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   LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16   

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https://dejure.org/2016,45206
LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16 (https://dejure.org/2016,45206)
LG Rottweil, Entscheidung vom 28.09.2016 - 1 S 27/16 (https://dejure.org/2016,45206)
LG Rottweil, Entscheidung vom 28. September 2016 - 1 S 27/16 (https://dejure.org/2016,45206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung und Beweislage beim Ein- und Aussteigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schädigung eines anderern Verkehrsteilnehmers beim Ein- oder Aussteigen aus einem Fahrzeug; Fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden; Sorgfaltsanforderung für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs; Einhaltung ausreichenden ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 StVO, § 14 Abs 1 StVO, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 287 ZPO
    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; Kollision eines vorbeifahrenden Kfz mit der geöffneten Fahrzeugtür eines parkenden Kfz; Bestimmung des Nutzungsausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schädigung eines anderern Verkehrsteilnehmers beim Ein- oder Aussteigen aus einem Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Nach BGH sind daher die Umstände des Einzelfalles entscheidend (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.), jedoch ist stets zunächst von einem Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Aussteigenden gegen § 14 Abs. 1 StVO auszugehen.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Dies wird auch vom BGH ausdrücklich gebilligt der insoweit ausgeführt hat: "Spielt hingegen - wie im vorliegenden Fall - das Alter des PKW eine wesentliche Rolle, so ist der Tatrichter aus Rechtsgründen nicht gehalten, in jedem Einzelfall bei der Beurteilung der entgangenen Gebrauchsvorteile eine aufwendige Berechnung anzustellen, sondern darf grundsätzlich im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO bei der Schadensschätzung eingeräumten Ermessens aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle weiterhin mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten, selbst wenn das Fahrzeug darin nicht mehr aufgeführt ist (BGH, NJW 2005, 277 mit Verweis auf OLG Frankfurt, DAR 1985, 58; Danner/Küppersbusch, Max Danner, NZV 1989, 11).".

    Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges wiederspiegelt, würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen, wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeuges so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug (BGH, BGHZ 161, 151).

  • LG Berlin, 22.02.2001 - 58 S 194/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

  • OLG Schleswig, 27.09.1985 - 11 U 54/84
    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11; OLG Frankfurt, DAR 1985, 58; OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 775; OLG München, ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 58; OLG Hamm, DAR 1996, 400).
  • OLG Hamm, 22.04.1996 - 6 U 144/95

    Nutzungsausfallentschädigung; Kfz; Ausfallzeit; Entschädigungsbetrag;

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11; OLG Frankfurt, DAR 1985, 58; OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 775; OLG München, ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 58; OLG Hamm, DAR 1996, 400).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1987 - 10 U 221/87
    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11; OLG Frankfurt, DAR 1985, 58; OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 775; OLG München, ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 58; OLG Hamm, DAR 1996, 400).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 254/13

    Schadensersatzprozess gegen einen Werkunternehmer: Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises braucht der Gegner zwar nicht das Gegenteil zu beweisen, da es genügt, wenn er Umstände vorträgt und unter Beweis stellt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes ergibt (BGH, NJW 2013, 1092), jedoch reicht es zur Entkräftung nicht aus, dass ein abweichender Geschehensablauf nicht ausgeschlossen werden kann oder entsprechende Behauptungen des Gegners nicht zu widerlegen sind (BGH, NJW-RR 2014, 1115).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

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