Rechtsprechung
LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Schadensabrechnung im bis zu 130 %-Bereich
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden bis 130%
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall: Autoreparatur wirtschaftlich unvernünftig? - Pauschalpreis der Werkstatt lag niedriger als die Schätzung des Kfz-Sachverständigen
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Fachgerechte Reparatur und 130 %-Grenze
- vogel.de (Kurzinformation)
Reparatur unter Voranschlag bleibt fachgerecht - Ersatz der Reparaturkosten bei 130-Prozent-Grenze
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Versicherung muss Pauschalpreis zahlen - Anspruch der Reparaturkosten bis zur 130-Prozent-Grenze
Verfahrensgang
- AG Norden, 02.09.2011 - 5 C 661/10
- LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …
Auszug aus LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 S. 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 99, 500). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11
Nur zu diesem Zweck wird die sogenannte Opfergrenze des Schädigers erhöht und der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten in Höhe von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes (vgl. BGH NJW 2005, 1108 - 1110).