Weitere Entscheidung unten: LG Mühlhausen, 22.02.2023

Rechtsprechung
   LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21   

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https://dejure.org/2023,4425
LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4425)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 08.03.2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4425)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 08. März 2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe

  • RA Kotz

    Kündigung von Prämiensparverträgen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Prämiensparverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank darf Prämiensparvertrag nicht kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Kündigung von Prämiensparvertrag unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Das Amtsgericht habe die Entscheidung des BGH vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 verkannt, denn auch vorliegend sei keine Laufzeitvereinbarung im Sinne einer Mindestlaufzeit erfolgt.

    Das Amtsgericht hat nicht die Entscheidung des BGH vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 verkannt und eine Laufzeitvereinbarung im Sinne einer Mindestlaufzeit angenommen.

    Insofern hatte der BGH zum Az. XI ZR 345/18 eine andere Klausel zu bewerten, sodass offen ist, wie er hiesige Klausel auslegen würde.

    In der Entscheidung zum Az. XI ZR 345/18 hat der BGH einen konkludenten Kündigungsausschluss der Beklagten in der Prämienstaffelangabe bis zum 15. Sparjahr gesehen, wobei im 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe erreicht wurde.

    Denn auch im dortigen Fall hörte - wie in Az. XI ZR 345/18 - die Prämienstaffel nach Erreichen der höchsten Prämienstufe auf und wurde gerade nicht fortgeschrieben.

    Auch aus der Formulierung des 2. Leitsatzes des BGH in XI ZR 345/18 folgt nicht, dass die Beklagte immer und unabhängig von der konkreten Formulierung der Prämienstaffel nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen dürfte bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.

  • BGH, 18.01.2022 - XI ZR 104/21

    Prämiensparvertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen ordentlichen Kündigungsrecht

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Insofern ist hiesiger Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung des BGH zum Az. XI ZR 104/21 zugrunde gelegen hat.
  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 14 U 3259/20

    Konkludenter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts bei

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Ein objektiver Empfänger der Allgemeinen Geschäftsbedingung konnte die vorliegende Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr jedenfalls durch die Beklagte keine ordentliche Kündigung erfolgen kann - mithin ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr hier greift (so auch OLG Nürnberg v. 29.03.2022 - 14 U 3259/20; a.A. OLG Celle v. 18.10.2021 - 3 U 140/21, wobei hier die Bestätigung des Sparvertrages nur die weitere Auflistung der Prämien nach Erreichen der höchsten Prämienstufe aufwies; OLG Celle v. 03.06.2021 - 3 U 42/21, wobei hier nur die Musterberechnung zum Sparvertrag weitere Angaben nach Erreichen der höchsten Prämienstufe enthielt; LG Duisburg v. 21.06.2021 - 7 S 27/21, wobei es hier um die Angabe einer maximalen Vertragsdauer ging; OLG München v. 11.11.2021 - 5 U 4934/21; OLG Bamberg v. 09.12.2021 - 8 U 173/21).
  • OLG Celle, 03.06.2021 - 3 U 42/21

    Kündigungsrecht einer Sparkasse hinsichtlich eines Prämiensparvertrages nach

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Ein objektiver Empfänger der Allgemeinen Geschäftsbedingung konnte die vorliegende Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr jedenfalls durch die Beklagte keine ordentliche Kündigung erfolgen kann - mithin ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr hier greift (so auch OLG Nürnberg v. 29.03.2022 - 14 U 3259/20; a.A. OLG Celle v. 18.10.2021 - 3 U 140/21, wobei hier die Bestätigung des Sparvertrages nur die weitere Auflistung der Prämien nach Erreichen der höchsten Prämienstufe aufwies; OLG Celle v. 03.06.2021 - 3 U 42/21, wobei hier nur die Musterberechnung zum Sparvertrag weitere Angaben nach Erreichen der höchsten Prämienstufe enthielt; LG Duisburg v. 21.06.2021 - 7 S 27/21, wobei es hier um die Angabe einer maximalen Vertragsdauer ging; OLG München v. 11.11.2021 - 5 U 4934/21; OLG Bamberg v. 09.12.2021 - 8 U 173/21).
  • OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21

    Ansprüche auf Zinsen und Prämien aus einem Prämiensparvertrag; Recht zur

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Ein objektiver Empfänger der Allgemeinen Geschäftsbedingung konnte die vorliegende Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr jedenfalls durch die Beklagte keine ordentliche Kündigung erfolgen kann - mithin ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr hier greift (so auch OLG Nürnberg v. 29.03.2022 - 14 U 3259/20; a.A. OLG Celle v. 18.10.2021 - 3 U 140/21, wobei hier die Bestätigung des Sparvertrages nur die weitere Auflistung der Prämien nach Erreichen der höchsten Prämienstufe aufwies; OLG Celle v. 03.06.2021 - 3 U 42/21, wobei hier nur die Musterberechnung zum Sparvertrag weitere Angaben nach Erreichen der höchsten Prämienstufe enthielt; LG Duisburg v. 21.06.2021 - 7 S 27/21, wobei es hier um die Angabe einer maximalen Vertragsdauer ging; OLG München v. 11.11.2021 - 5 U 4934/21; OLG Bamberg v. 09.12.2021 - 8 U 173/21).
  • LG Duisburg, 21.06.2021 - 7 S 27/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrags

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Ein objektiver Empfänger der Allgemeinen Geschäftsbedingung konnte die vorliegende Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr jedenfalls durch die Beklagte keine ordentliche Kündigung erfolgen kann - mithin ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr hier greift (so auch OLG Nürnberg v. 29.03.2022 - 14 U 3259/20; a.A. OLG Celle v. 18.10.2021 - 3 U 140/21, wobei hier die Bestätigung des Sparvertrages nur die weitere Auflistung der Prämien nach Erreichen der höchsten Prämienstufe aufwies; OLG Celle v. 03.06.2021 - 3 U 42/21, wobei hier nur die Musterberechnung zum Sparvertrag weitere Angaben nach Erreichen der höchsten Prämienstufe enthielt; LG Duisburg v. 21.06.2021 - 7 S 27/21, wobei es hier um die Angabe einer maximalen Vertragsdauer ging; OLG München v. 11.11.2021 - 5 U 4934/21; OLG Bamberg v. 09.12.2021 - 8 U 173/21).
  • OLG München, 11.11.2021 - 5 U 4934/21

    Schadensersatzanspruch, Berufung, AGB, Nachzahlung, Wirksamkeit, Vertragsschluss,

    Auszug aus LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21
    Ein objektiver Empfänger der Allgemeinen Geschäftsbedingung konnte die vorliegende Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr jedenfalls durch die Beklagte keine ordentliche Kündigung erfolgen kann - mithin ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr hier greift (so auch OLG Nürnberg v. 29.03.2022 - 14 U 3259/20; a.A. OLG Celle v. 18.10.2021 - 3 U 140/21, wobei hier die Bestätigung des Sparvertrages nur die weitere Auflistung der Prämien nach Erreichen der höchsten Prämienstufe aufwies; OLG Celle v. 03.06.2021 - 3 U 42/21, wobei hier nur die Musterberechnung zum Sparvertrag weitere Angaben nach Erreichen der höchsten Prämienstufe enthielt; LG Duisburg v. 21.06.2021 - 7 S 27/21, wobei es hier um die Angabe einer maximalen Vertragsdauer ging; OLG München v. 11.11.2021 - 5 U 4934/21; OLG Bamberg v. 09.12.2021 - 8 U 173/21).
  • BGH, 17.10.2023 - XI ZR 72/22

    Höchste Prämienstufe erreicht: Bank kann Prämiensparvertrag kündigen!

    (a) Allerdings gehen Teile der Instanzrechtsprechung und der Literatur davon aus, dass bei einer im Vertrag über die höchste Prämienstufe hinaus fortgeschriebenen Prämienstaffel der Sparanreiz nicht mit Erreichen der Höchststufe erfüllt ist, sondern für die explizit genannten Folgejahre fortbesteht und das ordentliche Kündigungsrecht der Sparkasse für diese Zeit ausschließt (vgl. LG Mühlhausen, Urteil vom 8. März 2023 - 1 S 37/21, juris Rn. 16; AG Heilbad Heiligenstadt, VuR 2021, 224; Bernhardt, VuR 2020, 300, 305; Hofauer, VuR 2023, 260, 261; Maier, VuR 2021, 464, 466; ders., VuR 2022, 163, 171; ders., VuR 2023, 163, 169 f.).

    Die ausdrückliche Fortschreibung der Prämien über das Erreichen der höchsten Prämienstufe hinaus dient aus der Sicht eines Durchschnittskunden lediglich der Verdeutlichung der Ausgestaltung der Prämienzahlungen für die Folgejahre (vgl. Herresthal, WuB 2022, 233, 237; Schultheiß/Widany, WM 2023, 601 Rn. 22; aA LG Mühlhausen, Urteil vom 8. März 2023 - 1 S 37/21, juris Rn. 16).

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LG Mühlhausen, 22.02.2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4586)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 22.02.2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4586)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 1 S 37/21 (https://dejure.org/2023,4586)
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