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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.1989 - 1 S 1952/88   

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VGH Baden-Württemberg, 02.03.1989 - 1 S 1952/88 (https://dejure.org/1989,3693)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.1989 - 1 S 1952/88 (https://dejure.org/1989,3693)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 (https://dejure.org/1989,3693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 475
  • VBlBW 1989, 299
  • DVBl 1989, 1003
  • DÖV 1990, 848 BWVPr 1990, 261 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 1 S 2025/01

    Zuständigkeit für Abschleppanordnung

    Aus demselben Grunde stellt sich auch die Erhebung der Verwaltungsgebühr (vgl. §§ 1, 3, 8 LGebG i.V.m. Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Fassung der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen der staatlichen Behörden vom 28.6.1993, GBl. S. 381, ber. S. 643) als rechtswidrig dar (vgl. Senatsurteil vom 2.3.1989, VBlBW 1989, 299, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    a) Erledigt sich - wie hier - die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbescheides auch die zugrundeliegende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl. Senatsurteile vom 20.03.1986 - 1 S 2654/85 - VBlBW 1986, 299 und vom 02.03.1989 -1 S 1952/88 - VBlBW 1989, 299).
  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Andererseits "veranlasst" eine Amtshandlung nicht nur derjenige, der einen auf ihre Vornahme gerichteten Antrag gestellt hat; es genügt vielmehr ein tatsächliches Verhalten, das der Behörde nach Maßgabe der Gesetze Grund zum Handeln gegeben hat und dem Betreffenden rechtlich zuzurechnen ist (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003 m. w. N.; zum neuen Recht vgl. auch § 1 Abs. 7 Nr. 1 ThürVwKostG n. F.).

    Maßgeblich ist allein, dass die für die Klägerin handelnden Personen willentlich die Leistungen der Polizei veranlasst und in Anspruch genommen haben (zur Veranlassung der polizeilichen Begleitung der Beförderung von Kernbrennstoffen vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003).

    Werden mit der Amtshandlung sowohl Belange der Allgemeinheit als auch private Interessen gewahrt, kommt es für die Bewertung im Einzelfall darauf an, in welchem Interessenbereich der Schwerpunkt liegt (zur vergleichbaren Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 BadWürttGebG vom 21. Juni 1961 [GBl. S. 59] vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03

    Inzidentprüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts bezüglich rechtswegfremder

    Voraussetzung eines rechtmäßigen Gebührenbescheides ist indes auch die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung (vgl. nur das Senatsurteil vom 2.3.1989, VBlBW 1989, 299, 301 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17

    Keine Heranziehung des Krankenhausträgers zu den Kosten einer polizeilichen

    Werden mit der Amtshandlung sowohl Belange der Allgemeinheit als auch private Interessen gewahrt, kommt es für die Bewertung im Einzelfall darauf an, in welchem Interessenbereich der Schwerpunkt liegt (ThürOVG, Urteil vom 26.11.2009 - 3 KO 749/07 -, juris unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003 m. w. N. zur vergleichbaren Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 BadWürttGebG vom 21. Juni 1961 [GBl. S. 59]).

    Regelmäßig wird derjenige mit den Kosten nicht unangemessen belastet, der in der Lage sein wird, die Kosten auf seine "Kunden" als diejenigen, die es angeht, abzuwälzen, was der Billigkeit näher kommt denn die Übernahme der Kosten durch die Allgemeinheit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475).

  • VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02

    Anordnung und Aufrechterhaltung einer Gewahrsamsnahme; Verhältnismäßigkeit bei

    Erledigt sich, wie hier, die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbescheids auch die zugrunde liegende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299, 302; v. 02.03.1989 - 1 S 1952/88 -, VBlBW 1989, 299, 301).
  • VG Weimar, 02.11.2005 - 2 K 6281/04
    Geht die Amtshandlung auf einen Antrag, eine Anregung oder ein sonstiges individuell zurechenbares Verhalten ihres Adressaten zurück, kann dieser Umstand das Gewicht des privaten Interesses an der Amtshandlung durchaus verstärken (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 02.03.1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 ff.).
  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 18 K 4120/04

    Grundwasserentnahmegebühr; Gebührenbemessung bei Gemeindewirtschaftsbetrieben

    Geht diese auf einen Antrag, eine Anregung oder ein sonstiges individuell zurechenbares Verhalten ihres Adressaten zurück, kann dieser Umstand das Gewicht des privaten Interesses an der Amtshandlung durchaus verstärken (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.1989 - 1 S 1952/88 - DVBI. 1989, 1003 = VBlBW 1989, 299 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
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