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   OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02   

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OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02 (https://dejure.org/2002,19111)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2002 - 1 S 3.02 (https://dejure.org/2002,19111)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2002 - 1 S 3.02 (https://dejure.org/2002,19111)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Abwägungserheblich sind dabei zwar nur qualifizierte Interessen der Antragsteller, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - E 92, 33, 35, 40).

    Verkehrsregelungen, die den innerstädtischen Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Verkehrssicherheit oder -ordnung lenken oder beschränken, sind durch § 45 Abs. 1 StVO gedeckt, wenn die Maßnahmen zu diesem Zweck - insbesondere zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs in innerstädtischen Ballungsgebieten - geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993, a.a.O., S. 36).

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessens, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 8; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -, VerkMitt 1999, 66).

    Zum anderen wäre selbst bei Hinzutreten nicht straßenverkehrsbezogener Intentionen nur entscheidend, dass die angegriffenen Maßnahmen überhaupt durch Gründe der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs getragen werden und dafür erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.11.1998 - 11 B 95.2934
    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Soweit sie geltend machen, der Parksuchverkehr habe in ihrer Wohnstraße zu einer deutlich gestiegenen Umweltbelastung geführt, ist nicht dargetan, dass Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (vgl. VGH München, Urteil vom 26. November 1998, 11 B 95.2934 - NZV 1999, 269, 270, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 11 B 11.93

    Anspruch auf Beschilderung eines Wirtschaftsweges - Verletzung der

    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Der Einzelne kann nur dann einen auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen, insbesondere Gesundheit und Eigentum, in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 11 B 11.93 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 25, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1999 - 8 A 403/99

    Sonderparkberechtigung für Anwohner - abschnittsweise Einrichtung von

    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Dabei sei darauf hingewiesen, dass in Großstädten mit erheblichem Parkraummangel eine ortsüblich fußläufig zumutbare Entfernung von mehreren hundert Metern angenommen werden darf (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. August 1999 - 8 A 403/99 - DAR 2000, 90: ca. 400 Meter; vgl. auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 [Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a] StVO in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung, die Bereiche, die von Bewohnern städtischer Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden und in denen den Bewohnern Parkvorrechte eingeräumt werden können, mit maximal 1000 Meter bemisst [VkBl, Amtlicher Teil, 2002, 134, 146]).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessens, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 8; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -, VerkMitt 1999, 66).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05

    verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des - ;

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation liegt erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vor, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (wie OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 -).

    Insoweit hält der Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin fest, dass die Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vorliegt, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 - zit. nach juris, Rn. 13).

  • VG Köln, 02.11.2022 - 18 L 1522/22

    Eilanträge von Pendlern erfolgreich: Ausweisung der Bewohnerparkzone

    Des Weiteren kann sie sich auf allgemeine Gründe der Sicherheit des Verkehrs (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) stützen, vgl. hierzu etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 S 3.02 - juris, und auch auf diesem Weg die hier konkret beabsichtigte Steuerungswirkung - Anreizschaffung, dass Fremd- und Langzeitparkende, wie Berufspendler, Kunden und Besucher, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen) umsteigen - erzielen, ohne zugleich Bewohner zu privilegieren.
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

    Die an das Zurechnungsprinzip und die Haltereigenschaft anknüpfende Belastung des Beschwerdeführers mit den Kosten der Bußgeldverfahren steht auch dann nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck, wenn die Auffassung des Beschwerdeführers zuträfe und die Parkraumbewirtschaftung, entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Beschluss vom 29. April 2002 - 1 S 3.02 -), rechtswidrig wäre.
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2009 - 14 K 5458/08

    Aufhebung; Radweg; Überprüfung; Klageart; Bestandskraft; Empfehlung;ERA

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 33 (35, 40); OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 25 B 2562/96 -, NJW 1998, 329, Urteil vom 24. August 1999 - 8 A 403/99 - a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 S 3.02 -, Juris.
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2009 - 14 K 6697/08

    Radweg, Radwegbenutzungspflicht, Gefahr, ERA, ERA 95

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 33 (35, 40); OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 25 B 2562/96 -, NJW 1998, 329, Urteil vom 24. August 1999 - 8 A 403/99 - a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 S 3.02 -, Juris.
  • VG Berlin, 16.08.2006 - 11 A 781.06

    Parkraumbewirtschaftung Potsdamer Platz / Tiergarten Süd ist rechtmäßig

    Darüber hinaus kann er beanspruchen, dass seine Interessen bei der behördlichen Ermessensausübung ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 -, S. 5 des amtl. Abdrucks).
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