Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verkehrsunfall - keine Haftung gegenüber Arbeitgeber des Unfallopfers
Papierfundstellen
- VersR 1972, 989
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 325/99
Bestehen einer Pflicht zur Erteilung einer unentgeltlichen Auskunft an eine …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71
Wird bei einem unverschuldeten Unfall der Alleinfahrer eines Taxiunternehmers verletzt und ist dieser länger nicht einsatzfähig als die Reparatur oder Ersatzbeschaffung des beschädigten Taxis dauert, dann besteht für den Taxiunternehmer gleichwohl ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall nur für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls des Fahrzeugs; ein darüber hinausgehender "Schaden" ist ein reiner Vermögensschaden und das Vermögen als solches ist kein im Rahmen der StVG-Haftung oder der Haftung für unerlaubte Handlungen geschütztes Rechtsgut (Klimke VersR 1973, 397; LG Wiesbaden VersR 1972, 989; Leng DAR 2001, 43, 45). - BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71
Die Grundsätze über die Drittschadenliquidation vermögen die Klage ebenfalls nicht zu rechtfertigen, da sie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen der oben dargestellten Regelung des Gesetzes nicht anwendbar sind (vgl. BGHZ 7, 30 = VersR 52, 353;… Staudinger-Werner aaO Randnote 98 vor § 249 BGB;… Palandt aaO Vorbem. 6 a vor § 249 BGB).