Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 1 S 13.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Entziehung, Fahrerlaubnis, Fahreignungsgutachten, Parkinsonsche Erkrankung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 StVG, § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV, Anl 4 Nr 6.3 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Parkinsonschen Erkrankung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 3 StVG, § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV, Anl 4 Nr 6.3 FeV
Beschwerde; Beschwerdegründe; Fahrerlaubnis; Entziehung; sofortige Vollziehung; Begründung; Fahreignung; Zweifel; Gutachtenanforderung; Nichtvorlage; Parkinsonsche Erkrankung; Nachbegutachtung; (keine) zeitliche Beschränkung - verkehrslexikon.de
Parkinson´sche Erkrankung und regelmäßiges Facharztgutachten
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Parkinson-Erkrankung: Entziehung der Fahrerlaubnis?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Muss bei Parkinson die Fahreignung jährlich nachgewiesen werden?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 16 B 1031/13
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz hinsichtlich …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 1 S 13.15
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 5. Februar 2010 - OVG 1 S 6.10 -, BA S. 4, und vom 10. März 2010 - OVG 1 S 247.09 -, BA S. 4) ist dem Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich der Vorrang gegenüber den Individualinteressen eines zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeigneten Fahrerlaubnisinhabers einzuräumen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris Rn. 16 ff.). - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 1 S 13.15
Hierdurch sollen von solchen Fahrerlaubnisinhabern ausgehende Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit verbundene Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Bürger abgewendet werden (vgl. allgemein zur Entziehung der Fahrerlaubnis: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 [2379]).
- VG Berlin, 15.01.2021 - 4 L 529.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn auch bei offenen Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs ist im straßenverkehrsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 2015 - OVG 1 S 13.15 -, juris Rn. 16, vom 4. Juli 2013 - OVG 1 S 26.13 - nicht veröffentlicht; …und vom 7. August 2008 - OVG 1 S 100.08 -, juris Rn. 9) dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit bei der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Eignung regelmäßig Vorrang vor dem privaten Aussetzungsinteresse einzuräumen.