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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17   

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LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2017,57766)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 05.05.2017 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2017,57766)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2017,57766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Verwertbarkeit von dashcam-Aufzeichnungen im Unfallhaftpflichtprozess

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Traunstein, 01.07.2016 - 3 O 1200/15

    Dashcam-Aufzeichnung - Beweissicherungsinteresse bei Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Dies unterscheidet die vom Kläger eingesetzte Kamera von solchen, die das Verkehrsgeschehen nur bei bestimmten typischerweise auf einen Unfall hinweisenden Bewegungen aufnehmen (so im Fall des LG Traunstein, Urteil vom 01.07.2016, Aktenzeichen 3 O 1200/15, Rn. 4; ähnlich LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Aktenzeichen 4 O 358/15, Rn. 55).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Vorschrift nur ortsfest installierte Kameras erfassen soll (so AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14), Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Aktenzeichen 2 O 4549/15, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris), ist diese Einschränkung weder durch den Wortlaut noch den Zweck der Norm geboten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Aktenzeichen 4 Ss 543/15, Rn. 12; Lachenmann/Schwiering, CR 2015, 403; Lohse, VersR 2016, 953, 957; Ernst, CR 2015, 620, 621, jeweils zitiert nach juris; Becker in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Auflage, § 6b BDSG, Rn. 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2016 - 2 O 4549/15

    Dashcam-Aufzeichnungen, Verwertbarkeit

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Vorschrift nur ortsfest installierte Kameras erfassen soll (so AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14), Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Aktenzeichen 2 O 4549/15, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris), ist diese Einschränkung weder durch den Wortlaut noch den Zweck der Norm geboten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Aktenzeichen 4 Ss 543/15, Rn. 12; Lachenmann/Schwiering, CR 2015, 403; Lohse, VersR 2016, 953, 957; Ernst, CR 2015, 620, 621, jeweils zitiert nach juris; Becker in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Auflage, § 6b BDSG, Rn. 12).
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Dies unterscheidet die vom Kläger eingesetzte Kamera von solchen, die das Verkehrsgeschehen nur bei bestimmten typischerweise auf einen Unfall hinweisenden Bewegungen aufnehmen (so im Fall des LG Traunstein, Urteil vom 01.07.2016, Aktenzeichen 3 O 1200/15, Rn. 4; ähnlich LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Aktenzeichen 4 O 358/15, Rn. 55).
  • AG Nienburg, 20.01.2015 - 4 Ds 155/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufzeichnung; Dash-Cam; Dashcam; effektive

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Vorschrift nur ortsfest installierte Kameras erfassen soll (so AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14), Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Aktenzeichen 2 O 4549/15, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris), ist diese Einschränkung weder durch den Wortlaut noch den Zweck der Norm geboten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Aktenzeichen 4 Ss 543/15, Rn. 12; Lachenmann/Schwiering, CR 2015, 403; Lohse, VersR 2016, 953, 957; Ernst, CR 2015, 620, 621, jeweils zitiert nach juris; Becker in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Auflage, § 6b BDSG, Rn. 12).
  • LG Landshut, 01.12.2015 - 12 S 2603/15

    Verwertung von On-Board-Videos im Straßenverkehr

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Teilweise wird bei Aufnahmen, auf denen der Unfallgegner nicht als Person erkennbar ist, sondern nur das Fahrzeug mit dem Kennzeichnen bei einer Fahrbewegung an einem konkreten Ort, schon kein gravierender Grundrechtseingriff gesehen (LG Landshut, Beschluss vom 01.12.2015, Aktenzeichen 12 S 2603/15).
  • SG Düsseldorf, 11.09.2014 - S 27 R 1367/12

    Einordnung eines selbstständigen IT/EDV-Dienstleisters als

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Vorschrift nur ortsfest installierte Kameras erfassen soll (so AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14), Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Aktenzeichen 2 O 4549/15, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris), ist diese Einschränkung weder durch den Wortlaut noch den Zweck der Norm geboten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Aktenzeichen 4 Ss 543/15, Rn. 12; Lachenmann/Schwiering, CR 2015, 403; Lohse, VersR 2016, 953, 957; Ernst, CR 2015, 620, 621, jeweils zitiert nach juris; Becker in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Auflage, § 6b BDSG, Rn. 12).
  • LG Heilbronn, 17.02.2015 - 3 S 19/14

    Verkehrsunfallprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Vielmehr müssen weitere Gesichtspunkte hinzutreten, die das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Rechtsverletzung schutzbedürftig erscheinen lassen (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 03.02.2015, Aktenzeichen 3 S 19/14, Rn. 16).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst auch Kfz-Kennzeichen als personenbezogene Daten (BVerwG, Urteil vom 22.10.2014, Aktenzeichen 6 C 7/13, Rn. 23ff.) Die Videoaufzeichnung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beklagten zu 1. Allerdings zählt die Teilnahme am Straßenverkehr weder zur Intimsphäre noch zum Privatbereich, sondern zur Individualsphäre.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17
    Das BAG hält die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ebenfalls nur im Fall des konkreten Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung gegen den Arbeitgeber für zulässig und fordert zudem, dass die Überwachung das einzig verbleibende Mittel darstellt (BAG, Urteil vom 21.06.2012, Aktenzeichen 2 AZR 153/11, Rn. 30, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 14.02.2019 - 1 S 15/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3276
LG Magdeburg, 14.02.2019 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2019,3276)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14.02.2019 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2019,3276)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 1 S 15/17 (https://dejure.org/2019,3276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitverursachung des Verkehrsunfalls aufgrund Hineinfahrens in die parallele Linksabbiegerspur ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei einem Verkehrsunfall - Verhandlung aufgrund einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.02.2019 - 1 S 15/17
    Ein idealtypischer Fahrer hat alle denkbaren Gefahrenmomente zu berücksichtigen und hierauf angemessen und besonnen zu reagieren, wobei er auch mit der naheliegenden Möglichkeit rechnen muss, dass sich andere Verkehrsteilnehmer fehlerhaft verhalten(vgl. BGH, NZV 1992, 229, 230).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.02.2019 - 1 S 15/17
    Die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung in einem nicht mit Fahrtstreifenbegrenzungen markierten Kreuzungsbereich stellt zwar keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar (BGH, Urteil vom 12.12.2006, VI ZR 75/06, Rdnr. 5 und 7, zitiert nach juris).
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