Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren).
- Justiz Baden-Württemberg
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren).
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 16 Abs 2 TierSchG, § 16 Abs 3 TierSchG, § 16 Abs 4 TierSchG, § 16a TierSchG
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TierSchG § 16a S. 1
Ermächtigung zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren; Bestehen einer konkreten Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein entkräftetes Pferd
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermächtigung zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren; Bestehen einer konkreten Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.06.2012 - 1 K 1728/12
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
Papierfundstellen
- VBlBW 2013, 31
- DÖV 2012, 860
Wird zitiert von ... (12)
- VG Berlin, 15.02.2017 - 24 K 188.14
Tierschutzrechtliche Anordnung hinsichtlich der Hälterung von lebenden Hummern
Besteht noch keine Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem tierschutzrechtlichen Verstoß kommen wird, sondern nur eine mehr oder minder entfernte Möglichkeit, so ist nach § 16 Abs. 2 und 3 TierSchG vorzugehen, weil die behördliche Überwachung noch keine konkrete Gefahr voraussetzt (…vgl. Hirt, a.a.O., § 16 a Rn. 2; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012, - 1 S 1281/12 -, juris). - VG Mainz, 13.06.2016 - 1 L 187/16
Witterungsschutz auch für robuste Schafe erforderlich
Bezüglich zukünftiger Verstöße ermächtigt die Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG zwar nicht zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrenerforschungsmaßnahmen, sondern erfordert das Vorliegen einer konkreten Gefahr, worauf der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 2012 (1 S 1281/12 , juris, Rn. 4) zutreffend hinweist. - OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18
Tierschutzrechtliche Anordnungen betreffend die gewerbliche Haltung von …
Die Behörde hat somit im Rahmen einer Gefahrenprognose zu ermitteln, ob in absehbarer Zeit mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass es zu tierschutzwidrigen Zuständen kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16 a, Rn. 2).Ist eine entsprechende Gefahr zu bejahen, so ist die Behörde zum Erlass von "notwendigen Anordnungen" ermächtigt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 5).
In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (…BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3;… insges. zum Gefahrenabwehrrecht: BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - 1 C 31/72 - juris, Rn. 38;… Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 31, jeweils m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 4 MB 24/19
Rindertransporte zur Sammelstelle in Niedersachsen weiterhin zulässig
§ 16a TierSchG ermächtigt nicht zu tierschutzrechtlichen Anordnungen der Gefahrenvorsorge oder zu Gefahrerforschungsmaßnahmen im Vorfeld konkreter tierschutzrechtlicher Gefahren (VGH Mannheim, Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 3 f. m.w.N). - VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung
Danach trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen (vgl. dazu, dass das TierSchG grundsätzlich keine Begrenzung der zulässigen Maßnahmen vornimmt: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 5, juris). - VG Schleswig, 20.02.2020 - 1 B 2/20
Tierschutz - Wegnahmeanordnung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Eine solche ergibt sich mangels einer auf Tatbestandseite erforderlichen drohenden Gefahr "künftiger Verstöße" nicht aus § 16a Abs. 1 TierSchG (vgl. zur erforderlichen Gefahrendichte VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).Zwar setzten die Befugnisse nach § 16 Abs. 2 TierSchG eine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts nicht voraus (VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
- VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
Tierschutzrechtliche Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern
d.) Im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer im summarischen Verfahren liegen damit wohl auch gewichtige Tatsachen vor, die - im Sinne einer konkreten Gefahr - die Annahme rechtfertigen, dass weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begangen werden (zur gefahrenabwehrrechtlichen Zielsetzung des § 16a TierschG und der damit maßgeblichen behördlichen ex ante-Prognose vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 3/4, juris). - VG Freiburg, 25.05.2018 - 6 K 2439/18
Anordnung der Begrenzung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf einen …
Diese Prognose rechtfertigte sich umso mehr, weil die Antragstellerin in den Jahren seit 2010, insbesondere wiederholt in den Jahren 2016 und 2017, mit ihrem oben genannten Verhalten zugleich mehrfach bestandskräftigen behördlichen Anordnungen (vom 22.07.2010 betreffend eine konsequente tierärztliche Behandlung und vom 26.08.2016 betreffend die Besatzreduzierung des überbelegten Milchviehstalls, die Enthornung von darin gehaltenen Tieren sowie die ständige Tränkung von Kälbern) zuwidergehandelt hatte (zur gefahrenabwehrrechtlichen Zielsetzung des § 16a TierschG und der damit maßgeblichen behördlichen ex ante-Prognose vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012 - 1 S 1281/12 -, Rn. 3/4, juris).Jede Maßnahme, die im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, kann eine notwendige Anordnung in diesem Sinne sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2012, a.a.O., Rn. 5).
- OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15
Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen
Insoweit wurde der Antragsgegner jedenfalls zur Verhütung künftiger Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen tätig, denn durch die festgestellten Umstände war und ist die konkrete Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens oder Sachverhalts aufgezeigt.(vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen des § 16 a Abs. 1 Satz 1 TierSchG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rdnrn. 3 ff. m.w.N.) Schließlich ist nicht ersichtlich, dass die getroffenen Anordnungen über das Maß des Notwendigen hinausgehen. - VGH Bayern, 08.07.2019 - 23 CS 19.849
Anforderungen an die Zwingerhaltung eines Hundes
Dies setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der behördlichen Prognose - ex ante - bereits hinreichend konkret absehbar ist, dass eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit Wahrscheinlichkeit zu einem tierschutzrechtlichen Verstoß führen wird (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Trier, 20.11.2019 - 8 K 2669/19
Eifeler Schäfer muss seine Tiere scheren
- VG Hamburg, 24.09.2019 - 11 E 1365/19
Eilantrag eines Tierheims gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung