Rechtsprechung
LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mieter einer Erdgeschosswohnung sind aus einem Dauernutzungsvertrag in Verbindung mit der Hausordnung heraus nicht verpflichtet, bei starkem Frost das Wasser im Keller von 22:00 bis 6:00 Uhr abzusperren, die Leitungen zu entleeren und alle Hausbewohner zu ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Übertragung der Pflicht zur Schnee- bzw. Glatteisräumung auf den Mieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Müssen die Erdgeschossmieter abends die Eingangstür abschließen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verpflichtung von Mietern, die nach außen führenden Türen abends abzuschließen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil zur Verpflichtung von Erdgeschossmietern, die nach außen führenden Türen abends abzuschließen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sonderaufgaben für Erdgeschossmieter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Erdgeschossmieter muss abends abschließen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Hausordnung: Pflicht zum Absperren der Haustür
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Hausordnung: Haustür muss nachts abgeschlossen sein
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Verschließungspflicht der Eingangstüre
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden - Verpflichtung zum Abstellen der Wasserleitung bei "starkem Frost" unzulässig
Verfahrensgang
- AG Köln, 31.07.2012 - 211 C 55/12
- AG Wangen, 04.10.2012 - 4 C 247/12
- LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12
- LG Ravensburg, 25.07.2013 - 1 S 201/12
- BGH, 11.02.2015 - IV ZR 311/13
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 541
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - 13 S 127/12
Haustür darf nachts nicht abgeschlossen werden!
Insoweit kann dahinstehen, ob die Hessische Bauordnung bereits dem Verbot entgegensteht und ob insoweit eine drittschützende Wirkung bestände, die für eine Nichtigkeit des Beschlusses gem. § 134 BGB Voraussetzung wäre (verneinend LG Köln ZMR 2014, 541).Demzufolge wird auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur - zu der vergleichbaren mietrechtlichen Thematik - eine Regelung dahingehend, dass die Haustür verschlossen ist, in Mietverträgen als unzulässig angesehen (vgl. Schmidt/Futterer, Mietrecht/Eisenschmid Mietrecht § 535 Rn 382; Ziebarth, NZM 2014, 621, 622; AG Frankfurt am Main, NZM 2005, 617; a. A. LG Köln, ZMR 2014, 541).
- AG Köln, 04.01.2017 - 203 C 319/16
Einzelfallabwägung bzgl. des Vorliegens einer nicht unerheblichen …
Der vom Landgericht Köln (LG Köln 1 S 201/12) entschiedene Fall, in welchem das Landgericht diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat, ist zum einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar und zum anderen überzeugt die Argumentation des Landgerichts für den vorliegenden Fall nicht.
Rechtsprechung
LG Ravensburg, 25.07.2013 - 1 S 201/12 |
Verfahrensgang
- AG Köln, 31.07.2012 - 211 C 55/12
- AG Wangen, 04.10.2012 - 4 C 247/12
- LG Ravensburg, 25.07.2013 - 1 S 201/12
- LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12
- BGH, 11.02.2015 - IV ZR 311/13