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   LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10   

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LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10 (https://dejure.org/2012,42700)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21.02.2012 - 1 S 208/10 (https://dejure.org/2012,42700)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 1 S 208/10 (https://dejure.org/2012,42700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen falscher Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10
    Auch der Bundesgerichtshof hat in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung nicht angenommen, dass im Falle eines Umgehungsgeschäfts der zwischen einem vorgeschobenen Verkäufer und dem Verbraucher abgeschlossene Kaufvertrag nichtig ist, sondern hat diese Frage vielmehr offen gelassen (Urt. v. 22.11.2006 - VIII ZR 72/06, bei Rn. 16; zit. nach Juris).

    Dem wird aber gerade dadurch Rechnung getragen, dass ein Käufer im Falle eines Umgehungsgeschäfts durch einen als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher Mängelgewährleistungsansprüche gegen die hinter dem Strohmann stehende Person hat (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2006, aaO. bei Rn. 16 f.).

    Die Revision war nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die im vorliegenden Fall auch entscheidende Frage, ob ein Kaufvertrag im Fall eines Verkaufs eines Fahrzeugs durch einen "vorgeschobenen" Verkäufer wirksam ist, vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 22.11.2006 (Az. VIII ZR 72/06) ausdrücklich offen gelassen worden ist.

  • BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00

    Eigenschaft eines Strohmanns als Verbraucher

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10
    Demgemäß wird auch in der Rechtsprechung und Literatur bei Strohmanngeschäften eine Nichtigkeit nach § 117 BGB nicht angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9; OLG Celle, Urt. v. 15.11.2006 - 7 U 176/05; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1295; Palandt/Ellenberger, BGB, § 117 Rdnr. 6 m. w. N.).

    Abgesehen davon ist nicht anzunehmen, dass der Bundesgerichtshof von der schon seit langem bestehenden Rechtsprechung abrücken wird, dass ein Strohmanngeschäft regelmäßig wirksam ist, weil die mit ihm verbundenen Rechtsfolgen von den Vertragsparteien gewollt sind (vgl. BGH Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9 m. w. N.).

  • OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Umgehungsgeschäfts beim Kauf eines Pkws;

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10
    Demgemäß wird auch in der Rechtsprechung und Literatur bei Strohmanngeschäften eine Nichtigkeit nach § 117 BGB nicht angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9; OLG Celle, Urt. v. 15.11.2006 - 7 U 176/05; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1295; Palandt/Ellenberger, BGB, § 117 Rdnr. 6 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10
    In einem solchen Fall gilt auch nicht der grundsätzliche Vorrang der Gewährleistungsansprüche aus §§ 434 ff BGB (vgl. BGH Urt. v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09; zit. nach Juris).
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