Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 05.06.2013

Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 22.01.2014 - 1 S 13/13   

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https://dejure.org/2014,18991
LG Heidelberg, 22.01.2014 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2014,18991)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22.01.2014 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2014,18991)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2014,18991)
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Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen Staubemissionen durch Bauararbeiten

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Rechtsprechung
   LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13   

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https://dejure.org/2013,83020
LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2013,83020)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.06.2013 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2013,83020)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 1 S 13/13 (https://dejure.org/2013,83020)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 63 -, Rückforderung unverdienter Provisionen, Darlegungs- und Beweislast, Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevortrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    Das VU bzw. der Auftraggeber des Vertreters kann entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die dann freilich nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem VV durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (im Anschluss an BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - NJW 11, 1590 Tz. 15).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er eine ordnungsgemäße Nachbearbeitung des notleidenden Versicherungsvertrages vorgenommen hat, trifft den U (im Anschluss an BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - Tz. 23).

    Ist nach den Vertragsbedingungen des HVV zwar eine Zuleitung von Stornogefahrmitteilungen, nicht aber auch vereinbart, dass der U von seiner Nachbearbeitungsobliegenheit für notleidende Versicherungsverträge frei werde, falls sie dem Vermittler solche Stornogefahrmitteilungen zukommen lasse, kann der HV daraus deshalb nichts für sich herleiten, weil es dem U unbenommen bleibt, seiner Nachbearbeitungsobliegenheit für notleidend gewordene Verträge selbst nachzukommen, statt dies dem HV durch Zuleitung solcher Stornogefahrmitteilungen zu ermöglichen (unter Bezugnahme auf BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - Juris Tzz. 20 ff.).

    Hierzu ist es im Regelfall erforderlich, dass der Geschäftsherr des Vertreters selbst aktiv wird, um den vom Vertreter geworbenen Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und nachdrücklich anhält (unter Bezugnahme auf BGHG, 01.10.2010 - VIII ZR 310/09 - Juris Tz. 22).

  • LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HKO 76/02

    - EFS 1 -, wichtiger Grund, unwirksame Bestimmungen in formularmäßigem HVV,

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    Der HVV unterliegt denselben Regeln, wie sie die Rspr. auch für sonstige auf unwirksamer Vertragsgrundlage in Vollzug gesetzte Dauerschuldverhältnisse entwickelt hat, sodass nach den für sog. faktische Vertragsverhältnisse entwickelten Grundsätzen das Verhältnis der Parteien trotz Nichtigkeit bis zu deren Geltendmachung den gesetzlichen Regelungen der §§ 84 ff. HGB unterliegt (im Anschluss an LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HK O 76/02 - LS 3 - EFS 1 - ).

    Darauf kann es nur ankommen, wenn vom U gegen den auf Rückgewähr von Provisionen für stornierte Verträge gestützten Anspruch des U im Gegenzug Ansprüche auf Auszahlung in der Stornoreserve enthaltener Beträge für bereits verdiente, aber wegen der bestehenden Stornoreserveregelung nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien noch nicht fällig gewordene Provisionsansprüche etwa im Wege der Aufrechnung entgegen gestellt werden (unter Bezugnahme auf LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HK O 76/02 - EFS 1 - ) zu entscheiden gehabt hat.

  • OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98

    Versicherungsvertreter; Provision; Rückzahlungsanspruch; Kontoübersichten;

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    Es ist vielmehr Sache des HV, konkrete Umstände dafür aufzuzeigen, dass die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der daraus ersichtlichen Einzelheiten (Höhe der ursprünglich verdienten Provision, Eintritt eines Stornofalls, Höhe der sodann zurück zu fordernden Provision, Erfüllung von Nachbearbeitungsobliegenheiten) in einer für die Frage des Eintritts eines Stornofalls und der Erfüllung der Nachbearbeitungspflicht des U bedeutsamen Weise unzutreffend sind (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98-96 - VersR 00, 1017).

    In dieser Weise kann auch der U gegenüber einem HV vorgehen und im Wege einer nach Posten geordneten Abrechnung darlegen, inwiefern sich bei Verrechnung der dem HV zustehenden Provisionen mit dem U zustehenden Ansprüchen auf Rückgewähr unverdienter Provisionen ein rechnerischer Saldo zu seinen Gunsten ergibt (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98-96 - VersR 00, 1017).

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07

    Zum Wegfall von Handelsvertreterprovisionsansprüchen wegen vom Unternehmer zu

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    War der Provisionsanspruch, bevor er sodann gemäß § 87 Abs. 3 Satz 2 HGB in Wegfall geraten war, bereits ausgeglichen worden, so gilt § 87 a Abs. 2, 2. Halbsatz HGB entsprechend, wonach für den vergleichbar gelagerten Fall der Nichtleistung des Dritten ausdrücklich geregelt worden ist, die bereits gewährte Provision müsse zurück gezahlt werden, gleiches auch bei § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB, d.h., die Provision ist vom HV analog §§ 87 a Abs. 2, 2. Halbsatz; 346 ff. BGB zurück zu zahlen (unter Bezugnahme auf BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07 - BB 08, 1030 = Juris Tz. 10).

    Für den Wegfall des Provisionsanspruches eines Untervertreters nach § 87 a Abs. 2 oder 3 HGB gilt insoweit nichts anderes als für das Entstehen seines Provisionsanspruches nach § 87 a Abs. 1 HGB (unter Bezugnahme auf BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07 - BB 08, 1030 = Juris Tz. 13).

  • BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11

    Negative Feststellungsklage eines Girokontoinhabers: Darlegungs- und

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    Eine auf eine kausale Saldoforderung und nicht auf ein abstraktes Saldoanerkenntnis gestützte Klage ist schlüssig dargelegt, falls das letzte Saldoanerkenntnis und etwaige danach eingetretene Änderungen des Saldos substantiiert dargetan werden, indem die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen unter Einschluss alles von ihr akzeptierten Passivposten so vorgetragen werden, dass das Gericht und der Prozessgegner die eingeklagte Saldoforderung rechnerisch nachvollziehen und überprüfen können (unter Bezugnahme auf BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11 - Juris Tz. 9).
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Auszug aus LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13
    Hat das Instanzgericht entgegen § 17 a Abs. 2 Satz 2 GVG nicht vorab durch gesonderten Beschluss, sondern erst in den Urteilsgründen über die Frage der Rechtswegzulässigkeit entschieden, ist die inzidenter in den Urteilsgründen getroffene Entscheidung des Instanzgerichts deshalb in einschränkender Auslegung des § 17 a Abs. 5 GVG ausnahmsweise vom Rechtsmittelgericht nachzuprüfen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 05, 142, 143).
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