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   LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18   

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https://dejure.org/2018,22739
LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18 (https://dejure.org/2018,22739)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 17.05.2018 - 1 S 15/18 (https://dejure.org/2018,22739)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 1 S 15/18 (https://dejure.org/2018,22739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Vollkasko und Entfernen vom Unfallort ohne Fremdschaden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wartepflicht bei Unfall ohne Fremdschaden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz und Wartepflicht am Unfallort bei Unfall ohne Fremdschaden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    Die Auslegung orientiert sich gerade deshalb zunächst und in erster Linie am Bedingungswortlaut, weil der Versicherungsnehmer davor geschützt werden soll, bei der Auslegung mit ihm unbekannten Details der Entstehungsgeschichte einer Klausel oder Motiven des Versicherers konfrontiert zu werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, r + s 2015, 14).

    (2) Zwar knüpft die Bestimmung des E.1.3 der AKB nach ihrem Wortlaut nicht an die Regelung des § 142 StGB an, sodass nach einem allein am Wortlaut orientierten Verständnis der Versicherungsnehmer über die strafrechtliche Verpflichtung des § 142 StGB hinaus im Rahmen der versicherungsrechtlichen Aufklärungsobliegenheit immer gehalten wäre, nach Eintritt des Versicherungsfalles an der Unfallstelle zu bleiben, bis die Polizei oder der Geschädigte eintreffen und die erforderlichen Feststellungen zum Unfallhergang und der Beteiligung des Versicherungsnehmers getroffen wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, r + s 2015, 14; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, NZV 2016, 477).

    Dazu zählt auch die Art der Beteiligung des Versicherungsnehmers und damit seine Fahrweise und seine Fahrtüchtigkeit, die die Leistungspflicht nach § 81 VVG einschränken können (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, r + s 2015, 14).

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    Der Wortlaut der AKB-Klausel entspricht zwar nicht genau demjenigen des § 142 StGB, jedoch wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Klausel auf den ihm jedenfalls dem Inhalt nach bekannten Straftatbestand beziehen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016 - 20 U 240/15, NJW-RR 2016, 1177, Rn. 25, OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, NJW-RR 2016, 922, 924, Rn. 29; Stiefel/Maier, AKB 19. Auflage 2017, E.1 AKB, Rn. 79).

    Jedenfalls wären wesentliche Erweiterungen der an sein Verhalten nach einem Unfall zu stellenden Anforderungen für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer so ungewöhnlich, dass dies in den Versicherungsbedingungen unmissverständlich zum Ausdruck kommen müsste, wie es etwa in AKB der Beklagten für einen anderen Versicherungsfall in E.3.3 unter dem Punkt "Anzeige bei der Polizei" der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.2.2016 - 5 U 75/14, NJW-RR 2016, 922, 924, Rn. 29).

  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    Der Wortlaut der AKB-Klausel entspricht zwar nicht genau demjenigen des § 142 StGB, jedoch wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Klausel auf den ihm jedenfalls dem Inhalt nach bekannten Straftatbestand beziehen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016 - 20 U 240/15, NJW-RR 2016, 1177, Rn. 25, OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, NJW-RR 2016, 922, 924, Rn. 29; Stiefel/Maier, AKB 19. Auflage 2017, E.1 AKB, Rn. 79).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    (1) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 16.06.1982 - IV a ZR 270/80, NJW 1982, 2776, 2777; BGH, Urteil vom 18.02.2009 - IV ZR 11/07, NJW-RR 2009, 813, 814, Rn. 12).
  • LG Schweinfurt, 13.04.2017 - 22 O 748/15

    Aufklärungsobliegenheit bei Kaskoversicherung

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    Denn da eine polizeiliche Unfallfeststellung nur bei einem Fremdschaden von Gewicht oder dem vom Versicherungsnehmer selbst begründeten Verdacht der Alkoholisierung vorstellbar ist, würde selbst eine Obliegenheit zur Selbstanzeige dem Versicherer nicht nützen, da ihn ja gerade die Beweislast ihrer Verletzung trifft, ihr Ergebnis also zugleich ihre Voraussetzung wäre (Rixecker, Anmerkung zu LG Schweinfurt, Urteil vom 13.04.2017 - 22 O 748/15, ZfSch 2018, 32).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    (2) Zwar knüpft die Bestimmung des E.1.3 der AKB nach ihrem Wortlaut nicht an die Regelung des § 142 StGB an, sodass nach einem allein am Wortlaut orientierten Verständnis der Versicherungsnehmer über die strafrechtliche Verpflichtung des § 142 StGB hinaus im Rahmen der versicherungsrechtlichen Aufklärungsobliegenheit immer gehalten wäre, nach Eintritt des Versicherungsfalles an der Unfallstelle zu bleiben, bis die Polizei oder der Geschädigte eintreffen und die erforderlichen Feststellungen zum Unfallhergang und der Beteiligung des Versicherungsnehmers getroffen wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, r + s 2015, 14; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, NZV 2016, 477).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18
    (1) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 16.06.1982 - IV a ZR 270/80, NJW 1982, 2776, 2777; BGH, Urteil vom 18.02.2009 - IV ZR 11/07, NJW-RR 2009, 813, 814, Rn. 12).
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