Rechtsprechung
   LG Mannheim, 16.05.2008 - 1 S 189/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12079
LG Mannheim, 16.05.2008 - 1 S 189/07 (https://dejure.org/2008,12079)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.05.2008 - 1 S 189/07 (https://dejure.org/2008,12079)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 1 S 189/07 (https://dejure.org/2008,12079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Qualifizierung eines bestehenden Bankvertrags als einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag; Voraussetzungen des Anspruchs einer Bank auf Verweigerung der Erstattung des betroffenen Betrages von einer unberechtigt i.R.d. Online-Banking getätigten ...

  • streifler.de

    Bankrecht: Missbrauch beim Online-Banking

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 2015
  • MMR 2008, 765
  • AnwBl 2009, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    2012, § 675w Rn. 10; Schulte am Hülse/Klabunde, MMR 2010, 84, 87; Spindler in Festschrift Nobbe, 2009, S. 215, 232; einen Anscheinsbeweis für einfache Fahrlässigkeit bejahend, für grobe Fahrlässigkeit verneinend: Grundmann, WM 2009, 1157, 1163; kein Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung bei Anwendung des klassischen PIN/TAN-Verfahrens: LG Mannheim, WM 2008, 2015; Borges, BKR 2009, 85, 87; Dienstbach/Mühlenbrock, K&R 2008, 151, 154; Erfurth, WM 2006, 2198, 2206; Kind/Werner, CR 2006, 353, 359; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl., § 675w Rn. 52; Herresthal in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 2013, § 675w Rn. 15, der jedoch für das iTAN-, eTAN- und mTAN-Verfahren einen Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit annimmt; kein Anscheinsbeweis bei Verwendung des mTAN-Verfahrens: LG Köln, WM 2014, 2372; einen Anscheinsbeweis allgemein bejahend: Bender, WM 2008, 2049, 2058; Bock in Neumann/Bock, Zahlungsverkehr im Internet, 2004, Rn. 183; Borges, BKR 2009, 85; van Gelder in Festschrift Nobbe, 2009, S. 55, 67; Gößmann/Bredenkamp in Festschrift Nobbe, 2009, S. 93, 110; Werner in Hoeren/Sieber/Holznagel, Hdb. Multimedia-Recht, Teil 13.5, Stand Juli 2013 Rn. 63; Wiesgickl, WM 2000, 1039, 1050).
  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    Es ist zu berücksichtigen, dass es verschiedene denkbare Möglichkeiten gibt, wie kriminelle Dritte an geheime Daten eines Kunden gelangen können, wie zum Beispiel durch einen Angriff auf den Zentralrechner, so dass sich der Schluss auf eine typische Ursache verbietet (vgl. LG Köln WM 2008, 358; LG Mannheim WM 2008, 2015; i. Erg. auch Borges NJW 2005, S. 3317).
  • LG Köln, 26.08.2014 - 3 O 390/13

    Sorgfaltspflichten bei smsTAN-Verfahren

    Denn die oftmals nicht zu verhindernden Möglichkeiten für Dritte, beim Online-Banking unberechtigt die Legitimationsdaten eines Bankkunden zu Missbrauchszwecken zu erlangen, unter denen sich auch solche befinden, auf die der Bankkunde keinen Einfluss hat und die er nicht ohne weiteres verhüten kann, stehen der Annahme eines Anscheinsbeweises dafür entgegen, dass eine unter Benutzung von TAN und PIN erfolgte unberechtigte Verfügung auf einer Pflichtverletzung des Bankkunden beruht (vgl. LG Mannheim 16.05.2008 - 1 S 189/07).
  • AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11

    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem

    So ist ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Umstände beim Onlinebanking wie dem hier vorliegenden ausgeschlossen, da mittlerweile durch verschiedene ausgeklügelte Methoden die Erspähung von Daten im Internet, beispielsweise durch Aufforderungen zur Datenangabe unter rechtmäßigem Vorwand, nicht selten ist, und allein die Verwendung richtiger PIN und TAN daher nicht den Rückschluss auf die Zustimmung des Berechtigten zulässt (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 16.5.2008 - 1 S 189/07; Schulte am Hülse/Klabunde, MMR 2010, S. 84 (87); Palandt, a.a.O., § 675w Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht