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   VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07   

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VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07 (https://dejure.org/2008,1994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 (https://dejure.org/2008,1994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 (https://dejure.org/2008,1994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • JurPC

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines wegen Kinderpornographie verurteilten Straftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdacht des Vorliegens einer Straftat eines bereits verurteilten Täters bei Besitz kinderpornographischer Schriften; Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken eines Beschuldigten auch gegen dessen Willen; ...

  • Judicialis

    StPO § 81b; ; StGB § 176; ; StGB § 184b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b; StGB § 176; StGB § 184b
    Allgemeines Polizeirecht; (polizeiliches) Obdachlosenrecht: erkennungsdienstliche Behandlung; Strafverfolgungsvorsorge; Kinderpornographie; Kindesmissbrauch; Risikodelikt; Pädosexualität; Internet; Wiederholungsgefahr; Negativprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung auch nach Bestrafung wegen Internet-Kinderpornografie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach Bestrafung wegen Internet-Kinderpornografie rechtmäßig - Gefahr weiterer Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3082
  • AnwBl 2008, 182
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).

    Die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht dem nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 zu § 81b StPO; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 und OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 -, NJW 2006, 3155 , jeweils zu § 81g StPO, m.w.N.).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Die Kriminalpolizei hat die Maßnahme nicht für die Zwecke des konkret gegen den Kläger betriebenen Strafverfahrens, sondern vielmehr im Interesse der Strafverfolgungsvorsorge "für die Zwecke des Erkennungsdienstes" angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ; dazu Schenke, JZ 2006, 707 f. m.N.).

    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht dem nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 zu § 81b StPO; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 und OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 -, NJW 2006, 3155 , jeweils zu § 81g StPO, m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Zum einen sollen durch Austrocknen des Marktes für kinderpornographisches Material, der immer neue und "härtere" Bilder fordert, potenzielle kindliche "Darsteller" vor Missbrauch geschützt werden (vgl. BT-Drs. 12/3001, S. 5; BGH, Urteil vom 27.06.2001 - 1 StR 66/01 -, BGHSt 47, 55 ; König, a.a.O., Rn. 109; Hörnle in: MK-StGB, § 184b Rn. 2, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Urteil des erk. Senats vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, ESVGH 54, 137 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Denn dem Gesetzgeber steht auch im Strafrecht bei der Einschätzung der Eignung und Erforderlichkeit der Normen zur Erreichung des erstrebten Ziels sowie der Gefahrenprognose ein Beurteilungsspielraum zu, der sich insbesondere nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, bestimmt (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 28.02.2008 - 2 BvR 392/07 -, NJW 2008, 1137 Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Zur Begründung seiner vom Senat mit Beschluss vom 02.07.2007 - 1 S 42/07 - zugelassenen Berufung trägt der Kläger vor: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er - wie erforderlich - "mit guten Gründen" als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte.
  • OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06

    Gewinnung von molekulargenetischem Material bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
    Die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht dem nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 zu § 81b StPO; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 und OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 -, NJW 2006, 3155 , jeweils zu § 81g StPO, m.w.N.).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Insoweit darf unter anderem berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber ggf. ein "Risikodelikt" normiert hat (zu § 184b StGB: BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, juris, Rn. 26).

    Eine Speicherung entsprechenden Materials ist nur dann erklärlich, wenn daran ein gesteigertes Interesse besteht und es zur dauernden Verfügung, nämlich zum Zwecke sexueller Stimulation und Befriedigung, vorgehalten werden soll (VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, juris, Rn. 21).

    Aus der Gesetzesbegründung zu § 184b StGB folgt, dass dadurch der "negativen Auswirkung auf Betrachter entgegengewirkt werden [soll], die darin bestehen kann, dass der Betrachter kinderpornographischer Darstellungen zum Kindesmissbrauch angeregt wird oder die seelische Entwicklung und soziale Orientierung Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener beeinträchtigt werden" (BT-Drs. 12/3001, S. 6; so auch VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, juris, Rn. 26).

    Die gesetzgeberische Risikoeinschätzung muss dann auch in die hier anzustellende Negativprognose einfließen (vgl. VGH BW, Urteil vom 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -, juris, Rn. 26).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Dagegen lässt sich die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht (zusätzlich) damit begründen, dass bei Personen, die kinder- und jugendpornografische Darstellungen konsumieren, nicht auszuschließen sei, dass sie sich auch des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen (§§ 176 f., 182 StGB) schuldig machen werden (a.A.: VGH München, Beschl. v. 5. November 2012 - 10 CS 12.1855 -, juris, RdNr. 11; VGH Mannheim, Urt. v. 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -. juris, RdNr. 26, m.w.N).(Rn.38).

    Zwar wurde bislang die Auffassung vertreten, bei der Prognose, ob der Täter wieder in den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb oder dem Besitz kinderpornographischer Schriften oder einem diesem Bereich zuzuordnenden Sexualdelikt geraten könnte, sei die Entscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, mit § 184b StGB ein Risikodelikt zu normieren, weil nach Auffassung des Gesetzgebers nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls nicht auszuschließen sei, dass der Betrachter kinderpornographischer Darstellungen zum Kindesmissbrauch angeregt wird (so u.a. BayVGH, Beschl. v. 5. November 2012 - 10 CS 12.1855 -, juris, RdNr. 11; VGH BW, Urt. v. 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07 -. juris, RdNr. 26, m.w.N).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214, v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 und v. 13.07.2011, a.a.O.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (Senat, Urt. v. 29.05.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Da gegen den Kläger sowohl im Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids als auch im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz u.a. anhängig war, war er Beschuldigter eines Strafverfahrens und daher grundsätzlich zulässiger Adressat der Maßnahme nach § 81 b 2. Alt. StPO (vgl. Senatsurteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - NJW 2008, 3084).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - ESVGH 54, 137 = VBlBW 2004, 214 und vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - a.a.O.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung beurteilt sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (Senatsurteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - a.a.O.).

  • VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls;

    Auch in Literatur und Rechtsprechung in Baden-Württemberg wird auf die Reichweite des Begriffs der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten entweder gar nicht näher eingegangen (Beltz/Mußmann, PolG BW, 7. Aufl., § 36 Rn. 7 ff.) oder der Bereich der Strafverfolgungsvorsorge wird - meist ohne nähere Begründung - unter den Begriff der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten subsumiert (vgl. Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 36 Rn. 11; wohl auch Ruder/Schmitt, Polizeirecht BW, 7. Aufl., Rn. 649; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - vgl. auch Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, juris; ausdrücklich a.A. für § 36 Abs. 1 Satz 2 PolG BW Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Rn. 30).
  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige

    Auf Grund der unterschiedlichen an die Prognoseentscheidung zu richtenden Maßstäbe können zudem Strafaussetzungen zur Bewährung nach § 56 StGB die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ; jeweils m.w.N.).

    Vorliegend kommt hinzu, dass der Kläger bereits mehrere Sexualdelikte verwirklicht hat bzw. der Begehung hinreichend verdächtig ist, nämlich einerseits des Besitzes kinderpornographischer Schriften, andererseits des Missbrauchs von Kindern durch Verschicken von Penisbildern an ein 13jähriges Mädchen, mit dem er auf Instagram gechattet hat (vgl. allgemein zur Prognose der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten OVG LSA, Beschluss vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 -, NJW 2019, 1827; SächsOVG, Urteil vom 19.04.2018 - 3 A 215/17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).

  • VG Saarlouis, 21.01.2010 - 6 K 860/08

    Sexualstraftaten; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen aus präventiven

    die Analyse des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 29.05.2008, - 1 S 1503/07 -, zit. nach juris.

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; VG Köln, Urteil vom 20.11.2008, - 20 K 3088/08 -, zit. nach juris.

    die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., des VG Köln, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O., des VG Minden, Urteil vom 20.02.2008, a.a.O., des VG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2007, a.a.O., die ausnahmslos Fälle betreffen, in denen eine auf eine pädosexuelle Neigung hindeutende Internetzdelinquenz bzw. andere auf eine entsprechende sexuelle Ausrichtung deutende Indizien nachzuweisen waren.

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist hierzu VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 -, zitiert nach Juris und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, DÖV 2004, 440.

    Die dort zugunsten des Antragstellers ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht der Prognose einer Wiederholungsgefahr nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind, hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 - m.w.N., zitiert nach Juris.

  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Jedenfalls sei nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass der Betrachter kinderpornografischer Darstellungen auch zum Kindermissbrauch angeregt werden könnte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahme unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, lediglich das der polizeilichen Prognose zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer weiteren Einbeziehung in den Kreis potenziell Tatbeteiligter bei einer noch aufzuklärenden Straftat ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.3.2009 - 3 B 34/09; VGH Mannheim, Urteile vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07 und vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02, DÖV 2004, 440).

    Bei der Prognose, ob der Kläger wieder in den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb oder dem Besitz kinderpornographischer Schriften oder einem diesem Bereich zuzuordnenden Sexualdelikt geraten könnte, ist die Entscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, mit § 184 b StGB ein Risikodelikt zu normieren, weil nach Auffassung des Gesetzgebers nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass der Betrachter kinderpornographischer Darstellungen zum Kindesmissbrauch angeregt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.11.2012 - 10 CS 12.1855; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.5.2008 - 1 S 1503/07).

  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

    Dabei geht das Gericht davon aus, dass es sich hierbei um ein Wahrscheinlichkeitsurteil handelt, dass einer gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist; diese ist darauf beschränkt zu überprüfen, ob die Prognose auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach dem gegebenen Kenntnisstand unter Einbeziehung kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (HessVGH, Urteil vom 09.03.1993 - 11 UE 2613/89 -, NVwZ-RR 1994, 652; VGH Mannheim, Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).

    Gleichwohl lag auch diesen Entscheidungen in aller Regel nicht nur die bloße Tatsache der Begehung eines Sexualdelikts zugrunde, sondern besondere Umstände des konkreten Sachverhalts, die die Wiederholungsgefahr nach Auffassung des jeweiligen Gerichts im konkreten Fall haben begründet erscheinen lassen (so z.B. VG Ansbach, Urteil vom 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791 - Juris < Anzahl der Daten; geäußerter Wunsch zum Geschlechtsverkehr mit 10 bis 12 Jahre alten Mädchen>; VG Köln, Urteil vom 20.11.2008 - 20 K 30 -, Juris ; VGH Mannheim, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; ; VG Minden, Urteil vom 20.02.2008 - 11 K 40/08 -, Juris ).

    Für einen Zusammenhang sprechen, wenn auch ohne wissenschaftlichen Nachweis, einige Hinweise (VGH Mannheim, Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

  • VG Ansbach, 19.02.2013 - AN 1 K 12.00322

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 17 K 3859/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Kind; Kinderpornografie; Kinderpornographie;

  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 5 S 16.1017

    Eilrechtsschutz gegen Fertigung von Lichtbildern im unverschleierten Zustand als

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften;

  • VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 10 CS 12.1855

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit konkreter

  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

  • VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auch nach nur einer

  • VG Stuttgart, 18.06.2020 - 1 K 2196/19

    Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; häufige,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - 5 A 2507/11

    Begründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung zur Klärung der

  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr;

  • VG Würzburg, 08.03.2012 - W 5 S 12.202

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Zwangsgeldandrohung, sofortige Vollziehung,

  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

  • VG Würzburg, 14.01.2013 - W 5 S 13.17

    Erkennungsdienstliche Behandlung, dringender Tatverdacht, Notwendigkeit

  • VG Meiningen, 28.10.2008 - 2 K 280/07

    Polizeirecht; Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Behandlung und

  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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