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   VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12   

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VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12 (https://dejure.org/2012,37969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 (https://dejure.org/2012,37969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 1 S 2408/12 (https://dejure.org/2012,37969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bürgerbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Charakter des Bürgerrechts zur Initiierung eines Bürgerbegehrens nach § 21 GemO als Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO mit der Folge der vorläufigen gerichtlichen Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Sicherung des beabsichtigten LBBW-Bürgerbegehrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Sicherung eines beabsichtigten Bürgerbegehrens?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 - VBlBW 2011, 26; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - juris; Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471) schließt der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus.

    Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (Senatsbeschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - a.a.O.).

    Solche sichernde Anordnungen können im Einzelfall zulässig sein (vgl. Senatsbeschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 - VBlBW 2011, 26; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - juris; Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471) schließt der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus.

    Ein in diesem Sinne treuwidriges Handeln eines Gemeindeorgans setzt jedoch voraus, dass dessen Handeln - sei es in der Sache selbst oder hinsichtlich des dafür gewählten Zeitpunkts - bei objektiver Betrachtung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, sondern allein dem Zweck dient, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit eine Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern (vgl. Senats-beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 - NVwZ 1994, 396, und v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - NVwZ 1996, 721; bestätigt durch Beschl. v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - NVwZ-RR 2009, 442).

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - und v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - je a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95

    Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 - NVwZ 1994, 396, und v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - NVwZ 1996, 721; bestätigt durch Beschl. v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - NVwZ-RR 2009, 442).

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - und v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - je a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 - NVwZ 1994, 396, und v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - NVwZ 1996, 721; bestätigt durch Beschl. v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - NVwZ-RR 2009, 442).

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - und v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - je a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Lässt sich nach diesem Maßstab die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht feststellen, kommt mangels Anordnungsanspruchs eine vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht in Betracht, selbst wenn der Vollzug der mit dem Begehren angegriffenen Maßnahmen das Bürgerbegehren hinfällig werden lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 ZE 98.1889 - juris; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 29.09.2008 - 4 B 209/08 - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2007 - 2 MB 15/07
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Lässt sich nach diesem Maßstab die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht feststellen, kommt mangels Anordnungsanspruchs eine vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht in Betracht, selbst wenn der Vollzug der mit dem Begehren angegriffenen Maßnahmen das Bürgerbegehren hinfällig werden lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 ZE 98.1889 - juris; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 29.09.2008 - 4 B 209/08 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Stuttgart, 05.12.2012 - 7 K 3985/12

    Durchführung eines beabsichtigten Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Dezember 2012 - 7 K 3985/12 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 1 S 1722/10

    Älterer Grundsatzbeschluss sperrt kein Bürgerbegehren gegen Detailplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 - VBlBW 2011, 26; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - juris; Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471) schließt der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 - VBlBW 2011, 26; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - juris; Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471) schließt der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus.
  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 4 ZE 98.1889
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Das ist der Fall, wenn die Sicherungsanordnung erforderlich ist zur Verhinderung von Maßnahmen des Bürgermeisters oder des Gemeinderats, die bei objektiver Betrachtung allein dem Zweck dienen, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311, vom 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471, vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -VBlBW 2013, 212, je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 S 1883/16

    Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschluss

    Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311, vom 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471, vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 - VBlBW 2013, 212, vom 22.08.2013 - 1 S 1047/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 1 S 2686/21

    Äußerung in einer Gemeinderatssitzung; politische Gegenrede des Bürgermeisters;

    Der Grundsatz der Organtreue wiederum wurzelt in dem verfassungsrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie in dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und ist auch auf das Verhältnis zwischen kommunalen Organen und Organteilen übertragbar (vgl. Senat, Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rn. 34 und v. 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, juris Rn. 11; so auch OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2011 - 15 A 1555/11 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 10 ME 14/21

    Bauleitplanung; Beanstandung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Formerfordernisse;

    Ist dagegen gänzlich ungewiss, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, insbesondere ob die notwendige Anzahl von Unterschriften erreicht wird, fehlt es danach bereits an einer Tatsachengrundlage, die eine - wenn auch nur vorläufige - gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens tragen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.12.2012 - 1 S 2408/12 -, juris Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 27.11.2015 - 9 K 4028/15

    Bürgerinitiative gegen Rathausneubau; Zulässigkeit eines Bürgerantrags;

    Ein bloß beabsichtigtes, aber noch nicht ins Werk gesetztes Bürgerbegehren begründet noch keinen nach § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähigen Anordnungsanspruch (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, VBlBW 2013, 212).
  • VG Karlsruhe, 23.08.2013 - 9 K 1772/13

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens bezüglich der Bauleitplanung

    Lässt sich nach diesem Maßstab die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht feststellen, scheidet mangels Anordnungsanspruchs eine vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens selbst dann aus, wenn der Vollzug der mit dem Begehren angegriffenen Maßnahmen das Bürgerbegehren hinfällig werden lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, VBlBW 2013, 212 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 9 K 2491/18

    Anforderungen an ein Bürgerbegehren, hier gegen den Abbau von Kalkstein

    Lässt sich nach diesem Maßstab die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht feststellen, kommt mangels Anordnungsanspruchs eine vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht in Betracht, selbst wenn der Vollzug der mit dem Begehren angegriffenen Maßnahmen das Bürgerbegehren hinfällig werden lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, juris, m.w.N.).
  • VG Hannover, 28.03.2019 - 1 B 1368/19

    Bürgerbegehren; Schule

    Weitere Voraussetzung ist dann aber ein unmittelbar drohendes treuwidriges Verhalten der Kommune, welches allein dem Zweck dient, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen (vgl. KVR-NKomVG, a. a. O., § 32 Rn. 139, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, juris Rn. 11).
  • VG Magdeburg, 16.10.2018 - 9 B 284/18

    Abwendung des Vollzuges von Beschlüssen der Gemeindevertretung trotz Einreichung

    Ist - wie hier noch - gänzlich ungewiss, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, insbesondere ob die notwendige Anzahl von Unterschriften erreicht und die zu formulierende Frage den Anforderungen des § 26 Abs. 3 KVG LSA entsprechen wird, fehlt es bereits an einer Tatsachengrundlage, die eine - wenn auch nur vorläufige - gerichtliche Feststellung der offenkundigen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens tragen könnte (vgl. zur vorläufigen Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens VGH Baden-Württemberg, B. v. 06.12.2012 - 1 S 2408/12 -, juris).
  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Aus der weiteren obergerichtlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung von Bürgerbegehren (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 06.12.2012 - 1 S 2408/12 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003 - 7 B 11392/03 - HessVGH, Beschluss vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - jeweils zitiert nach Juris) lässt sich - soweit ersichtlich - ebenfalls nichts gegenteiliges herleiten.
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