Rechtsprechung
LG Köln, 11.01.1996 - 1 S 149/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 11.09.2003 - 317 C 305/03
Zu den Rechten des Mieters einer Doppelhaushälfte, das Grundstück zu …
Dass dem Mieter beim Beschneiden von Sträuchern ein großzügiger Ermessensspielraum zuzugestehen ist, hat auch das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 11.1.1996 (1 S 149/95; NJWE-MietR 1996, 243) ausgesprochen, während das Bayrische Oberste Landesgericht im Rahmen einer Entscheidung zum Thema Wohnungseigentum dargelegt hat, dass ein Sondernutzungsberechtigter zwar gefällte Bäume ersetzen müsse, nicht aber verpflichtet sei, auf seiner Nutzfläche erneut Rhododendron anzupflanzen (BayOblG 13.12.01 - WuM 2000, 694).
Rechtsprechung
LG Essen, 29.09.1995 - 1 S 149/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1416