Rechtsprechung
LG Magdeburg, 19.03.2021 - 1 S 213/20 (108) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit bei fiktiver Schadensabrechnung
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit bei fiktiver Schadensabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zulässiger Verweis auf eine Vertragswerkstatt bei einem zum Unfallzeitpunkt etwas mehr als zwei Jahre alten Kfz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.03.2021 - 1 S 213/20
Verursacht also von mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, so ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt; denn nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zur Herstellung erforderlich (BGH NJW 2020, 144).Wie bereits ausgeführt, soll der Geschädigte am Schadensfall aber auch nicht verdienen (BGH NJW 2020, 144).
- BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.03.2021 - 1 S 213/20
Die Verweisung des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit lässt der BGH zu, weil die Angaben des Sachverständigen in seinem Gutachten zur Höhe der voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten keinesfalls stets verbindlich den Geldbetrag bestimmen, der i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zur Herstellung erforderlich ist (BGH NJW 2014, 535 Rn. 10).
- AG Heidelberg, 24.01.2023 - 25 C 95/22 Jedoch vertritt das Gericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des LG Magdeburg (Urteil vom 19.03.2021 - 1 S 213/20) die Auffassung, dass auch bei einem jüngeren Fahrzeug dem Geschädigten ein Verweis zuzumuten ist, sofern es sich bei der Verweiswerkstatt um eine Vertragswerkstatt handelt und nicht andere Gründe, wie ein weiter Anfahrtsweg, eine Unzumutbarkeit begründen.
Der vorgelegte Prüfbericht genügt der Darlegungslast der Beklagten (LG Magdeburg, Urteil vom 19.03.2021 - 1 S 213/20, BeckRS 2021, 8028).