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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07   

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https://dejure.org/2008,7955
VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07 (https://dejure.org/2008,7955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 1 S 2814/07 (https://dejure.org/2008,7955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 1 S 2814/07 (https://dejure.org/2008,7955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer gewerblichen Sprengstofferlaubnis; Versagungsgrunds der fehlenden Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Bewilligung einer gewerblichen Sprengstofferlaubnis; Einbeziehung waffenrechtlicher Wertungen bei der Feststellung ...

  • Judicialis

    SprengG § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SprengG § 8a Abs. 1 Nr. 2; ; SprengG § 8a Abs. 2 Nr. 1; ; SprengG § 8a Abs. 2 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffen- und Sprengstoffrecht: Sprengstoffrecht; Zuverlässigkeit; Regelvermutung; Mindeststrafe; regelwidriges Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzuverlässigkeit im Sprengstoffrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Denn insofern bedarf es - vergleichbar der Frage einer Abweichung von der Regelvermutung - einer allein tatbezogenen Bewertung (siehe zuletzt Beschluss des beschl. Senats vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346 m.N.), die sich mit den im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 StGB gebotenen Erwägungen nicht deckt.

    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Zugriff auf explosionsgefährliche Stoffe verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten (siehe hierzu zum insoweit vergleichbaren Waffenrecht Beschluss des beschl. Senats vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346 m.N.).

  • Drs-Bund, 04.03.1976 - BT-Drs 7/4824
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Das Verwaltungsgericht hat dabei entscheidungstragend insbesondere darauf abgestellt, dass der Antragsteller in einer Garage in einem Wohngebiet und im Kellerraum seines Wohnhauses beträchtliche Mengen explosionsgefährlicher Stoffe gelagert und dabei gegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hat, die dem Schutz vor den damit einhergehenden, nach den allgemeinen Regeln der Technik aber vermeidbaren, Gefahren dienen (vgl. BT-Drucks. 7/4824 S. 21).

    Unter Errichtung sind der Bau des Lagers und dessen Einrichtung in ihrer gesamten technisch-konstruktiven Beschaffenheit zu verstehen, während der Betrieb die gesamte Betriebsweise einschließlich der Unterhaltung der Sicherungseinrichtungen meint (vgl. BT-Drucks. 7/4824 S. 21; zum BImSchG BT-Drucks. 7/719 S. 31; siehe auch Steindorf in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtl. Nebengesetze, Bd. 3, S 169 , § 17 Rn. 3).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Zum anderen sind Verstöße, die vorsätzliche Straftaten darstellen, in aller Regel als gröblich einzustufen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, BVerwGE 101, 24 ; Steindorf, a.a.O., § 8a Rn. 31).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Vor diesem Hintergrund steht auch der angesichts der Garantie des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dem Sofortvollzug nicht entgegen (siehe hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 ); denn der Zuverlässigkeitsmangel betrifft gerade einen zentralen Bereich der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers, so dass ein milderes Mittel nicht ersichtlich ist.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Dieses Interesse hat entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht etwa durch den Zeitablauf zwischen der Aufdeckung der Verstöße des Antragstellers gegen sprengstoffrechtliche Bestimmungen und dem Erlass der Widerrufsverfügung sowie der Anordnung des Sofortvollzugs entscheidend an Gewicht verloren (siehe zu diesem Einwand etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Die Prognose der Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs ersetzt nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382 ; vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Dies gilt insbesondere für ordnungsrechtliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die in der Mehrzahl der Fälle keinen Aufschub dulden (vgl. hierzu Schoch in: ders. u.a. , VwGO, § 80 Rn. 148 f., 176 f. m.w.N.; aus der Rspr. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.06.1998 - 11 S 682/98 -, InfAuslR 1998, 468 ; Beschluss vom 10.02.2005 - 8 S 2834/04 -, VBlBW 2005, 238; Nds. OVG, Beschluss vom 01.06.2004 - 8 ME 11/04 -, NVwZ-RR 2005, 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Dies gilt insbesondere für ordnungsrechtliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die in der Mehrzahl der Fälle keinen Aufschub dulden (vgl. hierzu Schoch in: ders. u.a. , VwGO, § 80 Rn. 148 f., 176 f. m.w.N.; aus der Rspr. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.06.1998 - 11 S 682/98 -, InfAuslR 1998, 468 ; Beschluss vom 10.02.2005 - 8 S 2834/04 -, VBlBW 2005, 238; Nds. OVG, Beschluss vom 01.06.2004 - 8 ME 11/04 -, NVwZ-RR 2005, 110).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    Die Prognose der Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs ersetzt nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382 ; vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
    So liegt es z.B. auf der Hand, dass eine sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit dann nicht gegeben ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Antragsteller werde Sprengstoffe missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, mit ihnen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen sowie sie nicht sorgfältig verwahren oder sie Personen überlassen, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt nicht berechtigt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02.09.1992 - 1 B 125/92 - und vom 17.08.1994 - 1 B 134.94 -, Buchholz 451.33 SprG Nr. 2 und 3).
  • BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98

    Jagdrecht - Versagung eines Jagdscheins wegen Trunkenheitsfahrt in der

  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 21 CS 02.3210
  • BVerwG, 02.09.1992 - 1 B 125.92

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen an den

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1176/91

    Beurteilung der Zuverlässigkeit nach Waffenrecht und Sprengstoffrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

  • Drs-Bund, 20.09.1973 - BT-Drs 7/719
  • VG München, 19.02.2021 - M 7 S 20.6281

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, das mit dem Zugriff auf explosionsgefährliche Stoffe verbundene Sicherheitsrisiko gering zu halten und diesen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen der Rücknahme der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VG Kassel, 11.12.2009 - 4 K 395/07

    Sprengstoffrechtlicher Zuverlässigkeitsbegriff

    Die vom Beklagten in dem angefochtenen Bescheid genannten und die weiteren im Laufe des gerichtlichen Verfahrens angeführten Gründe können wegen der oben zu § 8a Abs. 2 Nr. 3 SprengG getroffenen Feststellungen auch die Annahme nicht stützen, der Kläger werde mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht sachgemäß umgehen (§ 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG) oder er werde explosionsgefährliche Stoffe Personen überlassen, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese nicht berechtigt sind (§ 8a Abs. 1 Nr. 2 c SprengG; zum Verhältnis von § 8a Abs. 1 und 2 SprengG VGH Mannheim, Beschluss vom 20.02.2008 - 1 S 2814/07 -, Juris).
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