veterinäramt diese Informationen zur Erfüllung seiner tierschutzrechtlichen Aufgaben benötigt (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12- juris Rn. 4).Außer in den Fällen von § 16 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 TierSchG (Betreten von Wohnräumen sowie Betreten von Grundstücken, Räumen, Gebäuden und Transportmitteln außerhalb der Geschäfts- oder Betriebszeiten) setzen die Befugnisse der Behörde nach § 16 Abs. 2 und 3 keine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts voraus (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12- juris Rn. 4).
- VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung
Danach trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen (vgl. dazu, dass das TierSchG grundsätzlich keine Begrenzung der zulässigen Maßnahmen vornimmt: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 5, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 4 MB 24/19
Rindertransporte zur Sammelstelle in Niedersachsen weiterhin zulässig
§ 16a TierSchG ermächtigt nicht zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren (VGH Mannheim, Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 3 f. m.w.N). - VG Trier, 20.11.2019 - 8 K 2669/19
Rechtmäßigkeit einer tierschutzrechtlichen Anordnung
Dies setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der behördlichen Prognose - ex ante - bereits hinreichend konkret absehbar ist, dass eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit Wahrscheinlichkeit zu einem tierschutzrechtlichen Verstoß führen wird (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3 m.w.N.). - VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
Tierschutzrechtliche Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern
d.) Im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer im summarischen Verfahren liegen damit wohl auch gewichtige Tatsachen vor, die - im Sinne einer konkreten Gefahr - die Annahme rechtfertigen, dass weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begangen werden (zur gefahrenabwehrrechtlichen Zielsetzung des § 16a TierschG und der damit maßgeblichen behördlichen ex ante-Prognose vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 3/4, juris). - VG Freiburg, 25.05.2018 - 6 K 2439/18
Anordnung der Begrenzung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf einen …
- OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15
Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 23 CS 19.849
Richtiger Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung