Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 24.02.2010

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4391
VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2009,4391)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2009 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2009,4391)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2009,4391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des Bedürfnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gerade aus einer Gefährdung der nach dem Bewachungsvertrag zu bewachenden und i.S.d. Waffengesetzes (WaffG) gefährdeten Schutzperson für die Erteilung eines Waffenscheins; Berücksichtigung einer Eigengefährdung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gerade aus einer Gefährdung der nach dem Bewachungsvertrag zu bewachenden und i.S.d. Waffengesetzes ( WaffG ) gefährdeten Schutzperson für die Erteilung eines Waffenscheins; Berücksichtigung einer Eigengefährdung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 352 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 352 DÖV 2010, 408 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 201
  • DÖV 2010, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Allein die subjektive Einschätzung des Auftragsgebers, der für einen besonderen Schutz Geld auszugeben bereit ist, reicht hierfür nicht aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; Rupprecht in: Stober/Olschok, Handbuch des Sicherheitsgewerberechts, 2004, F II Rn. 42).

    Nach der Konzeption des Gesetzes darf demnach die Erteilung der Erlaubnis nicht die Regel sein; sie setzt vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls voraus (BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ).

    Schließlich hat der Kläger auch nicht dargetan, dass das Führen einer Waffe geeignet ist, eine jedenfalls unterstellte abstrakte Gefährdung bei einem realitätsgerechten Szenario eines Überraschungsüberfalls durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 72 ; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 -, juris Rz. 36 f.).

  • VG Schleswig, 06.01.1988 - 3 A 69/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Bei einer hier gebotenen "lebensgerechten" Betrachtungsweise (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 -, NVwZ-RR 1990, 72 ) können hierzu insbesondere Geld- und Werttransporte gehören (siehe BT-Drs. 14/7758 S. 69: "Bewachungspersonal mit Schusswaffen wird vor allem bei der Begleitung von Geld- und Werttransporten und beim Personenschutz eingesetzt.").

    Schließlich hat der Kläger auch nicht dargetan, dass das Führen einer Waffe geeignet ist, eine jedenfalls unterstellte abstrakte Gefährdung bei einem realitätsgerechten Szenario eines Überraschungsüberfalls durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 72 ; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 -, juris Rz. 36 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 10 S 902/88

    Bedürfnisprüfung für eine Schußwaffe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Bei einer hier gebotenen "lebensgerechten" Betrachtungsweise (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 -, NVwZ-RR 1990, 72 ) können hierzu insbesondere Geld- und Werttransporte gehören (siehe BT-Drs. 14/7758 S. 69: "Bewachungspersonal mit Schusswaffen wird vor allem bei der Begleitung von Geld- und Werttransporten und beim Personenschutz eingesetzt.").

    Schließlich hat der Kläger auch nicht dargetan, dass das Führen einer Waffe geeignet ist, eine jedenfalls unterstellte abstrakte Gefährdung bei einem realitätsgerechten Szenario eines Überraschungsüberfalls durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 72 ; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 -, juris Rz. 36 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3088/94

    Waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen von Waffen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Auch bei einer Verlängerung des Waffenscheins, die vom Kläger ursprünglich beantragt worden ist, nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG aber nicht mehr in Betracht kommt, ist ein (fortbestehendes) Bedürfnis als tatbestandliche Voraussetzung der begehrten Erlaubnis in gleicher Weise wie bei deren Neuerteilung jeweils ohne Rücksicht auf vermeintliche Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; Urteil des erk. Senats vom 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, BWVPr 1996, 209 ).

    Zwar hat der Senat etwa bei einem Großhandelskaufmann, der Schmuck und Waffen transportierte, auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a.F. ein Bedürfnis zum Führen von Waffen verneint, weil er ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer gefährdeten Personengruppe bei einer individualisierenden Betrachtungsweise nicht dargetan habe, dass gerade er bei seiner beruflichen Tätigkeit wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sei (siehe Urteil vom 13.12.1995 - 1 S 3088/94 -, BWVPr 1996, 209 ; vgl. auch Urteil vom 28.02.1992 - 1 S 1095/91 -, NJW 1992, 2308).

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Auch bei einer Verlängerung des Waffenscheins, die vom Kläger ursprünglich beantragt worden ist, nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG aber nicht mehr in Betracht kommt, ist ein (fortbestehendes) Bedürfnis als tatbestandliche Voraussetzung der begehrten Erlaubnis in gleicher Weise wie bei deren Neuerteilung jeweils ohne Rücksicht auf vermeintliche Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; Urteil des erk. Senats vom 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, BWVPr 1996, 209 ).

    Bei einer hier gebotenen "lebensgerechten" Betrachtungsweise (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 -, NVwZ-RR 1990, 72 ) können hierzu insbesondere Geld- und Werttransporte gehören (siehe BT-Drs. 14/7758 S. 69: "Bewachungspersonal mit Schusswaffen wird vor allem bei der Begleitung von Geld- und Werttransporten und beim Personenschutz eingesetzt.").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Schließlich hat der Kläger auch nicht dargetan, dass das Führen einer Waffe geeignet ist, eine jedenfalls unterstellte abstrakte Gefährdung bei einem realitätsgerechten Szenario eines Überraschungsüberfalls durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 72 ; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 -, juris Rz. 36 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 1 S 1095/91

    Waffenbesitzkarte für Rechtsanwalt - waffenrechtliches Bedürfnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Zwar hat der Senat etwa bei einem Großhandelskaufmann, der Schmuck und Waffen transportierte, auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a.F. ein Bedürfnis zum Führen von Waffen verneint, weil er ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer gefährdeten Personengruppe bei einer individualisierenden Betrachtungsweise nicht dargetan habe, dass gerade er bei seiner beruflichen Tätigkeit wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sei (siehe Urteil vom 13.12.1995 - 1 S 3088/94 -, BWVPr 1996, 209 ; vgl. auch Urteil vom 28.02.1992 - 1 S 1095/91 -, NJW 1992, 2308).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Ein strenger Maßstab bei der Prüfung des Bedürfnisses folgt auch hier aus der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.07.1999 - 1 C 5.99 - und vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 und Nr. 94 ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Im letzteren Fall hat der Bewachungsunternehmer die Polizei zu alarmieren, die dann als die in erster Linie zur Wahrung und Verteidigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufene Institution aufgrund der ihr zu Gebote stehenden hoheitlichen Befugnisse weitere Maßnahmen zu ergreifen hat (siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; Beschluss vom 26.03.2008 - 6 B 11.08 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 ).
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
    Im letzteren Fall hat der Bewachungsunternehmer die Polizei zu alarmieren, die dann als die in erster Linie zur Wahrung und Verteidigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufene Institution aufgrund der ihr zu Gebote stehenden hoheitlichen Befugnisse weitere Maßnahmen zu ergreifen hat (siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; Beschluss vom 26.03.2008 - 6 B 11.08 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 ).
  • VG Berlin, 04.07.2007 - 1 A 185.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte eines

  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Bei der Prüfung des Bedürfnisses für das Führen einer Schusswaffe ist allerdings stets ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - VBlBW 2010, 201, v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 - BWVpr 1996, 209, v. 13.11.1995 - 1 S 3089/14 - n.v. und v. 15.05.1995, a.a.O.; Urt. v. 28.02.1992, a.a.O.; Beschl. v. 26.11.1996 - 1 S 1205/96 - n.v.; v. 12.09.1996 - 1 S 1423/96 - n.v.).

    Vielmehr ist ein objektiver Maßstab anzulegen, wobei die besonderen Umstände des Antragstellers berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O., und Beschl. v. 07.02.2001 - 1 S 905/00 - n.v.).

    Nach dem - wie gezeigt - anzulegenden objektiven Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O.) kommt den vom Kläger geschilderten Vergleichsfällen jedoch keine indizielle Bedeutung für die von ihm erstrebte Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen zu.

    Dass ein Gewerbetreibender mit solchen Werten - zumal ohne professionellen Schutz und wiederholt - alleine reisen wird, ist für Außenstehende im Gegenteil grundsätzlich nicht zu erwarten (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O., und v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O.).

    Es entspricht gerade dem vom Gesetz mit der Befristung verfolgten Zweck, nach Ablauf der Geltungsdauer der Verwaltung grundsätzlich Regelungsoffenheit für die Zukunft zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1979, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O., und v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; Urt. v. 11.04.1989, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 03.07.2013 - 21 ZB 12.2503 - juris).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.391

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt)

    In die Beurteilung kann jedoch die aus den Aufträgen resultierende Eigengefährdung des Bewachungsunternehmers miteinfließen (VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnr. 14).

    Ein Waffenschein kann demnach zur Durchführung von Bewachungsaufträgen erforderlich sein, wenn gefährdete Personen i.S.v. § 19 WaffG oder gefährdete Objekte bewacht werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG. Für den Nachweis eines Bedürfnisses kommt es hierbei allerdings nicht auf die subjektive Einschätzung des Auftraggebers oder des Klägers oder besondere Vorstellungen des Auftraggebers, Wert auf einen bewaffneten Schutz zu legen, an (VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnrn. 14 und 17).

    Maßgeblich sind vielmehr die besonderen Umstände des Einzelfalls, die in einem strengen Maßstab anhand objektiver Kriterien zu prüfen sind (VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnr. 14).

    Selbst wenn der Kläger bei Eintreffen am Objekt noch einen Täter antreffen sollte, ist aber die Verwendung einer Schusswaffe mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu vereinbaren (VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnr. 19).

    Das Führen einer Schusswaffe ist daher nicht geeignet eine Gefährdung bei einem realitätsgerechten Überraschungsangriff durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnr. 25).

    Bei den vom Kläger angegebenen "verdeckten" Transporten, d.h. mit neutralem Personenkraftwagen, zwischen der Außenstelle, in der die Lieferfahrzeuge ankommen und dem Hauptgebäude bestehen ausreichende Möglichkeiten das Risiko zu minimieren (z.B. Variation der Zeitabläufe und Fahrstrecke), hinsichtlich derer der Kläger ggf. auch auf den Auftraggeber einzuwirken hat, so dass eine signifikant höhere Gefährdung nicht ersichtlich ist (vgl. VGH BW vom 16.12.2009, Az. 1 S 202/09, juris - Rdnr. 24).

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10

    Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer

    Für die Beurteilung des Bedrohungs- bzw. Gefährdungspotentials kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des jeweiligen Antragstellers an, vielmehr sind allein objektive Maßstäbe anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 -, NJW 1976, 638; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 -, NVwZ-RR 2010, 352).
  • VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage

    Der Kläger hat im Übrigen auch nicht darauf verwiesen, dass er bei früheren Transportaufträgen bereits mit ernsthaften Gefährdungssituationen konfrontiert gewesen sei (zu alledem VGH BW, U.v. 16.12.2009 Az. 1 S 202/09).
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bedürfnis nicht bereits aufgrund früher erteilter Waffenscheine und Munitionserwerbsberechtigungen anzunehmen, sondern ohne Rücksicht auf etwaige Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen ist (BayVGH, B. v. 3. Juli 2013 - 21 ZB 12.2503 - juris Rn. 9; VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, a. a. O. Rn. 13).

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Dies folgt aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer

    Die Auftragsanbahnungen müssen sich bereits in einer Phase der Konkretisierung befinden, die es hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Bewachungsaufträge im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG wahrgenommen werden (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 15).

    Im Hinblick auf die großen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, die von Waffen ausgehen und angesichts der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in Privathand gelangen (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29), sind die persönlichen und beruflichen Nachteile hinzunehmen, die die Antragstellerin möglicherweise erleidet, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht.

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Ein Bedürfnis ist nicht bereits aufgrund der dem Kläger früher erteilten Waffenscheine und Munitionserwerbsberechtigungen anzunehmen, sondern ohne Rücksicht auf etwaige Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen (VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - Rz 13; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, aaO Rz 13).

    Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung ( § 1 Abs. 1 WaffG ), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - Rz 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - Rz 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - Rz 29).

  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

    Es ist davon auszugehen, dass der Betroffene bei typischerweise überraschenden Überfällen ohnehin in den weitaus überwiegenden Situationen nicht in der Lage sein wird, sich mit Schusswaffen zur Wehr zu setzen, auch wenn die Täter selbst keine Schusswaffen verwenden (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., S. 210; OVG Münster, Beschluss vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - ).
  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast (OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - I C 38.77 - juris Rn 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn 18).Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn 29).
  • VG Köln, 25.03.2010 - 20 K 3900/09

    Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für die Erteilung eines

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

  • VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708

    (Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20468
LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2010,20468)
LG Gießen, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2010,20468)
LG Gießen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 S 202/09 (https://dejure.org/2010,20468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Kaufpreisrückzahlung bei Widerruf und fehlerhafte Belehrung über den Widerrufsfristbeginn

  • Wolters Kluwer

    Bei mangelnder ordnungsgemäßer Belehrung gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Käufer einer Sache auch nach Ablauf von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten; Widerruf eines Kaufvertrags nach mehr zwei Wochen bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB

  • info-it-recht.de

    Fehlerhafte Belehrung über den Fristbeginn beim Widerrufsrecht

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 1 BGB
    Widerruf nach 1/2 Jahr, wenn nicht ordnungsgemäß über Fristbeginn belehrt wurde

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bei falscher Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsfrist beginnt nicht bei falscher Belehrung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 25.10.2007 - 16 U 70/07

    Gestalterische und inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
    Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Halle, Urteil vom 13.5.2005, 1 S 28/05 (juris) = BB 2006, 1817, sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 25.10.2007, 16 U 70/07, Rn 20 ff (juris) = MDR 2008, 254, dass sich die auf der Ermächtigung in Artikel 245 EGBGB beruhende Verordnung alter Fassung, da sie den gesetzlichen Anforderungen des § 355 BGB nicht entspricht, nicht mehr in den Grenzen der Verordnungsermächtigung hält und daher nichtig ist.
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 28/05

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
    Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Halle, Urteil vom 13.5.2005, 1 S 28/05 (juris) = BB 2006, 1817, sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 25.10.2007, 16 U 70/07, Rn 20 ff (juris) = MDR 2008, 254, dass sich die auf der Ermächtigung in Artikel 245 EGBGB beruhende Verordnung alter Fassung, da sie den gesetzlichen Anforderungen des § 355 BGB nicht entspricht, nicht mehr in den Grenzen der Verordnungsermächtigung hält und daher nichtig ist.
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
    Der mit der Einräumung des befristeten Widerrufsrechts beabsichtigte Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08, Rn. 12 Wide. Diesen Anforderungen genügt die von der Beklagten verwendete Klausel nicht. Sie belehrt den Verbraucher über den nach § 355 Abs. 2 BGB maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist nicht richtig. Die Belehrung ist nicht unmissverständlich. Aus der Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Verbrauchers, auf den abzustellen ist, kann die Klausel den Eindruck erwecken, die Belehrung sei bereits dann erfolgt, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nimmt, ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform mitgeteilt worden ist (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14 buris]).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
    Denn auch im Falle der parlamentarischen Änderung oder Ergänzung bestehender Rechtsverordnungen ist das dadurch entstandene Normgebilde weiter insgesamt als Rechtsverordnung und nicht als Gesetz zu qualifizieren und unterliegt damit auch weiter den Beschränkungen der Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.9.2005, 2 BvF 2/03, Rn. 205 [Juris] NVwZ 2006, 191).
  • AG Gießen, 28.04.2009 - 43 C 1798/07

    Textformerfordernis einer Widerrufsbelehrung i.R. einer Internet-Bestellung ist

    Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
    Vorinstanz: AG Gießen: 43 C 1798/07.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht