Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02   

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https://dejure.org/2003,7048
LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02 (https://dejure.org/2003,7048)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2003 - 1 S 172/02 (https://dejure.org/2003,7048)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 1 S 172/02 (https://dejure.org/2003,7048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Mietvertrages bei Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Geltendmachung eines Anspruchs auf Freistellung von Mietwagenkosten; Unfallhilfe als Verstoß gegen das RBerG; Erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsgeschäfte; Abgrenzung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfallhilfe durch Autohaus keine unerlaubte Rechtsbesorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00

    Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02
    Aber auch wenn man wegen des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Höhe des Mietzinses davon ausgeht, dass damit ein angemessener oder ortsüblicher Mietzins vereinbart worden ist (vgl. BGH NJW 02, 3016 ), führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • LG Flensburg, 24.09.2002 - 1 S 54/02
    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02
    Nachdem die Kammer in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe den Abzugsbetrag gemäß § 287 Abs. 1 ZPO auf 5% schätzt (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - ; Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 -), führte auch die Berücksichtigung der Vorteilsausgleichung nicht zu einer Reduzierung des Betrages.
  • LG Karlsruhe, 20.02.2002 - 1 S 140/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Unfallursächlichkeit von Parken an Bushaltestellen;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.02.2003 - 1 S 172/02
    Nachdem die Kammer in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe den Abzugsbetrag gemäß § 287 Abs. 1 ZPO auf 5% schätzt (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - ; Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 -), führte auch die Berücksichtigung der Vorteilsausgleichung nicht zu einer Reduzierung des Betrages.
  • LG Karlsruhe, 23.11.2005 - 1 S 3/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Anmietung

    Hiervon ist die mit 5% anzusetzende Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.20.02 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02 -) in Abzug zu bringen.
  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 1 S 17/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Erkundigungspflicht

    Unter Zugrundelegung der aufgezeigten Maßstäbe ist der Kläger grundsätzlich berechtigt, die ihm in Rechnung gestellten Mietwagenkosten in Höhe von 2.641,32 EUR abzüglich einer mit 5 % anzusetzenden Eigenersparnis (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 20.02.2002 - 1 S 140/01 - Urteil vom 11.09.2002 - 1 S 54/02 - Urteil vom 19.02.2003 - 1 S 172/02) sowie abzüglich der von der Beklagten bereits geleisteten 1.515,43 EUR zu beanspruchen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.06.2006 - 8 T 3441/06
    Ebenso betraf die Entscheidung des LG Karlsruhe in NZV 2003, 288 einen gänzlich anderen Fall.
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