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   OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05   

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OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05 (https://dejure.org/2005,12753)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.12.2005 - 1 S 332/05 (https://dejure.org/2005,12753)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 1 S 332/05 (https://dejure.org/2005,12753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 9 Abs 1; GG Art 9 Abs 2; GG Art 19 Abs 4; VwGO § 80 Abs 5; VereinsG § 4 Abs 4; VereinsG § 10 Abs 2
    Nachträgliche Aussetzung eines Vereinsverbots; Auswirkungen auf eine bereits durchgeführte vereinsrechtliche Durchsuchung - Vereinsverbot; Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Suspensiveffekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Verbot eines Vereins und die Beschlagnahme seines Vermögens; Rechtmäßigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Sachlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung und der ...

  • Judicialis

    VereinsG § 4 Abs. 4; ; VereinsG § 10 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 146 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung nach Vereinsrecht - Vereinsverbot; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Beschlagnahme; Durchsuchung; Sicherstellung; Aufschiebende Wirkung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 692
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung darf somit nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und sich die Maßnahme deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 96, 27 ; speziell für Durchsuchungen nach dem Vereinsgesetz z. B. OVG NW NVwZ 2003, 113; VGH BW NVwZ 2003, 368f.; BayVGH NVwZ-RR 2003, 847 m.w.Nwn.).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es nämlich, dass der Betroffene die Berechtigung auch eines tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffs durch die angeordneten Maßnahmen gerichtlich klären lassen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • OVG Sachsen, 12.10.2005 - 5 B 471/04

    Säumniszuschläge, aufschiebende Wirkung, Rückwirkung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht eine entsprechende ausdrückliche Regelung trifft und dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung damit nur zum Teil stattgibt (vgl. Eyermann-J.Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, Rn 86 zu § 80; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Rn 171 zu § 80; Puttler, in: Sodan/Ziekow, Nomos-Kommentar zur VwGO, Rn 171 zu § 80; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, Rn 59 zu § 80; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 362 zu § 80.; jeweils m. Nwn. der Rspr; zuletzt SächsOVG, Urt. v. 12.10.2005 - 5 B 471/04 - ).

    Ohne eine Rückwirkung der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wäre aber eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO, mit der die Aufhebung der bereits erfolgten Vollziehung angeordnet wird, ausgeschlossen (SächsOVG, Urt. v. 12.10.2005 - 5 B 471/04 - m.w.Nwn.).

  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

    Anfechtung einer auf die Verletzung von Staatsschutzvorschriften gestützten

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Mit Beschluss vom 18.10.2005 ( 6 VR 5.05) hat das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage (6 A 4.05) wiederhergestellt, die die Presse- und Verlags-GmbH am 22.09.2005 gegen die Verfügung des Bundesministeriums des Innern erhoben hatte.
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung darf somit nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und sich die Maßnahme deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 96, 27 ; speziell für Durchsuchungen nach dem Vereinsgesetz z. B. OVG NW NVwZ 2003, 113; VGH BW NVwZ 2003, 368f.; BayVGH NVwZ-RR 2003, 847 m.w.Nwn.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Sie setzen daher voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Anordnung ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt (VGH BW, Beschl. v. 20.10.1997 -2 S 1583/97 - - ; Leitsatz auch in ESVGH 48, 159f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung darf somit nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und sich die Maßnahme deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 96, 27 ; speziell für Durchsuchungen nach dem Vereinsgesetz z. B. OVG NW NVwZ 2003, 113; VGH BW NVwZ 2003, 368f.; BayVGH NVwZ-RR 2003, 847 m.w.Nwn.).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Mit Beschluss vom 18.10.2005 ( 6 VR 5.05) hat das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage (6 A 4.05) wiederhergestellt, die die Presse- und Verlags-GmbH am 22.09.2005 gegen die Verfügung des Bundesministeriums des Innern erhoben hatte.
  • VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 TJ 185/93

    Vereinsverbot: Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen - Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Hintermann eines Vereins im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wirtschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (HessVGH NJW 1993, 2826 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1977 - XV A 1180/76
    Auszug aus OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05
    Auch Vollziehungsmaßnahmen, die bereits vor der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels getroffen worden sind, werden daher nachträglich rechtswidrig (vgl. für einen Fall der Ersatzvornahme: OVG NW, Urt. v. 22.08.1977 - XV A 1180/76 - - ; Leitsatz auch in DÖV 1978, 417).
  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Der Annexantrag teilt das Schicksal des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, da er die gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung voraussetzt (vgl. auch OVG Bremen, B.v. 6.12.2005 - 1 S 332/05 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
    vgl. zu einer solchen Konstellation OVG Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 S 332/05 - , juris, Rdnr. 20.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - L 5 AS 2740/14

    Dauer der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs -

    Mit § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG wurde ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch normiert, der dem Grunde nach schon dann besteht, wenn der Rechtsschutzsuchende - wie im vorliegenden Fall - wegen der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs nicht zur Hinnahme der aus dem Vollzug des Verwaltungsakts folgenden Beeinträchtigung seiner Rechte verpflichtet ist (Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2012, Rn. 178; vgl. auch Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2014, § 80 Rn. 343; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. März 2011, 8 B 217/11; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 S 332/05).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2015 - 9 S 1418/15

    Rechtsschutzinteresse an einer Beschwerde bei Untersagung für einen schon bei der

    Die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung dient allein der Sicherung eines Rechts oder der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94 -, NVwZ 1995, 586; zu - hier nicht relevanten - Ausnahmen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, VBlBW 2002, 426; OVG Bremen, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 S 332/05 -, NVwZ-RR 2006, 692).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    "Hintermann" i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wissenschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (OVG Bremen, Beschl. v. 6.12.2005 - 1 S 332/05 -, juris, Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris, Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.2.1993 - 11 TJ 185/93 -, juris, Rn. 47; Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4, Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13

    Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor

    Denn nachdem sich eine Durchsuchungsanordnung mit deren Vollzug erledigt hat, gebietet es die effektive Rechtsschutzgarantie, die Rechtmäßigkeit nachträglich zu klären, weil es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelt, der seiner Natur nach häufig schon vor der Prüfung durch die eröffnete Beschwerdeinstanz beendet ist (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 30. April 1997, NJW 1997, 2163 ff.; wie hier zum Vereinsrecht: OVG Bremen, Beschl. v. 6. Dezember 2005, NVwZ-RR 2006, 692 f.; BayVGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002, NVwZ-RR 2003, 847 f.; OVG NW, Beschl. v. 4. September 2002, NVwZ 2003, 113 f.; VGH BW, Beschl. v. 14. Mai 2002, NVwZ 2003, 368 ff.; SächsOVG a. a. O. Rn. 3).
  • OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16

    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hintermann eines Vereins im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 VereinsG, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wirtschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (Beschluss des Senats vom 06.12.2005 - 1 S 332/05, NVwZ-RR 2006, 692 f. = NordÖR 2006, 77 ff.).
  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 3 E 71/13

    Durchsuchung, Vereinsverbot, Durchsicht von elektronischen Speichermedien

    Denn nachdem sich eine Durchsuchungsanordnung mit deren Vollzug erledigt hat, gebietet es die effektive Rechtsschutzgarantie, die Rechtmäßigkeit nachträglich zu klären, weil es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelt, der seiner Natur nach häufig schon vor der Prüfung durch die eröffnete Beschwerdeinstanz beendet ist (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 30. April 1997, NJW 1997, 2163 ff.; wie hier zum Vereinsrecht: OVG Bremen, Beschl. v. 6. Dezember 2005, NVwZ-RR 2006, 692 f.; BayVGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002, NVwZ-RR 2003, 847 f.; OVG NW, Beschl. v. 4. September 2002, NVwZ 2003, 113 f.; VGH BW, Beschl. v. 14. Mai 2002, NVwZ 2003, 368 ff.).
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