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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungskonformität des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) und des Berliner Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV); Vereinbarkeit des GlüStV und des AG GlüStV mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts; Normativ begründete Vollzugsdefizite des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Weitere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Sportwettenfällen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Private Sportwetten weiterhin verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten weiterhin verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Erfolgshonorare

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Zweites Rechtsbereinigungsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Die angegriffenen Regelungen sind auch zur Zweckerreichung geeignet, weil mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Ein Regelungsdefizit im Sinne der Wesentlichkeitstheorie lässt sich angesichts der bereits im GlüStV selbst enthaltenen Regelungsdichte aus dem Zusammenspiel von grundsätzlichen Vorgaben im GlüStV und näherer Ausgestaltung im Erlaubniserteilungsverfahren nicht ableiten (ebenso BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, juris, Rn. 20 f.).

    Abgesehen davon, dass mit guten Gründen auch eine sektorale Betrachtung gemeinschaftsrechtlich in Erwägung zu ziehen ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 6 S 1288/08 - ZfWG 2008, 446), setzt die Beantwortung der Frage, ob sich der Gesetzgeber mit der Schaffung sektoral unterschiedlicher Regelungen für einzelne, mehr durch historische Zufälligkeiten als durch systematische Kriterien voneinander abgegrenzten Teilbereichen des gesamten Glücksspielgeschehens noch innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt, die Prüfung voraus, ob die Teilregelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung trotz der sektoralen Unterschiede insgesamt gesehen jedenfalls stimmig das legitime Gemeinwohlinteresse wahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, a.a.O.), etwa auch, ob der Gesetzgeber ein Monopolsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraumes als weniger effektiv ansehen durfte (so BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, a.a.O.) und ob es andere Gründe gibt, für die verschiedenen Glücksspiele unterschiedliche Regelungen zu treffen und folglich auch verschiedene Regelungsmethoden vorzusehen.

  • VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Denn der Hauptsachenentscheidung kommt dann, was die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gleichgelagerten Klage betrifft, erhebliche Bedeutung zu, da die prozessuale Unsicherheit, die aus einer nur summarischen Prüfung herrührt, mit dem Erlass einer Hauptsachenentscheidung weitgehend als beseitigt angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 [243]; VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, InfAuslR 2008, 68 [69]).

    Ob das Beschwerdegericht im Eilverfahren sich auch über eine Beweiswürdigung hinwegsetzen kann, die im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren für den Beschwerdeführer günstig ausgegangen war (offengelassen vom VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, InfAuslR 2008, 68 [71]), bedarf keiner Erörterung, weil es auf Beweiswürdigungen für die hier rechtlich streitige Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht nicht ankommt.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Ähnliches gilt für den Umgang mit den derzeit noch fortgeltenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, DÖV 2007, 119) Glücksspielerlaubnissen aus der Endzeit der DDR.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Aus den Gründen, die das staatliche Wettmonopol und das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von privaten Sportwetten rechtfertigen, folgt zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, da nur so die Verwirklichung der mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke sichergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - OVG 1 S 90.06 -, S. 17 f. des Entscheidungsabdrucks, bei juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Denn der Hauptsachenentscheidung kommt dann, was die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gleichgelagerten Klage betrifft, erhebliche Bedeutung zu, da die prozessuale Unsicherheit, die aus einer nur summarischen Prüfung herrührt, mit dem Erlass einer Hauptsachenentscheidung weitgehend als beseitigt angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 [243]; VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, InfAuslR 2008, 68 [69]).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Diese Prüfung sprengt den Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes und muss - auch unter Berücksichtigung inzwischen vorliegender erstinstanzlicher Hauptsacheentscheidungen, die sich hierzu weder umfassend noch tragend äußern (s. dazu Urteile des VG Berlin vom 7. Juli 2008 - VG 35 A 167.08 u.a., dort etwa S 70 f. des Abdrucks) - der Klärung in den beim Senat anhängigen Berufungsverfahren vorbehalten bleiben.
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Hintergrund ist, dass der beabsichtigte Rückerwerb der privatisierten Gesellschaftsanteile der dortigen Lottogesellschaft durch das Land infolge eines Kartellverfahrens blockiert und für den Umgang mit dieser Blockade keine Vorsorge getroffen ist (vgl. insoweit OVG Koblenz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, Seite 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    Lindman

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 513.07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagung

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    G 10

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Sodemare u.a.

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