Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 1 S 153.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nachnutzung von für Wahlkampf aufgestellte Werbetafeln zum Zweck der Begrüßung Papst Benedikt XVI ist nicht erlaubnisfähige Sondernutzung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 4 GG, Art 5 GG, § 123 VwGO, § 11 Abs 2 StrG BE, § 11 Abs 2a StrG BE
Einstweilige Anordnung; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Werbung; Propaganda; Wahlwerbung; Wahlen in Berlin am 18. September 2011; Wesselmanntafeln; Nach-nutzung; Verein zur Förderung der römisch-katholischen Kirche; Papstbesuch am 22. September 2011; Plakat zur ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlaubnisfähigkeit der Nachnutzung von nur im Wahlkampf zugelassenen großflächigen Werbetafeln für andere Zwecke (hier: Willkommensbotschaft für den Papst)
- denkmalrechtbayern.de (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Werbetafeln Papstbesuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BerlStrG § 11 Abs. 2; GG Art. 5 Abs. 1
Erlaubnisfähigkeit der Nachnutzung von nur im Wahlkampf zugelassenen großflächigen Werbetafeln für andere Zwecke (hier: Willkommensbotschaft für den Papst) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine Nutzung von Wahlkampfplakattafeln für anderweitige Werbezwecke
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Papst und die Wesselmanntafeln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Nutzung von Wahlkampfplakattafeln für anderweitige Werbezwecke - Nachnutzung der aufgestellten großflächigen Wahlkampfplakatständer für Webung anlässlich des Besuchs Papst Benedikt XVI unzulässig
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.08.2011 - 1 L 285.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 1 S 153.11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 992
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78
Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 1 S 153.11
Für die Zeit des Wahlkampfes treten öffentliche Interessen im Bereich der Wahlwerbung ganz erheblich zurück (vgl. nur BVerwG Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 6.78 - BVerwGE 56, 56-63).
- VG Berlin, 14.11.2022 - 1 L 393.22 Die Festsetzung des Wertes des Verfahrensgegenstandes folgt aus den §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG, wobei die Kammer aufgrund der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache den vollen Auffangstreitwert angesetzt hat (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. August 2019 - OVG 1 S 68.19, juris Rn. 22, und vom 9. September 2011 - OVG 1 S 153.11 -, juris Rn. 13).