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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07   

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https://dejure.org/2008,6737
OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07 (https://dejure.org/2008,6737)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2008 - 1 S 154.07 (https://dejure.org/2008,6737)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2008 - 1 S 154.07 (https://dejure.org/2008,6737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondernutzung im straßenrechtlichen Sinne durch Anbringung kommerzieller Werbung an einer Brücke; Entfallen der Qualifizierung einer Werbung als Sondernutzung allein wegen der Höhe der Werbeanlage von mehr als 4,5 Metern über der Fahrbahn; Erlaubnispflicht i.S.e. ...

  • Judicialis

    BerlStrG § 2 Abs. 2; ; BerlStrG § 10; ; BerlStrG § 11 Abs. 1; ; BerlStrG § 11 Abs. 5; ; BerlStrG § 11 Abs. 9; ; BerlStrG § 14 Abs. 1; ; BGB § ... 905; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzung im straßenrechtlichen Sinne durch Anbringung kommerzieller Werbung an einer Brücke; Entfallen der Qualifizierung einer Werbung als Sondernutzung allein wegen der Höhe der Werbeanlage von mehr als 4,5 Metern über der Fahrbahn; Erlaubnispflicht i.S.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 591
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19

    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für

    Dies widerspräche dem eindeutigen Wortlaut der genannten Vorschriften (Urt. des Senats v. 10.07.1996 - 4 L 175/95 -, juris Rn. 27; vgl. auch OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 16.09.2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720

    Aufstellung eines Werbeschilds auf öffentlichem Straßengrund

    Das ist der Fall, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Straßenraums durch andere ausgeschlossen ist; auf die Frage, ob von dem ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellten Gegenstand eine potenzielle Gefährdung Dritter ausgeht und ob der öffentliche Verkehrsraum nur geringfügig in Anspruch genommen wird, kommt es mangels gesetzlicher Regelung nicht an (vgl. BayVGH vom 31.7.1990 Az. 8 CS 90.1559; OVG Berlin-Brandenburg vom 16.9.2008 NZV 2008, 591; BVerwG vom 10.5.1996 NVwZ 1996, 1210).
  • VG Berlin, 19.02.2015 - 1 K 273.12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Werbetafeln an Gebäuden der Deutschen

    Nach alledem kann vorliegend dahinstehen, unter welchen Umständen die Annahme einer Sondernutzung durch Werbung auch ohne abstrakte Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs in Betracht kommen kann, weil mit ihr verkehrsfremde und deshalb nicht dem Gemeingebrauch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG unterfallende Zwecke verfolgt werden (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris).
  • VG Berlin, 17.06.2011 - 1 K 48.10

    Werbefahrten mit Kleinlastkraftfahrzeugen und Anwendung straßenrechtlicher bzw.

    Der Verkehrsbezug fehlt aber dem Zurschauhalten von Werbung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris Rn. 19).
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