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   LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14   

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LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14 (https://dejure.org/2015,11015)
LG Fulda, Entscheidung vom 24.04.2015 - 1 S 177/14 (https://dejure.org/2015,11015)
LG Fulda, Entscheidung vom 24. April 2015 - 1 S 177/14 (https://dejure.org/2015,11015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, 287 ZPO
    1. Kosten für ein privates Sachverständigengutachten sind zu ersetzen, soweit sie nicht für den Geschädigten erkennbar über dem ortsüblichen Honorar für Sachverständige liegen. 2. Die BVSK-Honorartabelle kann grundsätzlich als Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungskammer des LG Fulda weist die Berufung der VN der HUK-COBURG gegen Urteil des AG Bad Hersfeld zurück mit Urteil vom 24.4.2015 - 1 S 177/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 168/14

    Zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten nach einem

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    Zur Anwendung kommen jedenfalls die Grundsätze, wie sie die Kammer bereits im Parallelverfahren aufgestellt hat (vgl. Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Fulda vom 24.04.2015, 1 S 168/14).

    Was das Verhältnis der Nebenkosten zum Grundhonorar angeht, liegt dies über der von der Kammer in der Parallelentscheidung (1 S 168/14) angenommenen Grenze von 25 % des Grundhonorars.

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    "Im Prozess reicht ein einfaches Bestreiten der Sachverständigenrechnung seitens des Schädigers oder seiner Versicherung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW 2014, 1947; siehe auch AG Frankfurt, Der Verkehrsanwalt 2014, 254).

    Der Schädiger kann vortragen, dass die vorgelegte Sachverständigenrechnung die übliche Abrechnung der Branche deutlich übersteigt und der Geschädigte dies erkennen hätte können (vgl. BGH, NJW 2014, 1947).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    In diesem Fall ist vom Tatrichter nach § 287 ZPO der erforderliche Geldbetrag anhand tragfähiger Anknüpfungstatsachen zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az.: VI ZR 357/13, zitiert nach beck-online).

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13) die BVSK-Umfrage lediglich für nicht anwendbar im Hinblick auf die Nebenkosten bewertet.

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    Die Kammer war in der zitierten Entscheidung davon ausgegangen, dass zumindest dann, wenn die Nebenkosten nicht mehr als 25 % des Grundhonorars ausmachen - und das Grundhonorars als solches nicht überhöht ist -, es für den Geschädigten grundsätzlichen keinen Anlass gibt, an der branchenüblichen Notwendigkeit der Kosten zu zweifeln (insoweit folgend OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2014, 16 U 103/13, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    (...) Aus prozessualer Sicht gilt jedoch, dass bei unbezahlter Rechnung dann, wenn sich der Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung ernsthaft weigert, Schadensersatz zu leisten (BGH NJW 2004, 1868; NJW-RR 2011, 910 jew. m. w. N.), was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten (z.B. einem Klageabweisungsantrag) liegen kann (BGH NJW-RR 2011, 910), der Geschädigte sich nicht auf einen Freistellungsanspruch nach § 257 BGB verweisen lassen muss (BGH NJW 1970, 1122 mit weiteren Nachweisen...), weil sich dieser gem. § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch verwandelt hat (BGH a.a.O.; LG Hamburg a.a.O.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    (...) Aus prozessualer Sicht gilt jedoch, dass bei unbezahlter Rechnung dann, wenn sich der Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung ernsthaft weigert, Schadensersatz zu leisten (BGH NJW 2004, 1868; NJW-RR 2011, 910 jew. m. w. N.), was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten (z.B. einem Klageabweisungsantrag) liegen kann (BGH NJW-RR 2011, 910), der Geschädigte sich nicht auf einen Freistellungsanspruch nach § 257 BGB verweisen lassen muss (BGH NJW 1970, 1122 mit weiteren Nachweisen...), weil sich dieser gem. § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch verwandelt hat (BGH a.a.O.; LG Hamburg a.a.O.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    Kann der Schädiger dies beweisen, hätte der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er bei Vereinbarung der Vergütung vor Auftragsvergabe dies nicht beanstandet (Auswahlverschulden) oder bei einer Abrechnung gemäß § 632 II BGB (vgl. hierzu BGH, NJW 2006, 2472) die Rechnung ungekürzt bezahlt (entgegen AG Hannover, Der Verkehrsanwalt 2013, 161; 2013, 162; 2013, 163).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14
    Die Kammer teilt insoweit die Ausführungen des OLG München in seinem Hinweisbeschluss vom 12.03.2015 (OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    c) Bei einem Standardgutachten zur Feststellung eines Kraftfahrzeugschadens kann nach Auffassung des Senats gemäß § 287 I ZPO die Honorarbefragung des BVSK 2015 (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.; http://www.bvsk.de/fileadmin/download/HONORARBEFRAGUNG-2015-Gesamt.pdf) als übliche Vergütung herangezogen werden (siehe hierzu auch LG Fulda, Urt. vom 24.04.2015, Az. 1 S 177/14 [juris], noch zu BVSK 2013).
  • OLG München, 14.12.2015 - 10 U 579/15

    Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall - OLG München weist für eine Vielzahl

    Bei einem Standardgutachten zur Feststellung eines Kraftfahrzeugschadens kann nach Auffassung des Senats gemäß § 287 I ZPO die Honorarbefragung des BVSK 2015 (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.; http://www.bvsk.de/fileadmin/download/HONORARBEFRAGUNG-2015Gesamt.pdf) als übliche Vergütung herangezogen werden (siehe hierzu auch LG Fulda, Urt. vom 24.04.2015, Az. 1 S 177/14 [juris], noch zu BVSK 2013).
  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Relevant ist insoweit auch hier, inwieweit der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen hat erkennen können - ggf. durch Nachfragen -, inwieweit die vom Sachverständigen später zugrunde zu legenden Preise bzw. seine Berechnung über der üblichen Vergütung liegen wird (LG Fulda, Urteil vom 24. April 2015 - 1 S 177/14 -, Rn. 25, juris).
  • AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls

    Das Gericht orientiert sich für die Angemessenheit der Sachverständigenkosten an der BVSK-Honorarbefragung für das Jahr 2018 (siehe hierzu auch LG Fulda, Urt. vom 24.04.2015, Az. 1 S 177/14 [juris], noch zu BVSK 2013):.
  • AG Leipzig, 20.07.2023 - 117 C 1333/23
    Bei einem Standardgutachten zur Feststellung eines Kraftfahrzeugschadens kann gemäß 8 287 | ZPO die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) als übliche Vergütung herangezogen werden (siehe hierzu auch LG Fulda, Urt. vom 24.04.2015, Az. 1 S 177/14 [juris], noch zu BVSK 2013; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 10 U 579/15 -, Rn. 9, juris).
  • AG Nördlingen, 05.07.2016 - 3 C 278/16
    http://www.bvsk.de/fileadmin/download/HONORARBEFRAGUNG-2015-Gesamt.pdf als übliche Vergütung herangezogen werden (siehe hierzu auch LG Fulda, Urt. vom 24.04.2015, Az. 1 S 177/14 [juris], noch zu BVSK 2013).
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