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   LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13 WEG   

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https://dejure.org/2014,51028
LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13 WEG (https://dejure.org/2014,51028)
LG München I, Entscheidung vom 15.09.2014 - 1 S 1836/13 WEG (https://dejure.org/2014,51028)
LG München I, Entscheidung vom 15. September 2014 - 1 S 1836/13 WEG (https://dejure.org/2014,51028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Gießen von Balkonblumen zur Unzeit - Unterlassungsanspruch

  • kanzlei-kotz.de

    Bezeichnung von Nachbarn als dreckige alte Schlampe - Lügnerin - Betrügerin - Unterlassungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger": Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger" und der Streit um das Blumengießen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Lügner und Betrüger" - Wohnungseigentümer schenken sich nichts, für die Beleidigungen gibt es jedoch keine Entschädigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Das Rücksichtnahmegebot gilt auch fürs Blumengießen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Balkonblumen gießen ja - aber nicht auf den Kaffeetisch tropfen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Blumengießen auf dem Balkon: Was ist zulässig und was nicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf bei Personen unter den Blumenkästen nicht Blumen gießen - Beeinträchtigter Wohnungseigentümer steht Unterlassungsanspruch zu

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Blumengießwasser läuft über - als sozialadäquat hinzunehmen! (IMR 2015, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger": Meinungsfreiheit oder Beleidigung? (IMR 2015, 196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ehrenschutzklage gegen Äußerungen im Prozess! (IMR 2015, 1069)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast vielmehr bereits dann, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (BGH, Beschluss vom 12.6.2008, Az: V ZR 221/07; BGH, Beschluss vom 9.2.2009, Az: II ZR 77/08).

    Dagegen ist die darlegungspflichtige Partei nicht verpflichtet, den streitigen Lebensvorgang in allen Einzelheiten darzustellen, etwa nach dem genauen Zeitpunkt und Ort, soweit es hierauf für den streitgegenständlichen Anspruch nicht entscheidend ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.6.2008, Az: V ZR 221/07; BGH, Beschluss vom 9.2.2009, Az: II ZR 77/08).

    Der Grundsatz besagt nur, dass dann, wenn infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt, er der Ergänzung bedarf (BGH, Beschluss vom 12.6.2008, Az: V ZR 221/07).

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Dies trägt nicht nur dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 21 GG oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III Gg) folgt, sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG Rechnung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.9.2006, Az: 1 BvR 1898/03).

    Zwar wird erwogen Ehrschutzklagen gegen Äußerungen in einem Rechtsstreit oder zu dessen konkreter Vorbereitung dann zuzulassen, wenn diese diffamierend und ohne sachlichen Bezug sind oder aber bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind (vgl. Palandt, 73. Aufl., Rn. 104 zu § 823 BGB; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.9.2006, Az: 1 BvR 1898/03).

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast vielmehr bereits dann, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (BGH, Beschluss vom 12.6.2008, Az: V ZR 221/07; BGH, Beschluss vom 9.2.2009, Az: II ZR 77/08).

    Dagegen ist die darlegungspflichtige Partei nicht verpflichtet, den streitigen Lebensvorgang in allen Einzelheiten darzustellen, etwa nach dem genauen Zeitpunkt und Ort, soweit es hierauf für den streitgegenständlichen Anspruch nicht entscheidend ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.6.2008, Az: V ZR 221/07; BGH, Beschluss vom 9.2.2009, Az: II ZR 77/08).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Der Anspruch beruht auf § 823 BGB i. V. mit Art. 1 und 2 I GG (BGH, Urteil vom 1.12.1999, Az: I ZR 49/97; Palandt, 73. Aufl., Rn. 10 zu § 253 BGB).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt aber, anders als bei Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung darstellen, keine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Aufl., Rn. 12 zu § 193 StGB; BVerfG, NJW 99, 2262 (2263); BVerfG, NStZ 94, 403).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt aber, anders als bei Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung darstellen, keine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Aufl., Rn. 12 zu § 193 StGB; BVerfG, NJW 99, 2262 (2263); BVerfG, NStZ 94, 403).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Denn ist ein vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch bzgl. der auf diese Weise neu eingeführten Streitgegenstände grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.2004, Az: V ZR 47/04).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre des Prozessgegners oder eines anderen berührt wird (BGH, Urteil vom 16.11.2004, Az: VI ZR 298/03; BGH, Urteil vom 24.11.1970, Az: VI ZR 70/69).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre des Prozessgegners oder eines anderen berührt wird (BGH, Urteil vom 16.11.2004, Az: VI ZR 298/03; BGH, Urteil vom 24.11.1970, Az: VI ZR 70/69).
  • LG München I, 04.03.2013 - 1 S 8972/12

    Bierbänke und -tische können Sondernutzung beeinträchtigen!

    Auszug aus LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
    Die streitgegenständlichen Äußerungen erfolgten aber gerade nicht im Rahmen dieser Rechtsstreitigkeiten vor dem damit befassten Gericht bzw. in Vorbereitung eines solchen Rechtsstreits, zumal das unter dem Az: 484 URII 164/06 WEG beim Amtsgericht München bzw. dem Az: 1 T 1062/07 beim Landgericht München 1 geführte Verfahren zum Zeitpunkt der Äußerung bereits rechtskräftig abgeschlossen und das Verfahren 484 C 19717/11 WEG beim Amtsgericht München bzw. 1 S 8972/12 WEG beim Landgericht München 1, an dem die Beklagte im Übrigen auch selbst nicht beteiligt war, zum Zeitpunkt der Äußerungen noch nicht anhängig war.
  • LG Karlsruhe, 08.03.2016 - 11 S 66/15

    Wohnungseigentum: Lärmbelästigung nach Austausch des Bodenbelags durch einen

    Zwar kommt der DIN 4109 bei der Beurteilung, was die Eigentümer durch Trittschall zu dulden haben, eine erhebliche Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11 - a. a. O., juris Rn. 9), jedoch ist die Frage, ob ein erheblicher Nachteil vorliegt, stets im Wege einer Interessenabwägung zu beurteilen, die den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten, Rechnung trägt (LG München I, Urteil vom 15. September 2014 - 1 S 1836/13 WEG - ZMR 2015, 962, juris Rn. 23; LG Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - 318 S 78/13 - ZMR 2015, 50, juris Rn. 24; LG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2/9 S 71/13 - ZWE 2014, 171, juris Rn. 19 ff.; Suilmann in: Bärmann WEG 13. Auflage 2015 § 14 Rn. 11).
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