Weitere Entscheidung unten: LG Rottweil, 03.06.2015

Rechtsprechung
   LG Krefeld, 01.06.2015 - 1 S 18/15   

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https://dejure.org/2015,67107
LG Krefeld, 01.06.2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,67107)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01.06.2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,67107)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,67107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.12.2013 - 2 BvE 6/13

    Mangelnde Postulationsfähigkeit eines in Deutschland niedergelassenen rumänischen

    Auszug aus LG Krefeld, 01.06.2015 - 1 S 18/15
    Herr Q., welcher die Berufung für die Beklagte am 02.03.2015 eingelegt hat, ist vor deutschen Gerichten nicht postulationsfähig (BVerfG, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 2 BvE 6/13 -, BVerfGE 134, 239-242).
  • AG Nettetal, 29.01.2015 - 19 C 70/12

    Zahlung eines Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts bei Schlechtleistung

    Auszug aus LG Krefeld, 01.06.2015 - 1 S 18/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Nettetal (19 C 70/12) wird als unzulässig verworfen.
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   LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15   

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https://dejure.org/2015,66604
LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,66604)
LG Rottweil, Entscheidung vom 03.06.2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,66604)
LG Rottweil, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 1 S 18/15 (https://dejure.org/2015,66604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 182 ZPO, § 514 Abs 2 ZPO
    Berufungsverfahren: Eingeschränkte Prüfung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid; Prüfung der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid - und der Prüfungsumfang bei der Berufung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzzustellung - und die angeblich nicht mehr genutzte Wohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behandlungsfehler - und der Honoraranspruch des Zahnarztes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Der Zahnarzt erbringt eine Dienstleistung und erhält sein Honorar für die erbrachten Dienste, ohne einen Erfolg zu schulden (BGH NJW 2011, 1674; Sprau, in: Palandt, 74. Aufl. 2015, Einf § 631 Rn. 32).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Dabei kann von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, an dem Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, erwartet werden, dass er klare und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (BGH NJW 1996, 2581).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt bei dem die Berufung führenden Beklagten (BGH NJW 1999, 2120; Heßler, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 514 Rn. 11).
  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    b) Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das - wie im vorliegenden Fall - den zulässigen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, kann ferner darauf gestützt werden, dass der Vollstreckungsbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen oder mangels Zulässigkeit oder Schlüssigkeit der Klage nicht hätte erlassen werden dürfen (BGH NJW 1979, 658; BGH NJW 1991, 43).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Aufgabewille und Aufgabeakt müssen, wenn auch nicht gerade für den Absender eines zuzustellenden Schriftstücks oder den mit der Zustellung beauftragten Postbediensteten, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (BGH NJW-RR 2005, 415).
  • AG Adelsheim, 25.03.2015 - 1 C 97/14
    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar vom 08.07.2014, Az. 1 C 97/14, wird zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    In diesem Fall erweist sich die Geltendmachung des Honorars als unzulässige Rechtsausübung (OLG Nürnberg NJOZ 2009, 4308).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    b) Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das - wie im vorliegenden Fall - den zulässigen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, kann ferner darauf gestützt werden, dass der Vollstreckungsbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen oder mangels Zulässigkeit oder Schlüssigkeit der Klage nicht hätte erlassen werden dürfen (BGH NJW 1979, 658; BGH NJW 1991, 43).
  • BGH, 20.12.2010 - VII ZB 72/09

    Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Die Berufung kann zunächst einmal nur darauf gestützt werden, dass ein Fall der schuldhaften Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen habe, etwa weil es an einer ordnungsgemäßen Ladung fehle (BGH NJW 2011, 928).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-473/04

    Plumex - Gerichtliche Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Artikel 4

    Auszug aus LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
    Soweit der Beklagte vorträgt, die Zustellung hätte im Wege der Rechtshilfe erfolgen müssen, verkennt er, dass zwischen der behördlichen und der postalischen Zustellung nach der EuZustVO keine Rangordnung besteht (EuGH NJW 2006, 975; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 1068 Rn. 7).
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