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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09 (https://dejure.org/2010,22133)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2010 - 1 S 239.09 (https://dejure.org/2010,22133)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2010 - 1 S 239.09 (https://dejure.org/2010,22133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankauf von Edelmetallen außerhalb der gewerblichen Niederlassung eines Reisegewerbebetreibenden; Aufsuchen der Ankaufstelle von dem Kunden selbst als Abgrenzungskriterium zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 55 Abs. 1 Nr. 1; GewO § 56 Abs. 1 Nr. 2a
    Ankauf von Edelmetallen außerhalb der gewerblichen Niederlassung eines Reisegewerbebetreibenden; Aufsuchen der Ankaufstelle von dem Kunden selbst als Abgrenzungskriterium zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kassel, 03.04.2009 - 12 O 4197/08

    Unlauterer Wettbewerb: Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Der insoweit abweichenden Auffassung des Landgerichts Kassel (Urteil vom 6. März 2009 - 12 O 4197/08 - juris Rn. 14 ff.) folgt der Senat nicht.
  • OVG Hamburg, 17.10.2006 - 1 Bs 306/06

    Reisegewerbe: Ankauf von Luxuswaren in Hotels

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Insbesondere hat die Antragstellerin nicht zeitweise eine gewerbliche Niederlassung gegründet, sondern die typische Tätigkeit eines Reisegewerbes ausgeübt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 - juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 - juris Rn. 8).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Schließlich kann der Auffassung der Antragstellerin, die Bestimmungen der Gewerbeordnung über das Reisegewerbe seien nach Maßgabe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2000 (Rechtssache C-254/98) europarechtswidrig, weil sie das Recht auf freien Warenverkehr beeinträchtigten, nicht gefolgt werden.
  • VG Köln, 25.02.2010 - 1 L 7/10

    Fehlen der Voraussetzung für die Ausübung eines Reisegewerbes aufgrund einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2010 (1 L 7/10), den die Antragstellerin in einem bei dem beschließenden Senat anhängigen Parallelverfahren vorgelegt hat, liegt ein offensichtlich anderer Sachverhalt zugrunde.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 7 ME 73/09

    Ankauf von Edelmetallen i.R. einzelner kurzzeitiger "Aktionen" außerhalb der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Insbesondere hat die Antragstellerin nicht zeitweise eine gewerbliche Niederlassung gegründet, sondern die typische Tätigkeit eines Reisegewerbes ausgeübt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 - juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 - juris Rn. 8).
  • VG Halle, 03.04.2009 - 3 B 91/09
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Beschluss vom 5. November 2009 - 3 B 91/09 MD -) ist ebenfalls nicht geeignet, die Rechtsauffassung der Antragstellerin zu stützen.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 7 ME 60/10

    Untersagung des Ankaufs und des Angebots von Edelmetallen im Reisegewerbe

    Bei Auswertung der Werbeauftritte und der Internetpräsenz der Antragstellerin spricht vieles dafür, dass die Darstellung, der Agenturpartner werde im Rechtsinne Vertragspartner der Kunden, eine Schutzbehauptung für den Fall ist, dass die Gewerbeaufsichtsbehörden gegen sie einschreiten, um dann ihrem Geschäftsgebaren den Schein einer zulässigen Gestaltung zu geben (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2010 - 1 S 239.09 -, Vnb, "Strohmann ..., um die reisegewerblichen Bestimmungen zu umgehen").

    Diese Gestaltung ist gewerberechtlich unzulässig, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 31. Juli 2009 (7 ME 73/09) entschieden hat (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2010, aaO; VG Berlin, Beschl. v. 6.11.2009 - 4 L 360.09 -, juris; VG Minden, Urt. v. 25.3.2009 - 3 K 224/09 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 23.6.2009 - 12 B 1586/09 -, Vnb; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2009 - 5 K 196/09 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 1.7.2010 - 11 B 5107/09 -, Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; LG Düsseldorf, Urt. v. 19.6.2009 - 38 O 28/09, juris).

    und dient damit zunächst dem öffentlichen Interesse an der Kriminalitätsbekämpfung (vgl. Landmann/Rohmer, GewO, Loseblatt, § 56 Rn. 55; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2010, aaO).

    Eine Behinderung des Zugangs von Waren aus anderen Mitgliedstaaten zum deutschen Markt ist bei den Geschäftsaktivitäten der Antragstellerin nicht erkennbar (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2010, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 4 A 1381/18

    Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

    3/318, S. 23 f.; siehe im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.8.2010 - 7 ME 60/10 -, juris, Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 16.3.2011 - 1 M 15/11 -, juris, Rn. 9; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 17.3.2010 - 1 S 239.09 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Im Übrigen hat neben dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Urt. v. 24.4. 2012 - 6 U 6/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19) in jüngerer Zeit auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 17.3. 2010 - OVG 1 S 239.09 -, GewArch 2010, 248, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4) die von der Klägerin angedeutete Fragestellung im Sinne der Judikatur des Oberlandesgerichts Frankfurt geklärt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2022 - 1 LZ 400/20

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; Abgrenzung zum

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 6/11 -, juris Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2010 - 25 U 65/09 -, juris;.

    Dementsprechend ist die vorliegend streitige Fallgestaltung, in denen sich der Gewerbetreibende nur für kurze Zeit im sozialen Umfeld eines Kunden aufhält und seine zuvor beworbene Tätigkeit anbietet, in gleicher Weise als Reisegewerbe einzuordnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 6/11 -, juris Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2010 - 25 U 65/09 -, juris; a.A. wohl OVG Weimar, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 3 EO 876/10 -, juris).

    Der mit den Bestimmungen über das Reisegewerbe bezweckte Schutz des Verbrauchers ist hier im Übrigen schon deshalb berührt, weil die nur kurzzeitige Mitnutzung fremder Geschäftsräume durch den Gewerbetreibenden dazu führt, dass der Zugriff des Kunden auf den Gewerbetreibenden als seinen Vertragspartner sowohl zeitlich als auch räumlich nur eingeschränkt möglich ist (vgl. auch OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010, a.a.O., juris Rn. 4).

  • VG Hannover, 01.07.2010 - 11 B 5107/09

    Ankauf von Edelmetallen i.R. einzelner kurzzeitiger "Goldschmiedaktionen"

    Insbesondere wird nicht zeitweise eine gewerbliche Niederlassung gegründet, sondern die typische Tätigkeit eines Reisegewerbes ausgeübt (vgl.: OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2006 - 1 Bs 306/06 - GewArch 2007, 84; OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.07.2009 - 7 ME 73/09 - GewArch 2009, 415; OVG Berlin, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 S 239.09 - GewArch 2010, 248; insofern offen: VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2009 - 3 B 91/09 - VG Stade, Beschl. v. 25.03.2010 - 6 B 285/10 - OVG NRW, Beschl. v. 17.05.2010 - 4 B 1693/09 - a.A.: LG Kassel, Urt. v. 03.04.2009 - 12 O 4197/08 - nach juris; VG Köln, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 L 7/10 -) .

    Die nur kurzfristige Mitnutzung der fremden Geschäftsräume durch die Antragstellerin führt aber dazu, dass der Zugriff des Kunden auf die Antragstellerin als seine Vertragspartnerin zeitlich und räumlich nur eingeschränkt möglich ist und der im § 56 GewO zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung entsprechend dem Handel mit wertvollen Edelmetallen im Reisegewerbe wegen der damit verbundenen Gefahren vorgebeugt werden soll (vgl. auch: OVG Berlin, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 S 239.09 - GewArch 2010, 248) .

  • VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 215/11

    Erfolglose Klage einer Goldverwertungsgesellschaft gegen eine gewerbebehördliche

    Die Bewertung der Kammer steht insoweit in Einklang mit ständiger Rechtsprechung (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 21.4.2008 - 3 B 290/07 MD - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.3.2011, NVwZ-RR 2011, 472; ebenso VG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010 - 3 L 1546/09 -, zit. nach juris; OVG Berlin, Beschl. v. 17.3.2010, GewArch 2010, 248; VG Hannover, Beschl. v. 1.7.2010, GewArch 2010, 364; OVG Nds., Beschl. v. 13.8.2010, GewArch 2010, 408 unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des VG Köln, VG Stade und LG Kassel; OVG Nds., Beschl. v. 31.7.2009, GewArch 2009, 415; VG München, Urt. v. 14.3.2011, GewArch 2011, 312; VG Oldenburg, Beschl. v. 14.6.2012 -12 B 3444/12 -, zit. nach juris; a.A. im vorläufigen Rechtsschutz OVG Thür., Beschl. v. 1.7.2010, GewArch 2011, 127 und VG Köln, Beschl. v. 25.2.2010 - 1 L 7/10 -, zit. nach juris).
  • VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Unter einer vorhergehenden Bestellung im Sinne von § 55 Abs. 1 GewO ist zumindest eine vorab vom Kunden ausgehende und an den Gewerbetreibenden gerichtete Aufforderung zu hinreichend bestimmten Vertragsverhandlungen bzw. zum Abschluss eines Vertrages zu verstehen, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2010 - 25 U 65/09 -, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24.04.2012 - 6 U 6/11 -, Rn. 19; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2014, - 7 LA 73/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2010, OVG 1 S 239.09, alle juris, wie sie nicht allein im Aufsuchen eines anbietenden Händlers bzw. Ankäufers zu sehen ist.
  • LG Neuruppin, 12.06.2019 - 5 O 141/18
    Die gewerbliche Tätigkeit der ... Deutschland ... ... erfolgte nicht nach einer vorherigen Bestellung von Kunden und unterscheidet sich hinsichtlich der gewerberechtlichen Einordnung nicht von der eines sonstigen Händlers, der seine temporäre An- und Verkaufsstelle außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung öffentlich und allgemein bekannt gibt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, Rn. 3, juris).
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