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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02 (https://dejure.org/2003,802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 (https://dejure.org/2003,802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 (https://dejure.org/2003,802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienen sollen; zu den Anforderungen, die unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten an die Erforderlichkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu stellen sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Entscheidung über eine Berufung im Falle des Nichtvertretensein des Beklagten in der mündlichen Verhandlung; Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei einer schon vor Klageerhebung erledigten Anordnung der erkennungsdienstlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; PolG § 36 Abs. 1 Nr. 2; ; PolG § 38 Abs. 1; ; PolG § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Behandlung, Aufbewahrung von Unterlagen, Speicherung von Daten, Notwendigkeit, Umfang, Verhältnismäßigkeit, Personenbeschreibung, Besondere körperliche Merkmale, Leibesvisitation, Intimsphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Zwangsweise Erhebung körperlicher Merkmale beanstandet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 137
  • NVwZ-RR 2004, 572
  • VBlBW 2004, 214
  • DVBl 2004, 523 (Ls.)
  • DÖV 2004, 440
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1781/98

    Zur Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad,-Württ., Urteil vom 9.2.1987, VBlBW 1987, 425, 426 f.; vgl. auch Urteil vom 27.9.1999, NVwZ-RR 2000, 287 f.; Beschluss vom 20.2.2001, DVBl. 2001, 838 f., sowie vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - zu § 38 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG).

    Dies gilt unabhängig davon, ob als maßgebliche Rechtsgrundlage eines entsprechenden Vernichtungs- oder Löschungsanspruchs § 38 Abs. 1 Satz 4 PolG oder § 46 PolG heranzuziehen ist (vgl. Senatsurteile vom 27.9.1999, NVwZ-RR 2000, 287).

    Die Anwendbarkeit dieser landesrechtlichen Bestimmung im Falle der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Beschuldigten, die hier sowohl gemäß § 81 b 1. Alt. StPO für die Zwecke des konkret gegen die Klägerin gerichteten Strafverfahrens als auch nach § 81 b 2. Alt. StPO als vorbeugende Maßnahme für zukünftige Strafverfahren durchgeführt worden war, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. bereits das Senatsurteil vom 27.9.1999, a.a.O.).

    Hieraus kann nach Auffassung des Senats nicht geschlossen werden, dass der Bundesgesetzgeber die Anwendung hinreichend bestimmter bereichsspezifischer landesrechtlicher Rechtsgrundlagen für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken (vgl. Senatsurteile vom 26.5.1992, VBlBW 1993, 13, 16, sowie vom 27.9.1999, a.a.O.) für die Fälle hat ausschließen wollen, in denen die Erhebung der Daten ohnehin bereits zu präventiven Zwecken auf der Grundlage des § 81 b 2. Alt. StPO erfolgt ist, diese Informationen also eine Zweckänderung nicht erfahren (a.A. VG Gießen, Urteil vom 29.4.2002, NVwZ 2002, 1531, 1532 f.).

    Bis zum Ablauf dieser Fristen jedoch geht der Gesetzgeber grundsätzlich von der Erforderlichkeit der nach § 38 Abs. 1 PolG zulässigerweise gespeicherten Daten aus (vgl. das Senatsurteil vom 27.9.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982, BVerwGE 66, 192, 199, sowie 202, 205; Beschluss vom 6.7.1988, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1).

    An diesem Maßstab gemessen kann die Einschätzung des Beklagten, zu dem - hier maßgeblichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O., S. 198) - Zeitpunkt der erkennungsdienstlichen Behandlung habe aufgrund der laufenden und der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin davon ausgegangen werden können, dass diese bei künftigen noch aufzuklärenden Straftaten mit guten Gründen in den Kreis möglicher Tatverdächtiger einbezogen werden könnte, nicht beanstandet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 5 B 2562/98

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Rechtsgrundlage; Präventive Tätigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Auf die landesrechtliche Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 -).

    Auf die - vom Verwaltungsgericht zusätzlich herangezogene - landesrechtliche Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl. § 36 RdNr. 11; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 346).

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Auf die landesrechtliche Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 -).

    Auf die - vom Verwaltungsgericht zusätzlich herangezogene - landesrechtliche Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl. § 36 RdNr. 11; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 346).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Denn auf eine erledigte Verpflichtungsklage ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12.9.1989, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 206 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.2.2003 - 5 S 1279/01 -).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Bei dieser Begrenzung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf das notwendige Maß handelt es sich um eine (einfachgesetzliche) Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dem der mit der Datenerhebung verbundene Eingriff in grundrechtlich geschützte Belange des Betroffenen, insbesondere in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung genügen muss (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 9.2.1967, BVerwGE 26, 169, 172).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur das Senatsurteil vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; neuerdings ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 1 S 2054/00

    Löschung von Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad,-Württ., Urteil vom 9.2.1987, VBlBW 1987, 425, 426 f.; vgl. auch Urteil vom 27.9.1999, NVwZ-RR 2000, 287 f.; Beschluss vom 20.2.2001, DVBl. 2001, 838 f., sowie vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - zu § 38 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur das Senatsurteil vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; neuerdings ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur das Senatsurteil vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; neuerdings ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1987 - 1 S 90/86

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Einstellung des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Das Erfordernis, dass die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei befördern, ist dahingehend zu verstehen, dass die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 - NVwZ-RR 2001, 238; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 - DVBl. 2004, 523; VG Cottbus, Beschluss vom 6. Mai 2010 - VG 3 L 56/10 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Ferner ist das Erfordernis, dass die angefertigten Unterlagen bzw. die gespeicherten Daten in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei fördern können, dahingehend zu konkretisieren, dass die Unterlagen bzw. Daten gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann; dies setzt einen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Art der erhobenen Daten und der Art und Begehungsweise der zu besorgenden Straftaten voraus (OVG LSA, Beschl. v. 30. Januar 2006 - 2 O 198/05 -, n. v.; VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, RdNr. 42).
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