Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 11.09.2013

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   LG Frankfurt/Main, 15.12.2014 - 1 S 131/13   

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https://dejure.org/2014,60741
LG Frankfurt/Main, 15.12.2014 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2014,60741)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.12.2014 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2014,60741)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2014,60741)
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26543
OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2013,26543)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2013,26543)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 (https://dejure.org/2013,26543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 9 Abs 1; GG Art 9 Abs 2; GG Art 13 Abs 1; GG Art 13 Abs 2; VereinsG § 4 Abs 4; VereinsG § 10 Abs 2;
    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells Angels MC Bremen") - Vereinsverbot; Wohnungsdurchsuchung; Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13
    Die Durchsuchung dient dann dazu, anlässlich der Durchsetzung des ergangenen Vereinsverbots über die bereits vorhandenen hinaus weitere Beweismittel aufzufinden (vgl. VGH Mannheim, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - NVwZ-RR 2012, S. 198; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.12.2012 - 1 L 82/12 - NVwZ-RR 2013, S. 410).
  • OVG Bremen, 12.10.2011 - 1 S 11/11

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13
    Während die auf § 10 Abs. 2 VereinsG gestützte Maßnahme der effektiven Durchsetzung eines ergangenen Vereinsverbots dient, besteht der Zweck einer Durchsuchungsanordnung nach § 4 Abs. 4 VereinsG darin, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.10.2011 - 1 S 11/11 - NordÖR 2012, S. 45 = NVwZ-RR 2012, S. 64).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13
    Die Durchsuchung dient dann dazu, anlässlich der Durchsetzung des ergangenen Vereinsverbots über die bereits vorhandenen hinaus weitere Beweismittel aufzufinden (vgl. VGH Mannheim, B. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - NVwZ-RR 2012, S. 198; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.12.2012 - 1 L 82/12 - NVwZ-RR 2013, S. 410).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887

    Beschwerde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot,

    2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass beim Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 5 VereinsG die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden sofort vollziehbaren Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen ist, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. HambOVG, B.v. 23.1.2001 - 4 Bs 299/00 - juris Rn. 6; OVG Bremen, B.v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 12.11.2013 - 3 E 70/13 - juris Rn. 12; VG Augsburg, B.v. 21.12.2005 - Au 4 V 05.2015 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    In Fällen offenkundiger Mängel ist der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24; OVG Brem, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

    Das anordnende Gericht ist mit Rücksicht auf die von einer Ermittlungsmaßnahme betroffenen Grundrechte allerdings verpflichtet, die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. September 2013 - 1 S 131/13 [ECLI:DE:OVGHB:2013:0911.1S131.13.0A] - NordÖR 2013, 534 Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 C 14.17 08 [ECLI:DE:BAYVGH:2015:0108.4C14.1708.0A] - DÖV 2015, 671 (Leitsatz), juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    24 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass beim Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 5 VereinsG die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden sofort vollziehbaren Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 2 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen ist, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. HambOVG, B.v. 23.1.2001 - 4 Bs 299/00 - juris Rn. 6; OVG Bremen, B.v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 12.11.2013 - 3 E 70/13 - juris Rn. 12; VG Augsburg, B.v. 21.12.2005 - Au 4 V 05.2015 - juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16

    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht nur die Plausibilität der in der Verfügung vom 02.02.2016 genannten Verbotsgründe geprüft (vgl. zu diesem Maßstab den Beschluss des Senats vom 11.09.2013 - 1 S 131/13, NordÖR 2013, 534 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat sich die Prüfung des Verwaltungsgerichts angesichts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG insoweit maßgeblich auf die Verhältnismäßigkeit der beantragten Durchsuchung sowie die Plausibilität der von der Behörde dafür vorgebrachten Gründe, dass es sich um eine Ersatzorganisation handele, zu erstrecken (vgl. Beschluss des Senats vom 11.09.2013 - 1 S 131/13, NordÖR 2013, 534 ff.).

  • VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17

    Vereinsverbot; Sicherstellung von bei einem E-Mail-Provider gespeicherte E-Mails;

    Diese Verbotsverfügung ist im Rahmen des vorliegenden Antrags nicht in vollem Umfang, sondern nur in summarischer Form auf Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris).
  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

    Bei Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung ist die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9).

    Ob die behördliche Beschlagnahmeverfügung und die ihr zugrundeliegende Verbotsfeststellung zu Recht ergangen sind, kann und muss der zuständige Richter vor Erlass der Durchsuchungsanordnung als einer Vollzugsmaßnahme nicht im Einzelnen aufklären und abschließend bewerten, sondern lediglich die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung ablehnen (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Ls. 2, Rn. 9).

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4936

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre

    Bei Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung ist die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verbotsfeststellung (§ 3 Abs. 1 VereinsG) und der damit verbundenen Beschlagnahme- und Einziehungsverfügungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG) nicht in vollem Umfang zu überprüfen, da dies jeweils in gesonderten Klage- oder Eilverfahren durch andere gerichtliche Spruchkörper zu geschehen hat (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Rn. 9).

    Ob die behördliche Beschlagnahmeverfügung und die ihr zugrundeliegende Verbotsfeststellung zu Recht ergangen sind, kann und muss der zuständige Richter vor Erlass der Durchsuchungsanordnung als einer Vollzugsmaßnahme nicht im Einzelnen aufklären und abschließend bewerten, sondern lediglich die für die Verbots- und Beschlagnahmeverfügung angeführten Gründe in summarischer Form auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin überprüfen und im Falle offenkundiger Mängel den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung ablehnen (vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Bremen, B. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris Ls. 2, Rn. 9).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots

  • VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17

    Durchsuchungsanordnung bei Vereinsverbot

  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440

    Vereinsverbot gegen Ersatzorganisation einer verbotenen Vereinigung

  • VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17

    Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4935

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre

  • VG München, 15.11.2016 - M 7 E 16.5123

    Richterliche Durchsuchungsanordnung nach Vereinsverbot gegen Dritten

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4941

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Zusammenhang mit vereinsrechtlicher

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4934

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

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