Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 14.11.1985 - 1 S 2/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.10.1983 - 4 K 1581/83
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1985 - 1 S 2/84
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff
Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99
Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung
Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (vgl. im Einzelnen BVerwG…, Beschluss vom 07. Februar 1986 a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 - DÖV 83, 426 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 1985 - 1 S 2/84 - VBlBW 86, 429 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Dezember1990 - 21 A 102/88 - EZAR 137 Nr. 12;… Hailbronner a.a.O. Rdnr. 6 m.w.N.; dies hätte die Klägerin auch der von ihr zitierten Kommentierung von Kanein/Renner entnehmen können).
Rechtsprechung
LG Münster, 15.02.1984 - 1 S 2/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89 2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.