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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Insofern kann letztlich dahingestellt bleiben, ob sich dies nach Maßgabe der schon vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und bislang auch vom Senat regelmäßig herangezogenen sogenannten Daldrup-Tabelle (Blutalkohol 2000, 39) daraus ergibt, dass das dem Antragsteller "spontan" - nur eine halbe Stunde nach seiner Verkehrsteilnahme - entnommene Blut eine höhere THC-COOH-Konzentration als 10 ng/ml, nämlich eine solche von 94 ng/ml, aufwies (vgl. zu diesem "Richtwert" auch z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris), oder ob erst bei einem höheren - und hier nicht erreichten - Wert allein mit Rücksicht auf die THC-COOH-Konzentration von einer gelegentlichen Cannabiseinnahme ausgegangen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG -, und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) ist jedoch im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie vorliegend - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (so auch z.B. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, Juris).
  • VG Potsdam, 19.10.2007 - 10 L 703/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum; Erforderlichkeit

    Eine Rauschfahrt unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern begründet grundsätzlich zunächst lediglich Eignungszweifel, die nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV durch medizinisch-psychologische Begutachtung aufzuklären sind (Entsprechend OVG Hbg., Beschl. v. 23. Juni 2005-3 Bs 87/05 -, VRS 05, 214; OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 24. Mai 2006 -1 S 14/06-, unveröffentlicht; entgegen VGH Bd./W., Beschl. v. 7. März 2003 -10 S 323/03-, VBlBW 03, 358).

    Diese Auffassung wird auch in obergerichtlicher Rechtsprechung geteilt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, VRS 05, 214; 1. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 S 14/06 -, unveröffentlicht).

  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG - und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie hier - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, juris).
  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
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