Rechtsprechung
LG Aurich, 05.11.2009 - 1 S 275/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnraummiete: Haltung von 15 Hauskatzen als Kündigungsgrund
- rabüro.de
Haltung von 15 Hauskatzen als Kündigungsgrund des Wohnungsmietvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haltung von 15 Hauskatzen als Kündigungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Katzenhaltung - fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter kann Mieter bei Haltung von 15 Hauskatzen in Einfamilienhaus fristlos kündigen - Hohe Anzahl an Tieren lässt sich nicht mehr mit der vertraglichen Regelung "Hauskatzen erlaubt" vereinbaren
Verfahrensgang
- AG Leer, 28.08.2009 - 72 C 342/09
- LG Aurich, 05.11.2009 - 1 S 275/09
Wird zitiert von ...
- AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
Zweitwohnung: Keine Kündigung wegen Eigenbedarfs!
Statt konkreter Angaben verweisen die Kläger lediglich auf ein Urteil des LG Aurich vom 05.11.2009 - Az. 1 S 275/09, das sich mit der Haltung von Katzen als Kündigungsgrund befasst.