Rechtsprechung
LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12 WEG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung
- Deutsches Notarinstitut
WoEigG § 5 Abs. 2
Sondereigentumsfähigkeit der Bauteile eines Mehrfachparkers - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum; Duplex-Parker
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Teile einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen von Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker); Sondereigentumsfähigkeit eines zur Hebebühne einer Doppelstockgarage gehörenden Fahrblechs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duplex-Parker im Gemeinschaftseigentum: Teile davon im Sondereigentum? (IMR 2013, 1072)
Verfahrensgang
- AG München, 13.12.2011 - 484 C 13367/11
- LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12 WEG
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtbenennung eines …
Zwar hat auch das LG München I (Urteil vom 05. November 2012 - 1 S 1504/12 WEG -, juris) entschieden, dass an Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker) auch dann Sondereigentum bestehen könne, wenn die zugehörige Hydraulikanlage infolge des Betriebs mehrerer Garageneinheiten zwingendes Gemeinschaftseigentum darstelle. - LG München I, 01.02.2016 - 1 S 12786/15
Kein Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung von Sondereigentum …
Die Rechtsfrage, ob die Fahrbleche hier Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind (vgl. LG München I, Urteil vom 05. November 2012 - 1 S 1504/12 WEG -, ZWE 2013, 165, Rn. 39 nach juris), kann daher offen bleiben.Der Beschluss ist, wenn es sich bei den Fahrblechen - wie hier angenommen - um Sondereigentum handelte, auch im Übrigen nichtig, weil Instandsetzungsmaßnahmen an den Fahrblechen der Doppelstockgaragen einen Eingriff in Sondereigentum darstellen und auch dafür keine Beschlusskompetenz besteht (…vgl. Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl, § 14 Rn. 31; vgl. auch LG München I, Urteil vom 05. November 2012 - 1 S 1504/12 WEG -, Rn. 39, juris).
- LG Itzehoe, 24.06.2016 - 11 S 113/15
Wann ist ein Beschluss nichtig?
Für Maßnahmen am Sondereigentum fehlt der Gemeinschaft grundsätzlich die Beschlusskompetenz (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.- - V ZR 46/13; Urteil vom 08.02.- - V ZR 238/11; LG München I, Urteil vom 05.11.2012 - 1 S 1504/12).