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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12 (https://dejure.org/2012,13597)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - 1 S 35.12 (https://dejure.org/2012,13597)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 1 S 35.12 (https://dejure.org/2012,13597)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
    a) Entgegen dem Beschwerdevorbringen wurden in der geprüften L... GmbH keine ordnungsgemäßen Einnahmeursprungsaufzeichnungen (sog. Schichtzettel) geführt, die den Anforderungen aus § 22 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes und den §§ 63 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 - BFHE 205, 249) genügen und von denen auch der Senat für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durch Taxiunternehmen und ihren Verantwortlichen ausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2011 - OVG 1 S 152.11 - und vom 21. Dezember 2011 - OVG 1 S 178.11 / 1 S 184.11 -).
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 17.69
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1970 - VII C 17.69 - BVerwGE 36, 288; Senatsbeschluss vom 19. August 2011 - OVG 1 S 3.10 - Abdruck S. 6 f.) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann.
  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
    11 b) Dass der Antragsteller im Ergebnis kein prüffähiges und nachvollziehbares System zur Aufzeichnung der erforderlichen Einnahmeursprungsdaten führt, was einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften im Sinne des Personenbeförderungsrechts darstellt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2011, a.a.O., Entscheidungsabdruck S. 11; a.A. offenbar OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 - GewArch 2009, 363, juris), wird durch weitere vom Antragsgegner festgestellte Verstöße gegen die Pflichten eines Beförderungsunternehmers mit Taxen bestätigt, die jedenfalls in der Gesamtschau die Annahme seiner Unzuverlässigkeit beanstandungsfrei begründen.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 73.69
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1970 - VII C 17.69 - BVerwGE 36, 288; Senatsbeschluss vom 19. August 2011 - OVG 1 S 3.10 - Abdruck S. 6 f.) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.1999 - B 1 S 63/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
    Es bestehen zwar keine Bedenken dagegen, dass die der Unzuverlässigkeitsprognose zugrunde liegenden Umstände für einzelne Fahrzeuge nicht teilbar (vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2011, a.a.O.) oder für alle der von dem Antragsteller geführten Taxiunternehmen von Relevanz sind (vgl. für die Übertragbarkeit im Bereich von Güterkraftverkehrsunternehmen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 1999 - B 1 S 63/99 - GewArch 1999, 482); auch spricht im vorliegenden Fall für die Würdigung des Antragsgegners, dass der Antragsteller bei seiner mündlichen Anhörung erklärt hat, dass er die Daten der für die L... GmbH konzessionierten Taxen für den Antrag auf Erneuerung der Genehmigung erst aus einer für sämtliche Fahrzeuge umfassend geführten Excel-Tabelle habe herauslösen müssen, so dass davon auszugehen ist, dass die Einnahmeursprungsaufzeichnungen in allen von ihm geleiteten Taxiunternehmen in gleicher Weise geführt werden und deshalb die insoweit festgestellten erheblichen Mängel überall in gleicher Weise vorliegen.
  • VG Bremen, 15.01.2018 - 5 V 35/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Einnahmeursprungsaufzeichnungen;

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, Rn. 7, juris).

    a) Der Antragsteller hat keine ordnungsgemäßen Einnahmeursprungsaufzeichnungen (sog. Schichtzettel) geführt, die den Anforderungen aus § 22 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes und den §§ 63 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 - BFHE 205, 249) genügen und von denen die obergerichtliche Rechtsprechung für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durch Taxiunternehmen und ihren Verantwortlichen ausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, Rn. 9, juris m. w. N.).

    Dass Aufzeichnungen der erforderlichen Einnahmeursprungsdaten durch den Antragsteller lediglich unvollständig und zum Teil fehlerhaft erfolgt sind, stellt einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften im Sinne des Personenbeförderungsrechts dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, a.a.O.).

    Um dieser Nachweisfunktion zu genügen und Manipulationen auszuschließen, sind grundsätzlich vollständige tägliche Aufzeichnungen - inklusive der Gesamtkilometerstände bei Schichtbeginn und -ende - erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. November 2020 - 11 ZB 20.642, juris Rn. 37; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12, juris Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 6. Juli 1999 - B 1 S 63/99, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 13 S 1013/22, juris Rn. 13.
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Da die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV nicht abschließend geregelt sind ("insbesondere"), ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 73.69 - BVerwGE 36, 288 = juris Rn. 21; OVG Bln.-Bbg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 7) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 8; B.v. 20.3.2020 - 11 CS 20.181 - juris Rn. 15; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2008 - 3 Bs 48/08 - GewArch 2009, 45 = juris Rn. 20).

    Das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist grundsätzlich unteilbar und für alle der von dem Unternehmer geführten Unternehmen von Bedeutung (vgl. OVB Bln.-Bbg., B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 15; OVG LSA, B.v. 6.7.1999 - B 1 S 63/99 - NZV 2000, 56 = juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Da die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV nicht abschließend geregelt sind ("insbesondere"; vgl. auch BR-Drs. 257/00 S. 23), ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1970 - VII C 73.69 - BVerwGE 36, 288 = juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 7) maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten.

    Dabei ist wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und kann sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 11 ZB 20.642 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 7; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2008 - 3 Bs 48/08 - GewArch 2009, 45 = juris Rn. 20).

  • VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16

    Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung;

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, Rn. 7, juris).

    Dass Aufzeichnungen der erforderlichen Einnahmeursprungsdaten durch die Antragstellerin lediglich unvollständig und zum Teil fehlerhaft erfolgt sind, etwa weil die Kilometerstände am Ende einer Schicht niedriger waren als zu Beginn, stellt einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften im Sinne des Personenbeförderungsrechts dar (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 - und vom 21. Dezember 2011, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Insoweit hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Merkmals der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FZV erforderlichen Zuverlässigkeit von Unteilbarkeit auszugehen ist, d.h. die Klägerin kann nur insgesamt zuverlässig oder - wie hier - insgesamt unzuverlässig sein (vgl. allg. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 13 B 576/13

    Versagung einer Verlängerung der Genehmigung zur Ausführung des Verkehrs mit

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 - juris.
  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16

    Fahrtenbuchauflage; Verhältnismäßigkeit; Taxiunternehmer; Schichtzettel;

    vgl. st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, juris (= BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599); BFH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - V B 161/05, V B 162/05, V B 161/05, V B 162/05 -, juris, und vom 28.11.2012 - X B 74/11-, juris (= BFH/NV 2013); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 S 35.12 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 16. Dezember 2014- 3 L 1063/14.NW -, juris, Diese Angaben stimmen im Wesentlichen mit den bei einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Absatz 2 StVZO erforderlichen Eintragungen überein und ermöglichen die Zuordnung des verantwortlichen Fahrzeugführers zu einer bestimmten Fahrt.
  • OVG Bremen, 22.03.2018 - 1 B 26/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    Insoweit kann offenbleiben, ob das fehlerbehaftete Führen von Schichtzetteln, das einen Verstoß gegen die Buchführungspflichten aus §§ 146, 147 AO darstellt, überhaupt einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Pflichten im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d) PBZugV zu begründen vermag, der von der Genehmigungsbehörde zu prüfen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, Rn. 9, juris) oder ob eine solche Prüfung vielmehr dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleibt und im Falle des Vorliegens von steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr von der Genehmigungsbehörde zu prüfen ist (so OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 -, Rn. 49 f. und OVG RP, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, Rn. 24; jeweils juris).
  • VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.1730

    Widerruf von Taxikonzession

    Wegen der dem Unternehmer anvertrauten Schutzgüter ist ein strenger Maßstab anzulegen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 -juris).
  • VG Köln, 28.11.2022 - 18 K 1972/20
  • VG München, 05.04.2023 - M 23 E 22.6129

    Einstweilige Anordnung, Taxikonzession, Zuverlässigkeit

  • VG Köln, 04.10.2021 - 18 K 6385/20
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 13.07.2012 - 1 S 35/12   

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LG Aurich, 13.07.2012 - 1 S 35/12 (https://dejure.org/2012,105029)
LG Aurich, Entscheidung vom 13.07.2012 - 1 S 35/12 (https://dejure.org/2012,105029)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

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