Rechtsprechung
   LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11   

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https://dejure.org/2012,11224
LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11 (https://dejure.org/2012,11224)
LG Aurich, Entscheidung vom 17.02.2012 - 1 S 206/11 (https://dejure.org/2012,11224)
LG Aurich, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 1 S 206/11 (https://dejure.org/2012,11224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden bis 130%

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall: Autoreparatur wirtschaftlich unvernünftig? - Pauschalpreis der Werkstatt lag niedriger als die Schätzung des Kfz-Sachverständigen

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Fachgerechte Reparatur und 130 %-Grenze

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Reparatur unter Voranschlag bleibt fachgerecht - Ersatz der Reparaturkosten bei 130-Prozent-Grenze

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherung muss Pauschalpreis zahlen - Anspruch der Reparaturkosten bis zur 130-Prozent-Grenze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 S. 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 99, 500).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Aurich, 17.02.2012 - 1 S 206/11
    Nur zu diesem Zweck wird die sogenannte Opfergrenze des Schädigers erhöht und der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten in Höhe von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes (vgl. BGH NJW 2005, 1108 - 1110).
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