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   LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93   

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https://dejure.org/1994,3805
LG Konstanz, 27.05.1994 - 1 S 237/93 (https://dejure.org/1994,3805)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27.05.1994 - 1 S 237/93 (https://dejure.org/1994,3805)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 1 S 237/93 (https://dejure.org/1994,3805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Arztes bei fehlender Anwesenheit des Patienten im zugeteilten Behandlungstermin; Berücksichtigung der Organisation einer kieferorthopädischen Praxis mit längeren Terminvorläufen und längerer Behandlungsdauer für die Beurteilung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 615
    Honoraranspruch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Arzttermin L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • gute-propaganda.de Word Dokument (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Annahmeverzug Honorarausfall (Dr. Uta Rüping)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3015
  • VersR 1995, 344
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Bielefeld, 10.02.2017 - 411 C 3/17

    Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins: Zahnarzt kann

    Betreibt der Arzt eine reine Bestellpraxis, so dient die Vereinbarung eines Behandlungstermins aber nicht lediglich der Sicherung eines zeitlichen geordneten Behandlungsablaufs und stellt die mithin exklusive Terminvereinbarung eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 296 BGB dar (LG Konstanz NJW 94, 3015; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029; AG Nettetal NJW-RR 2007, 1216, 1217; AG Bad Homburg, MDR 1994, 888; AG Bremen, NJW-RR 1996, 818; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; Palandt-Weidenkaff, § 615 Rz. 2; a.A. ohne aber nachvollziehbare Begründung: LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07).
  • AG Ludwigsburg, 23.09.2003 - 8 C 2330/03

    Patient kommt nicht zum Termin: In diesem Fall können Sie Schadenersatz verlangen

    Bei einer derartigen Praxisorganisation wollen die Beteiligten die Behandlung auch gerade zu diesem Termin vorgenommen wissen (NJW-RR 96, 818; NJW 94, 3015).
  • AG Tettnang, 22.05.1999 - 7 C 719/98

    Anspruch auf Zahlung des Verzugsschadens bei einem Dienstvertag;

    In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - die Vergütungsverpflichtung des Patienten für nicht in Anspruch genommene ärztliche Leistungen unterschiedlich beurteilt (für Vergütungsanspruch etwa LG Konstanz NJW 1994, 3015; AG Osnabrück NJW 1987, 2935 AG Bad-Homburg MDR 94, 888; ablehnend Amtsgericht München NJW 1994, 3014; AG Calw NJW 1994, 3015; LG München NJW 1984, 671).
  • AG Mainz, 23.09.2003 - 81 C 221/03
    Somit liegen die Voraussetzungen des §§ 615 BGB vor (vgl. auch LG Konstanz: NJW 1994, 3015 f.).
  • AG Ludwigshafen, 03.04.2001 - 2c C 356/00

    Vergütungsanspruch bei Behandlungsvertrag; Unbilligkeit überhöhter

    Hiervon kann jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht pauschal ausgegangen werden (vgl. auch LG Konstanz NJW 1994, 3015 [LG Konstanz 27.05.1994 - 1 S 237/93] ), denn auch in Fällen der Terminversäumung besteht für den behandelnden Arzt bzw. für den Therapeuten ein Schutzbedürfnis vor säumigen Gläubigern, wenn die Art und Weise der Terminvergabe und des Praxisablaufs dies begründet.
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