Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 03.07.2001 - 1 S 21/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Räumung einer Wohnung; Beendigung des Mietverhältnisses wegen fristloser Kündigung; Störung des Hausfriedens als Kündigungsgrund gem. § 554a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Störung des Hausfriedens als schuldhafte Pflichtverletzung des zwischen den Parteien ...
- RA Kotz
Kündigung der Wohnung wegen Kinderlärms, Falschparken, Saugen etc.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch bei Kinderlärm Grenzen?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kündigung insbesondere wegen Kinderlärm
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kinderlärm ist zu tolerieren - Geschrei rechtfertigt keine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Keine Kündigung wegen "Kinderlärm"
- vdiv.de (Kurzinformation)
§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB (= § 554a BGB a.F.)
Kinderlärm; fristlose Kündigung des Mietvertrages
Verfahrensgang
- AG S - 6 C 306/00
- LG Bad Kreuznach, 03.07.2001 - 1 S 21/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 03.07.2001 - 1 S 21/01
Auch wenn der durch Kinder verursachte Lärm als besonders störend empfunden wird, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und der Wohngemeinschaft regelmäßig zumutbar (BGH, MDR 93, 541 ff., NJW 93, 1656 ff.).
Rechtsprechung
LG Tübingen, 17.05.2001 - 1 S 21/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)