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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05   

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https://dejure.org/2005,12273
VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05 (https://dejure.org/2005,12273)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 (https://dejure.org/2005,12273)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 (https://dejure.org/2005,12273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare Ausführung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Schafe / Ziegen - Schafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 25 B 90.2906
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Diese Vorschrift bleibt neben einer Anordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG grundsätzlich anwendbar; denn Nr. 2 betrifft Maßnahmen in Bezug auf Tiere eines vorhandenen Bestandes, während das Vorgehen nach Nr. 3 in erster Linie den Umgang mit Tieren in der Zukunft zum Gegenstand hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 25 B 90.2906 -, juris).
  • VG Stuttgart, 19.09.1997 - 4 K 5186/97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Denn sie bezeichnen eine Beschlagnahme als ersten Teil der Ersatzvornahme und notwendigen Zwischenschritt auf dem Wege zur Veräußerung (so VG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.1997 - 4 K 5186/97 -, NuR 1999, 218 = RdL 1998, 335) oder sprechen - mit derselben Zielrichtung - von der Ersatzvornahme durch Wegnahme und Verwertung (so VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.1993 - 10 K 480/93 -, ohne weitere rechtliche Vertiefung bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1993 - 10 S 879/93-; siehe auch die Musterverfügung für die amtstierärztl. Praxis bei Beck, AtD 1999, 297 , sowie Thum, NuR 2001, 558 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2945/85

    Tierhaltung und polizeiliches Einschreiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Ob das Landratsamt, das gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierschutz-recht vom 29.04.2002 - TierSchZuVO - (GBl. S. 199) als untere Verwaltungsbehörde mit den Aufgaben nach § 16a TierSchG betraut ist, im Interesse der Effektivität der Gefahrenabwehr auf Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts zugreifen darf oder ob es, soweit hierfür noch ein Anwendungsbereich besteht, bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde (§ 61 Abs. 1 Nr. 4, § 62 Abs. 4, § 66 Abs. 2 PolG) verbleibt (vgl. nur beispielhaft zur Rechtslage nach dem TierSchG a.F. Urteil des erkennenden Senats vom 20.10.1986 - 1 S 2945/85 -, BWVPr 1987, 112 ; zum Naturschutzrecht Beschluss des erkennenden Senats vom 27.03.1980 - 1 S 422/80 -, NuR 1984, 25; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 sowie Kunze, VBlBW 1995, 81 ), bedarf hier, da nicht entscheidungserheblich, keiner Klärung.  .
  • OVG Brandenburg, 25.05.1998 - 4 E 24/98

    Gefahrbeseitigungsmaßnahme; Unmittelbare Ausführung ohne Regelungscharakter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Danach kann die Tierschutzbehörde Tiere, bei denen der Amtstierarzt eine tierschutzwidrige Haltung bereits festgestellt hat, dem Halter fortnehmen; diese Ermächtigung stellt zugleich eine bundesgesetzliche Sondervorschrift für ein Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung dar (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, NVwZ-RR 1999, 117; Kluge, Tierschutzgesetz, 2002, § 16a Rdnr. 24 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94

    Verbot des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Ob das Landratsamt, das gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierschutz-recht vom 29.04.2002 - TierSchZuVO - (GBl. S. 199) als untere Verwaltungsbehörde mit den Aufgaben nach § 16a TierSchG betraut ist, im Interesse der Effektivität der Gefahrenabwehr auf Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts zugreifen darf oder ob es, soweit hierfür noch ein Anwendungsbereich besteht, bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde (§ 61 Abs. 1 Nr. 4, § 62 Abs. 4, § 66 Abs. 2 PolG) verbleibt (vgl. nur beispielhaft zur Rechtslage nach dem TierSchG a.F. Urteil des erkennenden Senats vom 20.10.1986 - 1 S 2945/85 -, BWVPr 1987, 112 ; zum Naturschutzrecht Beschluss des erkennenden Senats vom 27.03.1980 - 1 S 422/80 -, NuR 1984, 25; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 sowie Kunze, VBlBW 1995, 81 ), bedarf hier, da nicht entscheidungserheblich, keiner Klärung.  .
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1980 - 1 S 422/80
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Ob das Landratsamt, das gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierschutz-recht vom 29.04.2002 - TierSchZuVO - (GBl. S. 199) als untere Verwaltungsbehörde mit den Aufgaben nach § 16a TierSchG betraut ist, im Interesse der Effektivität der Gefahrenabwehr auf Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts zugreifen darf oder ob es, soweit hierfür noch ein Anwendungsbereich besteht, bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde (§ 61 Abs. 1 Nr. 4, § 62 Abs. 4, § 66 Abs. 2 PolG) verbleibt (vgl. nur beispielhaft zur Rechtslage nach dem TierSchG a.F. Urteil des erkennenden Senats vom 20.10.1986 - 1 S 2945/85 -, BWVPr 1987, 112 ; zum Naturschutzrecht Beschluss des erkennenden Senats vom 27.03.1980 - 1 S 422/80 -, NuR 1984, 25; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 sowie Kunze, VBlBW 1995, 81 ), bedarf hier, da nicht entscheidungserheblich, keiner Klärung.  .
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 17.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Ermäßigung des Abgabesatzes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Denn sie bezeichnen eine Beschlagnahme als ersten Teil der Ersatzvornahme und notwendigen Zwischenschritt auf dem Wege zur Veräußerung (so VG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.1997 - 4 K 5186/97 -, NuR 1999, 218 = RdL 1998, 335) oder sprechen - mit derselben Zielrichtung - von der Ersatzvornahme durch Wegnahme und Verwertung (so VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.1993 - 10 K 480/93 -, ohne weitere rechtliche Vertiefung bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1993 - 10 S 879/93-; siehe auch die Musterverfügung für die amtstierärztl. Praxis bei Beck, AtD 1999, 297 , sowie Thum, NuR 2001, 558 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 1 S 756/04

    Tierhaltungsverbot - Auflösung des Rinderbestandes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Von der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel vorzunehmenden Halbierung des Streitwerts hat der Senat abgesehen; in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die - wie hier in Bezug auf die Auflösungsverfügung - die Entscheidung in der Sache ganz oder zum Teil vorwegnehmen, kann der Streitwert bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts angehoben werden (vgl. Nr. 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 28.04.2004 - 1 S 756/04 -).
  • VG Sigmaringen, 13.07.2004 - 6 K 1204/04

    Behördliche Veräußerung eines Tieres

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Die behördliche Veräußerung dürfte allerdings den Erlass einer entsprechenden Anordnung voraussetzen (vgl. hierzu Kluge, a.a.O., § 16a Rdnr. 33 f.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2003, § 16a Rdnr. 18; VG Sigmaringen, Beschluss vom 13.07.2004 - 6 K 1204/04 -, juris), die als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05
    Schließlich hat schon das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.04.2002 - 1 S 1900/00-, VBlBW 2002, 388 f.) zutreffend ausgeführt, dass der Hinweis auf ein Wohlverhalten unter dem Druck des laufenden Verfahrens die Gefahrenprognose nicht zu erschüttern geeignet ist.
  • VG Schleswig, 05.11.2015 - 1 A 24/15

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die mögliche Einlegung auf elektronischem

    Zwar bestehen hier Zweifel daran, ob es sich tatsächlich, wie von der Beklagten u.a. in Bescheidbegründung vom 16. Dezember 2014 erläutert, um eine Ersatzvornahme iSd § 238 LVwG handelte (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, Rn. 3, juris (Maßnahmen nach (damaligem) § 16a S. 2 Nr. 2 TierSchG als unmittelbare Ausführung außerhalb der Verwaltungsvollstreckung bzw. als ordnungsrechtliche Maßnahme sui generis ohne Regelungscharakter) und VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, Rn. 6, juris (Pflicht zur Herausgabe von Tieren, die sich im Besitz des Halters befinden, als unvertretbare Handlung) sowie Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Aufl., 2007, § 16a, Rn. 15, 17 (Fortnahmeanordnung richtet sich auf Duldung durch Adressaten, d.h. nur Zwangsgeld oder unmittelbarer Zwang als taugliche Zwangsmittel)).

    Eine entsprechende Anordnung lässt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen (VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, Rn. 14, juris).

    Einer entsprechenden Fristsetzung zur Herstellung verträglicher Haltungsbedingungen dem Kläger gegenüber bedurfte es wegen dieser Unmöglichkeit nicht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, Rn. 14, juris, für den Fall eines zugleich angeordneten Tierhaltungsverbots).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Soweit der erkennende Verwaltungsgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG a.F. als bundesgesetzliche Sondervorschrift für ein Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung angesehen hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 ), hält der Senat daran nach dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vollstreckung tierschutzrechtlicher Anordnungen nicht mehr fest.

    Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung bezieht sich nicht auf die Fristsetzung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 LVwVG, sondern auf die in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Hs. 2 TierSchG vorgesehene Frist vor der behördlichen Veräußerung eines fortgenommenen Tieres (BayVGH, Beschluss vom 31.01.2017 - 9 CS 16.2021 -, juris Rn. 19; VG Freiburg, Beschluss vom 08.05.2017 - 6 K 1428/17 -, juris Rn. 25), bzw. geht noch davon aus, dass es sich bei § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG um eine bundesgesetzliche Sondervorschrift für ein Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung handelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 ).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs, dass die in einer angeordneten Auflösung eines Tierbestands enthaltenen Handlungspflichten nicht auf vertretbare Handlungen im Sinne des § 25 LVwVG gerichtet sind (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 ).

  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Zu den zur Erfüllung der Tierschutzanforderungen erforderlichen Maßnahmen, die die Behörde nach § 16a Satz 1 TierSchG treffen kann, gehört auch die Auflösung eines Tierbestandes, wenn gegenüber dem Halter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde und ohne die Auflösung ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2016 - VG 3 L 552/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, LKV 2014, 84, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 25 CS 06.2619 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441, juris Rn. 5).

    Eine Ersatzvornahme scheidet mangels einer vertretbaren Handlung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 VwVGBbg) aus (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 25 CS 06.2619 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. März 2011 - 11 ME 96/11 -, juris Rn. 5 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441, juris Rn. 6).

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