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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81   

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VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81 (https://dejure.org/1982,3058)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1982 - 1 S 2484/81 (https://dejure.org/1982,3058)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1982 - 1 S 2484/81 (https://dejure.org/1982,3058)
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Mordloch-Höhle

§ 8 Abs. 2 PolG, Kostenersatz für Rettungsmaßnahmen;

Zuständigkeit eines Krisenstabs kraft Mandats

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Mordloch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 20
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 1 S 2025/01

    Zuständigkeit für Abschleppanordnung

    Für eine rechtswidrige Abschleppmaßnahme steht dem Beklagten aber nach beiden Rechtsgrundlagen ein Kostenersatzanspruch nicht zu (zu § 8 Abs. 2 PolG vgl. Senatsurteile vom 8.3.1993, DÖV 1994, 82, sowie vom 20.9.1982, VBlBW 1984, 20, zu § 25 LVwVG vgl. Senatsurteil vom 7.2.2003 - 1 S 1248/02 -, BWGZ 2003, 331).

    Dies ist dann der Fall, wenn ein Abwarten bis zum Eingreifen der an sich zuständigen (Polizei-) Behörde den Erfolg der notwendigen Maßnahme erschweren oder vereiteln würde (vgl. Senatsurteil vom 14.12.1989, VBlBW 1990, 300, 301, und vom 20.9.1982, VBlBW 1984, 20, 21, jeweils zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 PolG a.F. Vgl. auch Belz/Mußmann, a.a.O., § 60 RdNr. 5; Wolf/Stephan, a.a.O., § 60 RdNrn. 6 ff.).

    Dabei lässt bereits der Wortlaut der Bestimmung ("erforderlich erscheint") erkennen, dass dem Polizeivollzugsdienst hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen der Eilzuständigkeit nach § 60 Abs. 2 PolG ein gewisser Einschätzungsspielraum zusteht; seine Einschätzung kann gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn sie offensichtlich von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht, die sich bereits im Zeitpunkt der Entscheidung erkennen ließen (vgl. Senatsurteile vom 14.12.1989 und vom 20.9.1982, a.a.O.; LTDrucks 10/5230, S. 55).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14

    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes in einem Seenotfall,

    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48), sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).

    Abschließend sei noch angemerkt, dass die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, S. 20 f. sowie des VG Hamburg v. 21.02.199622 VG 2232/93 - (auf diese beiden Urteil hat sich die Beklagte berufen) an der Rechtsauffassung des Senats nicht zu ändern vermag.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Führt die Polizei eine Maßnahme unmittelbar aus, ohne hierzu nach Abs. 1 berechtigt zu sein, dann ist der betroffene Störer nicht ersatzpflichtig (st. Rechtspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa VBlBW 1984, 20 und ESVGH 23, 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14

    Kostenhaftung nach dem BPolG für Einsatz anlässlich eines Seenotfalles;

    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48) sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).

    Abschließend sei noch angemerkt, dass die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, S. 20 f. sowie des VG Hamburg v. 21.02.1996 - 22 VG 2232/93 - (auf diese beiden Urteil hat sich die Beklagte berufen) an der Rechtsauffassung des Senats nicht zu ändern vermag.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Für die Frage, ob eine die unmittelbare Ausführung rechtfertigende Gefahrenlage vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.08.2016 - 3 A 602/15 -, juris, RdNr. 24; SaarlOVG, Beschl. v. 05.12.2013 - 2 A 375/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Hamburg, Urt. v. 24.09.1985 - OVG Bf VI 3/85 -, DVBl 1986, 734; VGH BW, Urt. v. 20.09.1982 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, 20 [21]).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

    Dies gilt selbst dann, wenn ein Krisenstab gebildet wird, dem auch ein Vertreter der Fachaufsichtsbehörde angehört und der die Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde - durch Mandat hierzu ermächtigt - wahrnimmt (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 20.09.1982, VBlBW 1984, S. 20, "Mordloch-Höhlen-Fall").
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1993 - 1 S 1606/92

    Abschleppen eines Fahrzeuges wegen Verkehrsunsicherheit - hier: abgefahrene

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das auf Erstattung der Kosten einer unmittelbaren Ausführung gerichtete Leistungsbegehren der Polizeibehörde davon abhängig, daß die zugrundeliegende polizeiliche Maßnahme (§ 8 Abs. 1 PolG) ihrerseits rechtmäßig ist (Urt. v. 23.10.1972 -- I 1107/71 -- ESVGH 23, 34; Urt. v. 20.9.1982 -- 1 S 2484/81 --, VBlBW 1984, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 799/89

    Zur Erstattung von Kraftfahrzeugkosten nach Auflösung einer Blockadedemonstration

    Dies beurteilt sich nach den Verhältnissen und dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme (Senatsurt. v. 29.9.1982, VBlBW 1984, 20/21).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1999 - 4 W 148/98

    Zur "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" beim polizeirechtlichen Lauschangriff

    Nach allgemeiner Auffassung liegt eine "Gefahr" vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird (BVerwGE 45, 51, 57; VGH BadWürtt. VBlBW 1984, 20; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., Rnr. 278).
  • VG Stuttgart, 07.03.2008 - 1 K 2800/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids bzgl. der Kosten für eine Betäubung eines

    Soweit der Beklagte für die Erstattung der Kosten, die ihm vom Deutschen Roten Kreuz für den Einsatz eines Rettungswagens und eines Notarzteinsatzfahrzeugs in Höhe von 507, 49 EUR in Rechnung gestellt wurden, die im engen Zusammenhang mit der Maßnahme der Gefahrenabwehr stehen (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1982 - 1 S 2484/81 -), auf § 14 LGebG und nicht auf § 8 Abs. 2 PolG verweist, ist dies unschädlich, da es nicht darauf ankommt, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde ihre Entscheidung stützt, sondern, ob die von der Behörde getroffene Entscheidung auf einer Ermächtigungsgrundlage beruht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.1995 - 1 S 631/95 -, DÖV 1996, 84 ff).
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