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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 1 S 1557/99   

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https://dejure.org/1999,16263
VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 1 S 1557/99 (https://dejure.org/1999,16263)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1999 - 1 S 1557/99 (https://dejure.org/1999,16263)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1999 - 1 S 1557/99 (https://dejure.org/1999,16263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erfolglose einstweilige Anordnung zwecks Untersagung der Verbreitung einer Behauptung über eine im Verfassungsschutzbericht als rechtsextremistisch bezeichneten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 17.06.1996 - 24 CE 96.162
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 1 S 1557/99
    Sollte der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegen, so darf der Antragsgegner in Zukunft das Treffen zwischen Herrn H. und Herrn K. in der Autobahnraststätte Baden-Baden am 11.08.1998 nicht mehr ''als weiteren Beleg'' für Kontakte zwischen den REP und anderen Rechtsextremisten ins Feld führen (vgl. zu negativen Werturteilen im Verfassungsschutzbericht: Bay. VGH, Urteil vom 17.06.1996 - 24 CE 96.162 -, DÖV 1996, 1008).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kann indes nur dann ausnahmsweise geboten sein, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unter Berücksichtigung der Bedeutung und Dringlichkeit des Anspruchs sowie der Größe und eventuellen Irreparabilität des drohenden Schadens unzumutbar wären und wenn zudem eine hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren spricht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 27.08.2014 - 3 AE 14.788, Rdnr. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 25.03.2014 - 1 S 169/14, Rdnr. 26; Beschluss vom 22.11.1999 - 1 S 1557/99, Rdnr. 7 ; Schoch , a.a.O., § 113 Rdnr. 145 m.w.N.).
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