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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09   

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https://dejure.org/2010,535
VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 S 2266/09 (https://dejure.org/2010,535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Klage gegen die Untersagung von Bildaufnahmen ist, da sich der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt hat (§ ... 43 Abs. 2 LVwVfG), in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage
    SEK-Beamte dürfen bei Einsatz fotografiert werden / Zur Vermutung, dass Pressefotograf die Fotos nicht rechtswidrig veröffentlicht

  • openjur.de

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 33 Abs 1 Nr 1 PolG BW, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, § 33 KunstUrhG, § 1 Abs 2 PresseG BW, § 23 Abs 2 KunstUrhG
    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • Telemedicus

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung eines generellen Fotografieverbots für einen Pressefotografen; Veröffentlichung unzulässiger Lichtbilder; Bedrohung der Funktionsfähigkeit des SEK bei Enttarnung besonders gefährdeter SEK-Beamter durch die Veröffentlichung unzulässiger Bilder; ...

  • rechtambild.de

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung eines generellen Fotografieverbots für einen Pressefotografen; Veröffentlichung unzulässiger Lichtbilder; Bedrohung der Funktionsfähigkeit des SEK bei Enttarnung besonders gefährdeter SEK-Beamter durch die Veröffentlichung unzulässiger Bilder; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Fotografie-Verbot eines SEK-Einsatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fotografien eines SEK-Einsatzes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot von Fotos eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot von Fotos eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • rechtambild.de (Leitsatz)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    SEK darf Reporter nicht einfach das Fotografieren verbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fotos eines SEK-Einsatzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig - Anfertigung von Bildaufnahmen durch Pressevertreter kann nicht generell von vornherein verboten werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    War die Untersagung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes rechtmäßig?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, PolG, §§ 22, 23 KunstUrhG
    Presse darf SEK-Einsatz fotografieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 65
  • VBlBW 2011, 23
  • DVBl 2010, 1569
  • DÖV 2010, 984
  • afp 2011, 97
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - DVBl 2010, 1569 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 13.03.2012 - 2 K 373/11

    Polizeirecht; Löschungsanordnung von Bildern bei Polizeieinsatz; Polizeieinsatz;

    Soweit es um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als besondere rechtliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus (wie VGH Mannheim, Urteil vom 19.08.2010, Az.: 1 S 2266/09, juris, Rdnr. 38).

    Soweit es um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als besondere rechtliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19.08.2010, Az.: 1 S 2266/09, zitiert nach juris, Rdnr. 38).

  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten

    Umgekehrt kann eine polizeiliche konkrete Gefahr nicht durch später bekannt werdende Tatsachen - gleichsam nachträglich im Wege der Rückschau - im Anschluss an das polizeiliche Handeln begründet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl 2010, 1569).

    Da § 22 Satz 1 KunstUrhG nur das Veröffentlichen und Verbreiten von Bildnissen erfasst, kann lediglich in außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommen, dass bereits allein das Fotografieren einen spezifischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 - 2 K 373/11 Me -, NVwZ-RR 2012, 551).

    Aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammen in erster Linie Bildnisse, in denen der Abgebildete nicht lediglich als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.).

    Da der Kläger kein Vertreter der Presse ist, kommt es auch nicht auf die Frage an, ob bei Journalisten hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 22 Satz 1 KunstUrhG grundsätzlich von deren Rechtstreue auszugehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    Diese Entscheidungsfindung sei durch die Pressefreiheit geschützt und dürfe nicht dadurch umgangen werden, dass bereits die Informationsgewinnung eingeschränkt werde (hierzu verweist er auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 33).

    Denn dort war nicht allgemein über den Zugang zu Informationen, sondern über die pressespezifische Untersagung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes unter Androhung der Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium im Fall des Zuwiderhandelns gegenüber einem Pressefotografen und einem Volontär am Einsatzort im Hinblick auf eine befürchtete rechtswidrige Veröffentlichung der gefertigten Bilder und infolge ggf. eine Enttarnung der am Einsatz beteiligten SEK-Beamten zu entscheiden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 33).

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Für Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen Verwaltungsakte, die sich wie hier vor Klageerhebung und vor Eintritt der Bestandskraft erledigt haben, greift im Polizeirecht bereits keine Klagefrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 ; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl. 2010, 1569 m.w.N. und vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 19).

    Der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit ist stattdessen abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilich geschützten Gutes und dem Gewicht des drohenden Schadens (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41 und vom 02.07.1991 - 1 C 4.90 -, BVerwGE 88, 348-354; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl., 2017, S. 215).

    Insoweit ist zu beachten, dass sich die primäre Verpflichtung der Polizei zur effektiven Abwehr von Gefahren als Maßstab in polizeilichen Prognoseentscheidungen dergestalt niederschlägt, dass die für eine rechtmäßige Einschätzung zu erreichende Wahrscheinlichkeitsschwelle umso niedriger ist, je größer die drohenden Gefahren sind, je höher also die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens ist und je hochrangiger das geschützte Rechtsgut ist (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2017, S. 215).

    Stattdessen gewährt das Recht sie - senkt also die an den Eintritt der abzuwehrenden Gefahren zu stellenden Wahrscheinlichkeitsanforderungen in umso größerem Maß - je hochwertiger das geschützte Rechtsgut ist, in das eingegriffen wird, und je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, juris Rn. 28; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl., 2017, S. 215).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer

    Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - ESVGH 61, 65 = DVBl 2010, 1569 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10

    Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Analoge Anwendung findet die Bestimmung aber auch dann, wenn - wie hier - die Erledigung bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2000, 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. August 2010 - 1 S 2266/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20

    Einstufung als Kampfhund - Halteruntersagung - Beschlagnahmeanordnung

    Bloße Absichtserklärungen, Ankündigungen und Androhungen eines Verwaltungsakts sind indes, wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, regelmäßig mangels konkreten Regelungs- und Bindungswillens der Behörde keine Verwaltungsakte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - VBlBW 2011, 23 m.w.N.).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.640
    Dies würde voraussetzen, dass der Abgebildete nicht bloß als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet (VGH BW, U. v. 19. August 2010 - 1 S 2266/09 - <> Rz 34 m.w.N.), was bei einem der breiteren Öffentlichkeit nicht bereits bekannten Versammlungsteilnehmer nicht anzunehmen ist.

    Dafür spricht allerdings, dass die abgebildeten Betroffenen ein berechtigtes Interesse gem. § 23 Abs. 2 KunstUrhG daran gehabt haben dürften, dass die Aufnahmen nicht, wie geschehen, in negativer Tendenz (vgl. VGH BW, U. v. 19. August 2010 - 1 S 2266/09 - <> Rz 35), nämlich mit abschätzigen Werturteilen, im Internet veröffentlicht werden.

  • VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2414/11

    Gewerberechtliche Nachschau beschränkt sich auf die Geschäftsräume; Zustimmung

    Dieses besteht darin, dass sich die Maßnahme der Mitnahme der Unterlagen, wie sich gezeigt hat, typischerweise schnell erledigt, so dass angesichts der Grundrechtsbetroffenheit die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die Eröffnung der Klagemöglichkeit gebietet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, VBlBW 2011, 23; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2007 - 1 S 2828/06 - VBlBW 2008, 60 m.w.N.).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung;

  • VG Stuttgart, 13.10.2011 - 4 K 2413/11

    Freiwilligkeit der Herausgabe von Unterlagen bei gewerberechtlicher Nachschau

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