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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13   

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VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13 (https://dejure.org/2014,19282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 (https://dejure.org/2014,19282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 1 S 1352/13 (https://dejure.org/2014,19282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • JurPC

    Wiederherstellung von Originaldateien aus der Sicherungskopie; datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch eines früheren Ministerpräsidenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ehemaligen Ministerpräsidenten auf Löschung von kopierten Daten aus seinem ihm vom Staatsministerium zur Verfügung gestellten E-Mail-Postfach

  • kanzlei.biz

    Früherer Ministerpräsident hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien

  • doev.de PDF

    Anspruch auf Löschung von zur Datensicherung gespeicherten Daten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung; E-Mail-Postfach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines ehemaligen Ministerpräsidenten auf Löschung von kopierten Daten aus seinem ihm vom Staatsministerium zur Verfügung gestellten E-Mail-Postfach

  • rechtsportal.de

    LDSG § 23 Abs. 3; StPO § 110 Abs. 1 ; TKG § 88
    Anspruch eines ehemaligen Ministerpräsidenten auf Löschung von kopierten Daten aus seinem ihm vom Staatsministerium zur Verfügung gestellten E-Mail-Postfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Früherer Ministerpräsident Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Mappus’ Outlook-Konto

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Früherer Ministerpräsident Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien seines Outlook-Postfachs gegen das Land Baden-Württemberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die E-Mail-Dateien des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wiederhergestellten eMails des Ex-Ministerpräsidenten - und der Datenschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Früherer Ministerpräsident Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien

  • Jurion (Kurzinformation)

    Löschung von kopierten Daten aus dem E-Mail Postfach eines ehemaligen Ministerpräsidenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Früherer Ministerpräsident Stefan Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien - "Arbeitskopien" des Outlook-Postfachs dürfen jedoch zunächst dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.01.2014)

    Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mappus - E-Mail-Kopien müssen gelöscht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 71
  • NVwZ-RR 2015, 161
  • DVBl 2014, 1326
  • DÖV 2014, 936
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
    Eine solche grundsätzliche Begrenzung der parlamentarischen Kontrolle wäre mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz unvereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 100, 199, juris Rn. 44 f., 51; Beschl. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78, juris Rn. 123 ff., 141, m.w.N.).

    Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheimzuhaltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11/83 u.a. - BVerfGE 67, 100, juris Rn. 127 f.; Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 - BVerfGE 77, 1, juris Rn. 140; Beschl. v. 30.03.2004, a.a.O., Rn. 43; StGH, Urt. v. 26.07.2007 - GR 2/07 - juris Rn. 94 ff.).

    Ebensowenig ist sie aber pauschal zu bejahen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004, a.a.O., Rn. 44 f., 51; Beschl. v. 17.06.2009, a.a.O., Rn. 123 ff., 141, m.w.N.).

    Zu prüfen ist insoweit jedoch, ob die schützenswerte Freiheit und Offenheit des der Regierungsentscheidung über den Haushaltsentwurf vorgelagerten interministeriellen Abstimmungsprozesses durch die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen aus diesem Abstimmungsprozess beeinträchtigt wird; dies könnte anzunehmen sein, wenn die dadurch ausgelöste Befürchtung eventueller späterer Publizität geeignet wäre, eine sachlich förderliche Kommunikation zwischen den Beteiligten zu hemmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004, a.a.O., juris Rn. 65 f.).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
    Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 -werden zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.05.2013 den Beklagten verpflichtet, die Dateien mit "Arbeitskopien" des Outlook-Postfachs des Klägers ...PST_20101116, ...PST_20101117 und ... ...PST_20101117_DUMPSTER sowie sämtliche Kopien dieser Dateien zu löschen, nachdem diese nach Maßgabe des § 3 LArchG dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten worden sind, und im Übrigen die Klage abgewiesen (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - NVwZ-RR 2013, 428).

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - teilweise zu ändern und den Beklagten zu verpflichten, die Dateien mit "Arbeitskopien" des Outlook-Postfachs des Klägers ... ...PST_20101116, ...PST_20101117 und ... ...PST_20101117_DUMPSTER sowie sämtliche Kopien dieser Dateien zu löschen.

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann daher auch subjektiv-öffentlichen Ansprüchen des Bürgers gegen die öffentliche Hand entgegenstehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 10, m.w.N.; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 - a.a.O.; Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162, juris Rn. 31, m.w.N.).

    Die Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG wird folglich nicht dadurch infrage gestellt, dass der Bürger öffentlich-rechtliche Ansprüche mit Rücksicht auf Treu und Glauben nicht geltend machen kann (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 14.04.1978, a.a.O.).

    Ebenso haben der Einwand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 13, 14 und Urt. v. 14.08.1982 - 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310, juris Rn. 16) und die Grundsätze der Organtreue ihre Grundlage im Landesrecht.

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Dieser Grundsatz muss dabei nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, denn dieses Prinzip folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 1 S 1352/13 -, juris, Rn. 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 30.07.2014 (1 S 1352/13 - juris) entschied der erkennende Gerichtshof, dass dem Beigeladenen ein Anspruch auf Löschung der oben genannten Dateien zusteht, diese aber zuvor dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten sind.

    Bei der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG i.V.m. § 3 LUIG handelt es sich um eine bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung, die im Rahmen ihres Anwendungsbereichs dem Landesdatenschutzgesetz als besondere Rechtsvorschrift des Bundes oder des Landes gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 LSDG vorgeht (zu den Anforderungen an derartige Rechtsvorschriften vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    Die E-Mail-Postfach-Daten des Beigeladenen betreffen Einzelangaben über dessen sachliche Verhältnisse, nämlich dessen Kommunikation mit Dritten, und sind daher personenbezogene Daten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - juris; ebenso schon VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - a.a.O.).

    Denn die Kenntnis der umstrittenen Dateien ist nicht mehr notwendig zur Erfüllung der Zwecke des § 15 Abs. 4 LDSG, zu dem sie gespeichert worden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    Der Löschungsanspruch besteht, weil diese strikte Zweckbindung entfallen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    § 15 Abs. 4 LSDG schließt aber als Spezialregelung die Anwendung des § 15 Abs. 2 und Abs. 3 LSDG aus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 1 S 2333/13

    Unterlassungsklage gegen subsidiaritätswidrige wirtschaftliche Betätigung einer

    Auch bei einem Anschlussrechtsmittel ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung diese einheitlich zu treffen (Senatsurteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - DVBl 2014, 1326 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Normen, die Datenverarbeitungsvorgänge lediglich voraussetzen, reichen insoweit nicht aus (so bereits Senatsurteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - DVBl. 2014, 579).

    Die Kenntnis der Daten ist im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG für die Erfüllung der Aufgaben der speichernden Stelle noch erforderlich, wenn entweder die Kenntnis notwendig ist zur Erfüllung des Zwecks, zu dem die Daten im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 LDSG oder § 15 Abs. 4 LDSG gespeichert wurden, oder die Kenntnis erforderlich ist für die Erfüllung eines anderen Zwecks als desjenigen, der der Datenspeicherung zugrunde lag, und dies gemäß § 15 Abs. 3 LDSG keine Zweckänderung im Rechtssinne ist oder diese Zweckänderung nach § 15 Abs. 2 LDSG zulässig ist (vgl. Senat, Urt. v. 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - DVBl. 2014, 579).

    Eine Wiederherstellung der Originaldateien aus der Sicherungskopie ist vom Zweck des § 15 Abs. 4 LDSG nicht mehr gedeckt und daher unzulässig, wenn der Zweck, zu dem die Originaldateien nach § 15 Abs. 1 LDSG gespeichert wurden, inzwischen weggefallen ist und daher nicht mehr erfüllt werden kann, wenn mithin Zweckerreichung eingetreten ist (vgl. Senat, Urt. v. 30.07.2014, a.a.O.).

    Normen, die Datenverarbeitungsvorgänge lediglich voraussetzen, reichen nicht aus (vgl. Senat, Urt. v. 30.07.2014, a.a.O.; zu § 1 Abs. 3 BDSG: Dix, in: Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 1 Rn. 110; Gusy, in: Wolff/Brink, Datenschutzrecht, 2013, § 1 BDSG Rn. 80).

    Ebenso wie die Normen der §§ 160, 161, 163 StPO über die Beweiserhebung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren besondere Vorschriften i.S.d. § 2 Abs. 5 LDSG sind (vgl. Senat, Urt. v. 30.07.2014, a.a.O., m.w.N.), dürfte dies auch für die Beweiserhebung durch den Untersuchungsausschuss mittels Beschlagnahme nach § 16 Abs. 4, 6, 7 UAG gelten.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Das Verbot des Rechtsmissbrauchs ist ein allgemeiner ungeschriebener Grundsatz des Verwaltungsrechts, der sowohl im Verwaltungsrecht des Bundes als auch im Verwaltungsrecht der Länder existiert und Bürger und Verwaltung bindet (Senat, Urt. v. 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - ESVGH 65, 71, juris Rn. 82, mit zahlreichen Nachweisen).
  • VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren

    Es sei nämlich hier im Gegensatz zur Fallgestaltung im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - nicht um die Datensicherung einer Einzelperson gegangen, sondern um die Datensicherung des Datenbestandes eines gesamten Ministeriums.

    Damit soll grundsätzlich verhindert werden, dass Datenbestände, die zum Zwecke des Datenschutzes und der Datensicherheit angelegt wurden, als allgemeine Informationsgrundlage verwendet werden (vgl. die näheren Ausführungen hierzu im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris, dort insbesondere RdNrn. 47, 61 bis 66).

    56 Diese Feststellungen sind jedoch - im Gegensatz zur Konstellation, die das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - (juris) zum Gegenstand hatte - für den vorliegenden Fall wegen der Überlagerung durch die parlamentarischen Kontrollrechte nicht von entscheidungserheblicher Bedeutung, wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergeben wird.

    Die strafprozessualen Beweiserhebungsnormen sind deshalb besondere Vorschriften im Sinne des § 2 Abs. 5 LDSG, die sich auch über die Zwecksetzung des § 15 Abs. 4 LDSG hinwegsetzen können (hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris RdNr. 68 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Unabhängig von speziellen Regelungen besteht nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) eine behördliche Pflicht zur Anlegung und Führung von Akten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 - und vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.04.2015 - 5 LB 141/14 -, jeweils juris).
  • FG München, 04.11.2021 - 15 K 2687/19

    Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO

    Insoweit gilt das Gleiche, wie bei einer Erhebung ohne vorheriger Festlegung des Zwecks: dann ist nach der Rspr. der objektive Verwendungszweck maßgeblich, der sich nach dem erkennbar verfolgten Ziel bestimmt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, Rn. 65, juris).

    Eine Löschung von Teilen der Akte würde den aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierenden Grundsatz der Aktenvollständigkeit und -wahrheit von behördlichen bzw. gerichtlichen Akten verletzen (vgl. dazu BVerfG, Beschuss vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 -, StV 2017, 361; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, Rn. 90, DVBl 2014, 1326; VG Würzburg, Urteil vom 09.11.2016 - W 6 K 16.517 -, juris).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    Die Behörden sind verpflichtet, den bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren (vgl. zum Gebot der Aktenklarheit, Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit BVerfG, Beschlüsse vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris Rn. 19 ff. und vom 06.06.1983 - 2 BvR 244/83 und 2 BvR 310/83 -, juris Rn. 3 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 06.10.2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 17 und vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 -, juris Rn. 84 und vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 -, juris Rn. 90; s. a. Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 23; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz 2. Aufl. 2016, § 2 IFG Rn. 41 ff.; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Aktenführung Berlit, Elektronische Verwaltungsakten und verwaltungsgerichtliche Kontrolle, NVwZ 2015, 197, jeweils m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 26.09.2014 - 4 K 4258/14

    Eilantrag gegen Löschung der E-Mails von Stefan Mappus erfolglos

    Da deren Löschung in Vollzug des rechtskräftigen Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 (1 S 1352/13) für Montag, 29.09.2014, vorgesehen ist, begehrt der Antragsteller eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des geltend gemachten Klageanspruchs.

    Um solche Informationen handelt es sich nicht, denn der Beigeladene hat einen Anspruch auf Löschung der Mails nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG, wie in dem - rechtskräftigen - Berufungsurteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014 (1 S 1352/13) festgestellt wurde.

  • VG Stuttgart, 09.01.2015 - 4 K 2005/13
  • VG Düsseldorf, 16.01.2023 - 29 K 4407/20

    IFG-Klage zu Gesprächen zu Datteln IV

  • VG Potsdam, 20.12.2018 - 8 K 119/16

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 1037/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

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