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   LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12   

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https://dejure.org/2013,24259
LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12 (https://dejure.org/2013,24259)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 S 298/12 (https://dejure.org/2013,24259)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 S 298/12 (https://dejure.org/2013,24259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Heilung einer fehlerhaft protokollierten Eigentümerversammlung bei Ersetzung der Unterschrift eines sich verweigernden Wohnungseigentümers durch einen anderen Eigentümer; §§ 23, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerbeschluss: Verstoß gegen Protokollierungserfordernis (IMR 2013, 465)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Eine solche Regelung ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (BGH NJW 2012, 2512).

    Die Nichtbeachtung einer Gültigkeitsvoraussetzung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses (BGH NJW 2012, 2512; OLG Hamm NZM 2002, 295).

    Zwar wird der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel als heilbar angesehen (BGH NJW 2012, 2512; OLG München NJW 2008, 156).

  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Eine solche Bestätigung kann aber nur dann erfolgen, wenn diese Wohnungseigentümer selbst in der Eigentümerversammlung anwesend waren (OLG Hamm NZM 2008, 808; OLG München NJW 2008, 156).

    Zwar wird der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel als heilbar angesehen (BGH NJW 2012, 2512; OLG München NJW 2008, 156).

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Da dieses aber nicht geschehen ist, kann aus der bei der gesetzlichen Regelung bestehenden Rechtslage, nach der eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Unterschrift unter das Protokoll nicht die Gültigkeit gefasster Beschlüsse, sondern nur die Beweiskraft des Protokolls berührt, nicht hergeleitet werden, dass dies bei der hier zu beurteilenden Bestimmung der Teilungserklärung ebenso sei (BGH NJW 1997, 2956; OLG Celle OLGR 1999, 67).

    Bei unberechtigter Verweigerung der Unterschriften müssen daher beide Verfahren nebeneinander betrieben und ggf. miteinander verbunden werden (BGH NJW 1997, 2956).

  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Die Nichtbeachtung einer Gültigkeitsvoraussetzung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses (BGH NJW 2012, 2512; OLG Hamm NZM 2002, 295).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Eine solche Bestätigung kann aber nur dann erfolgen, wenn diese Wohnungseigentümer selbst in der Eigentümerversammlung anwesend waren (OLG Hamm NZM 2008, 808; OLG München NJW 2008, 156).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12
    Soweit sich die Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 06.08.2013 unter Vorlage des Protokolls darauf berufen haben, dass dieses nach der Weigerung des Herrn S, des Klägers und des Beklagten zu 179) im April 2012 von den ebenfalls in der Eigentümerversammlung vom 07.03.2012 anwesenden Beklagten zu 15) und 180) unterzeichnet worden sei, ist dieses neue Vorbringen schon deshalb in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen, weil es unstreitig geblieben ist (BGH NJW 2005, 291).
  • LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Berufung der Kläger auf die Anfechtbarkeit mangels zweiter Unterschrift eines Miteigentümers nicht rechtsmissbräuchlich, weil zwischen den Parteien streitig ist, ob das Protokoll inhaltlich richtig ist und damit, ob der Kläger zu 1) zu Recht seine Unterschrift verweigert hat (vgl. LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12 m. w. N.).

    Selbst bei unberechtigter Verweigerung der Unterschrift muss ein Verfahren gegen den Kläger auf Leistung der entsprechenden Unterschrift geführt werden und kann ggf. mit dessen Beschlussanfechtungsklage verbunden werden (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97 und auch LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12).

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