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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07 (https://dejure.org/2007,8225)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 (https://dejure.org/2007,8225)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 (https://dejure.org/2007,8225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften; Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers; Rückschluss bzgl. der inneren Haltung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; StVG § 2 Abs. 8; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 4; ; FeV § 11 Abs. 3 Nr. 4; ; FeV § 11 Abs. 3 Nr. 8; ; FeV § 46; ; FeV § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnisentziehung; Häufung geringfügiger Verkehrsverstöße; ganz überwiegend ruhender Verkehr; charakterliche Eignung; Gutachtenanordnung; 68 Verstöße innerhalb von 2 1/2 Jahren; vorläufiger Rechtschutz; Stattgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Führerscheinentzug bei wöchentlichem Verkehrsverstoß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 1 S 55.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt und anderer Verstöße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Die Ausnahme vom Punktsystem kann systematisch nur dahin verstanden werden, dass besondere Gründe dafür vorliegen müssen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber auch schon, bevor er 18 Punkte erreicht und ohne die Möglichkeit, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 1 S 55.07 - S. 5 des Abdrucks, juris Rn. 7 a.E., BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602 [603]; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04; Beschluss vom 11. März 1997 - 1 S 75.96; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. August 2006 - 1 S 62.06 - und vom 10. Oktober 2005 - 1 S 42.05 -).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Die Ausnahme vom Punktsystem kann systematisch nur dahin verstanden werden, dass besondere Gründe dafür vorliegen müssen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber auch schon, bevor er 18 Punkte erreicht und ohne die Möglichkeit, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 1 S 55.07 - S. 5 des Abdrucks, juris Rn. 7 a.E., BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 1 S 31.07

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Pflicht zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Nicht zu erkennen ist, dass die Anordnung der Herausgabe des Führerscheins ihrerseits an der sofortigen Vollziehung teilhat, was notwendig ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 2007 - OVG 1 S 31.07 - und vom 31. Mai 2007 - OVG 1 S 53.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 1 S 42.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602 [603]; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04; Beschluss vom 11. März 1997 - 1 S 75.96; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. August 2006 - 1 S 62.06 - und vom 10. Oktober 2005 - 1 S 42.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2006 - 1 S 62.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602 [603]; OVG Berlin, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 S 8.04; Beschluss vom 11. März 1997 - 1 S 75.96; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. August 2006 - 1 S 62.06 - und vom 10. Oktober 2005 - 1 S 42.05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen;

    Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat verdeutlicht, dass im Einzelfall auch eine geringere Zahl geringfügiger Verstöße über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum genügen kann, um die Eignung als fehlend zu bewerten oder zumindest als aufklärungsbedürftig anzusehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris Rn. 5).

  • VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

    Denn nur bei hinreichender Aussagekraft ist eine Bewertung als Eignungsmangel bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 -).
  • VG Berlin, 28.10.2022 - 4 K 456.21

    Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden

    Bei Vorlage dieser Kriterien begründet allein die Anzahl an für sich genommenen unbedeutender Verstöße Zweifel an der Eignung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10

    Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    14 vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478 (= juris Rdn. 5); OVG Nds., Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313 (= juris Rdn. 5); BayVGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris Rdn. 15; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris Rdn. 3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08

    Aussagekraft häufiger Verkehrsverstöße für die Beurteilung der Kraftfahreignung

    Die Verstöße genügten auch von ihrer Anzahl her nicht den Maßgaben, wie sie das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss OVG 1 S 145.07 aufgestellt habe und wonach im Sinne einer Faustformel auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein Verstoß gegeben sein müsse.

    Insofern ist der Hinweis des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren wenig schlüssig, dass nämlich in anderen Entscheidungen des 1. und 5. Senats des OVG Berlin-Brandenburg bereits 45 Verstöße innerhalb von zwei Jahren bzw. 35 Verstöße in gut vier Jahren als ausreichend angesehen wurden, eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu tragen; in den genannten Fällen lagen jeweils auch Verstöße im fließenden Verkehr vor, teilweise war es bereits zu Verwarnungen nach dem Punktsystem gekommen, die bei den Betroffenen keine hinreichende Verhaltensänderung bewirkt hatten; deshalb lagen dort neben einer Anzahl geringfügiger Verkehrsverstöße weitere Indizien dafür vor, dass eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber den Regelungen der Straßenverkehrsordnung im Sinne eines charakterlichen Eignungsmangels anzunehmen war" (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, S. 3 ff. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12

    Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 16 B 212/11 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2011, 2985), und vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris, Rdnr. 11 (= NJW 2011, 1242); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rdnr. 5 (= DAR 2009, 478); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris, Rdnr. 3.; Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2007, 313); Bay. VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris, Rdnr. 15.
  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 6 L 1668/15

    Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestandes im

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 -, juris Rn. 12 ff., vom 29. Juni 2011 - 16 B 212/11 -, juris Rn. 5 (= NJW 2011, 2985-2986), vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 (= NJW 2011, 1242-1243), vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 -, juris Rn. 21; (= NZV 2000, 219-222); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7 (VRS 126, 172-177); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5 (= DAR 2009, 478-480); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris Rn. 3.; Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, juris Rn. 5 (= NJW 2007, 313-314); Bay. VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 - juris Rn. 15; Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2013 - 6 L 297/13 -, juris Rn. 41.
  • VG Berlin, 17.07.2017 - 11 K 433.16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Denn nur bei hinreichender Aussagekraft ist eine Bewertung als Eignungsmangel bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 -).
  • VG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 L 2776/23

    Fahrerlaubnisentziehung wegen vieler Parkverstöße

    Wann ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, ist eine Frage der Würdigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris; Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO - juris.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2008 - 9 K 4351/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis; Statthaftigkeit des

    Hier muss, um die Voraussetzungen des § 2 Nr. 2 LVwVG herbeizuführen, die sofortige Vollziehung auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins angeordnet werden (vgl. Hartung, VBlBW 2005, 369/378; weitergehend: Ablieferungspflicht immer kraft Gesetzes sofort vollziehbar: Bay. VGH, Beschl. v. 29.03.2007 - 11 CS 06.874 -, v. 09.06.2005 - 11 CS 05.478 - VG Leipzig, Beschl. v. 21.11.2005 - 1 K 1110/05 -, jeweils juris; a. A. zur Ablieferungspflicht bei einer behördlich angeordneten sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnis: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.12.2007 - 1 S 145.07 - u. v. 30.03.2007 - 1 S 31.07 -, jeweils juris).
  • VG Düsseldorf, 12.10.2015 - 6 L 2765/15
  • VG Osnabrück, 23.04.2012 - 6 B 21/12

    Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verkehrsauffälligkeiten; andere

  • VG Arnsberg, 01.02.2011 - 6 L 25/11

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 20 Punkten

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