Rechtsprechung
LG Stralsund, 06.10.2010 - 1 S 24/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Ribnitz-Damgarten, 21.01.2010 - 1 C 262/09
- LG Stralsund, 23.09.2010 - 1 S 24/10
- LG Stralsund, 06.10.2010 - 1 S 24/10
- OLG Rostock, 29.05.2012 - 1 W 84/10
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 29.05.2012 - 1 W 84/10
Streitwertbemessung: Berücksichtigung eines im Wege der Widerklage geltend …
Auf die Beschwerden der Prozessbevollmächtigten der Parteien wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Stralsund - 1 S 24/10 - vom 23.09.2010 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 06.10.2010 geändert:.
Rechtsprechung
LG Stralsund, 23.09.2010 - 1 S 24/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Ribnitz-Damgarten, 21.01.2010 - 1 C 262/09
- LG Stralsund, 23.09.2010 - 1 S 24/10
- LG Stralsund, 06.10.2010 - 1 S 24/10
- OLG Rostock, 29.05.2012 - 1 W 84/10
Rechtsprechung
LG Hannover, 09.12.2010 - 1 S 24/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.11.2010 - 1 S 24/10
- LG Hannover, 09.12.2010 - 1 S 24/10
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Wartungskosten für Rauchmelder
Speziell hinsichtlich Wartungskosten für Rauchwarnmelder: AG Lübeck, Urteil vom 5.11.2007 - 21 C 1668/07; LG Hannover, Beschluss vom 9.12.2010 - 1 S 24/10; LG Magdeburg, Urt. v. 27.9.2011 - 1 S 171/11; LG Hannover, Beschluss vom 10.11.2010 - 1 S 24/10 (mit Mehrbelastungsklausel); AG Schönebeck, Urteil vom 4.5.2011 - 4 C 148/11 (mit Öffnungsklausel). - AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
Rauchwarnmelder: Mieter muss vom Vermieter beabsichtigte Installation dulden!
Mit dem LG Hannover (Urteil vom 09.12.2010, 1 S 24/10) und dem LG Halle (Urteil vom 30.06.2014, 3 S 11/14) ist das Gericht der Auffassung, dass der Mieter/die Beklagte trotz ggf. erfolgter Eigeninstallation von Rauchwarnmeldern dazu verpflichtet ist/bleibt die vom Vermieter/der Klägerin beabsichtigte einheitliche Ausstattung sämtlicher Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu dulden, um dieser die Erfüllung ihrer gesteigerten Schutzpflichten zu ermöglichen.
Rechtsprechung
LG Hannover, 10.11.2010 - 1 S 24/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.11.2010 - 1 S 24/10
- LG Hannover, 09.12.2010 - 1 S 24/10
Wird zitiert von ... (2)
- LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der …
Jedenfalls ist der Mieter umgekehrt keinesfalls der Normadressat der Vorschrift, da er lediglich die Nutzungsberechtigung an einer der Vorschriften entsprechenden Wohnung hat, zumal die Brandmelder nicht mitvermietet waren und nicht ursprünglich bereits zur Mietsache gehörten (vgl. auch LG Hannover, 10.11.2010, 1 S 24/10, zitiert nach juris). - AG Zeitz, 25.03.2014 - 4 C 419/13
Einbau von Rauchwarnmeldern: Duldungspflicht des Mieters selbst bei mieterseits …
Da das Mietobjekt nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet war, stellt die jetzt beabsichtigte Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme dar, die als solche von der Beklagten zu dulden ist (vgl. auch LG Hannover, Beschluss vom 10.11.2010, 1 S 24/10 - Juris -).